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Helmut Kremers

Ein Einbruch in eine Kirche, ein Hostiendiebstahl - da mussten die Juden die Hand im Spiel haben. So dachte man vor 500 Jahren. Und daraus erwuchs das Grauen.

Auf dem Scheiterhaufen: Aus Johann Hanau, Sumarius, 1511. (Abbildung: Archiv)
Auf dem Scheiterhaufen: Aus Johann Hanau, Sumarius, 1511. (Abbildung: Archiv)

Der Scharfrichter in Berlin gab sich Mü­he. Er errichtete einen dreistöckigen "hoen tabernackel", mit drei mannshohen Rosten. An Hilfe man­gelte es ihm nicht: Es meldeten sich eine ganze Rei­he Freiwilliger. Man wollte die Juden brennen se­hen. Und man sah sie brennen. Nicht weniger als 38 wurden in den drei Stockwerken an die Pfosten gebunden und mit ei­nem Halseisen an sie angekettet.

Man schrieb das Jahr 1510. Vorangegangen war ein Kriminalfall, ein Diebstahl, aber kein simpler: Am 13. Februar des Jahres 1510 war in die Kirche des brandenburgischen Dorfes Knoblauch (heute ei­ne Wüstung in der Gemeinde Ketzin), in der Nä­­he von Bernau, eingebrochen worden, die vergoldete Monstranz war verschwunden, ebenso ein Messingbüchslein, in dem die Hostien aufbewahrt worden waren. Doch das Behältnis, in dem dieses Büchslein gesteckt hatte, wurde vom Dieb zurückgelassen, obwohl es wert­voll war. Sollte es dem Dieb in erster Linie um die Hostien gegangen sein?

Ein Hostiendiebstahl war keine kleine Sache, Hostienfrevel war vielmehr ein todwürdiges Verbrechen. Eine geweihte Hostie war der "Leib des Herrn", und das wurde ganz wörtlich verstanden, denn die katholische Transsubstantiationslehre besagte, wie noch heute, dass nach der Wandlung Jesus in Wein und Brot real präsent sei.

              Hostienfrevel als
                      todwürdiges Verbrechen

Schon am 15. Februar wurden im Bernauer Stadtgraben Stücke der Monstranz gefunden, die restlichen Stücke verstreut, teils außerhalb, teils innerhalb der Mauer. Der Verdacht fiel auf den Kesselflicker Paul Fromm (Pawl Frum) aus Bernau. Der wohnte in einem Haus an der Stadtmauer - und war seit der Tat spurlos verschwunden. Einen schlechten Ruf als liederlicher Kerl hatte er ohnehin, aber das war kein Wunder, der Beruf des Kesselflickers galt als "unehrlich", wer ihn ausübte, muss­te, um sein Auskommen zu finden, über Land ziehen, gehörte meist zum "fahrenden Volk". Dass so einer einen festen Wohnsitz hatte, war eher die Ausnahme.

Fromm hätte besser daran getan, nie mehr aufzutauchen. Aber es zog ihn zurück nach Bernau. Kaum war am 2. Juni in seinem Haus angekommen, wurde er abgeführt und ins Gefängnis geworfen.
Gerichtsherr in erster Instanz war Bischof Hieronymos von Brandenburg. Der beauftragte den Stiftshaupt­mann Heinrich von Betzschitz, er möge den Fall untersuchen.

Fromm gestand umstandslos seine Tat, bekannte auch, dass die am Tatort gefundenen Gegenstände, ein Messer und ein Lötkolben, ihm gehörten. Was er denn mit den Hos­tien gemacht hätte? wollte Betzschitz wissen. Die habe er verzehrt, behauptete der Untersuchungshäftling. Das wollte der Stiftshauptmann aber nicht glauben, für ihn steckte da mehr dahinter. Und obwohl inzwischen der Kurfürst den Fall an sich gezogen hatte und Betzschitz noch keinen Befehl dazu hatte, ließ der Fromm foltern. Der sagte nun aus, er habe eine der beiden Hostien für fünf Groschen an den Juden Salomon aus Spandau verkauft.

                                Geständnisse unter der Folter

Damit nahm das Unheil seinen Lauf: die Geständnisse auf der Folter funktionierten nach dem Schneeballprinzip. Natürlich wurde auch Salomon "peinlich befragt". Und natürlich hatten die vernehmenden Richter eine Theorie, was es da zu gestehen gab: Salomon habe mit den Hostien Schindluder getrieben.

"Nach den Ansichten der Zeit traute man wohl jedem Juden ausnahmslos die Missethat zu, Hostien zu kaufen, um damit allerhand Unfug zu treiben, da man wohl nicht ohne Grund annahm, daß der Haß, den man selbst gegen die Juden hegte, von diesen in der gleichen Weise erwidert würde", heißt es in einer Schrift des Vereins für die Geschichte Berlins aus dem Jahre 1884 über Das Strafverfahren gegen die märkischen Juden im Jahre 1510, verfasst von einem Dr. jur. Friedrich Holtze, der sich eingehend mit den zeitgenössichen Quellen auseinandergesetzt hat, nämlich eine Druckschrift aus dem Jahre 1510 (Eyn wunderbarlich geschichte, wye die Marckischen Jüdenn das hochwirdigst Sa­crament gekaufft und zcu Martern sich unterstanden), eine Darstellung von 1511 und ein langes Gedicht - nach 1511 -, das den Sachverhalt fürs Volk zusammenfasst.

Hass auf die Juden - dass zieht sich durch die Zeiten. In Brandenburg gab es immer wieder Klagen der Stände über die Schädlichkeit der Juden, verbunden mit Bitten an den Kurfürsten, diese zu vertreiben. Der Kurfürst wird solche Ansinnen mit gemischten Gefühlen entgegengenommen haben, waren die Juden doch eine seiner wichtigsten Einnahmequellen - 1.000 Gulden an Steuern zahlten sie im Jahr. 1446 war es schon einmal zu einer Vertreibung gekommen, allerdings hatte die Ritterschaft anschließend geklagt, sie würde von christlichen Schuldnern - die gab es also auch! - noch härter bedrückt als einst von den jüdischen Geldverleihern.

          Interessenkonflikt
                  in eigener Sache

Der regierende Kurfürst Joachim I. soll ein umsichtiger Regent und ein sehr frommer Mann gewesen sein, er wurde auch zu einem entschiedenen Gegner der Reformation. Nun hatte er also ei­nen Interessenkonflikt in eigener Sache zu lösen. Viele argwöhnten, er würde den Fall aus finanziellem Interesse unterdrücken. So war man allgemein erleichtert, als Joachim die Untersuchung "aus christlicher Lieb" vorantrieb.

Für den Juden Salomo bedeutete die "christliche Lieb" Folterqualen. Schließlich gestand er, was er gestehen sollte: Er habe die Hostie auf einen rauen Tisch gelegt, habe mit Messern auf sie eingehauen und -gestochen, sie geschmäht und beschimpft. Zunächst habe die Hostie sich als unempfindlich erwiesen, schließlich sei sie in drei Stücke zerbrochen, worüber er tief erschrocken sei (natürlich, weil dies als ein Beweis der Dreiheit Gottes galt). Dann habe er zwei Teile an drei andere Juden gesandt, an Jacob und seinen Sohn Smoll (Samuel) in der Stadt Brandenburg und an einen Marcus in Stendal.

Jener Jakob aus Brandenburg war wohlhabend, und er war ein geschmeidiger Charakter, er hatte einiges daran gesetzt, sich bei den Christen lieb Kind zu machen - etwa, indem er auf den Märkten die besten Fische einkaufte und sie Klöstern zukommen ließ. Auch jetzt versuchte er, seine Peiniger zu besänftigen. Noch bevor er gefoltert wur­de, beteuerte er, schon lange mit dem Gedanken umgegangen zu sein, Christ zu werden, ja, er schwor dem Bürgermeister Bellin, er habe in seiner Zelle ei­ne Marienerscheinung gehabt. Der aber glaubte ihm nicht und ließ ihn foltern. "Bei dem Verhöre ging Bellin offenbar mit großer Gewissenhaftigkeit vor", so Holtzes Versuch in Ironie, jedenfalls habe Jacob mehr gestanden, als zu erwarten war: Er habe den Rabbi Sloman informiert, sagte er aus, obwohl er eigentlich mit ihm verfeindet gewesen sei (Aron Ackermann vermutet in seiner Geschichte der Juden in Brandenburg von 1906, dem Rabbi habe es wohl nicht gefallen, dass sich Jacob beim Umgang mit Christen keinerlei Zurückhaltung auferlegt hätte). Gemeinsam hätten sie das Hostienstück auf einen Tisch gelegt und auf allerlei Weise geschändet.

                              Konzertierte Aktion der Stände
                                        gegen ihren Fürsten?

Auch andere hätten sich beteiligt - er nannte vornehmlich die Namen altmärkischer Juden, auch sie recht wohlhabend. Das ist auffallend, ebenso wie der Umstand, dass die Meisten von ihnen erst ein Jahr zuvor in den Genuss eines kurfürstlichen Judenpri­vilegs gekommen waren. Ackermann sieht darauf einen Hinweis, dass es sich vielleicht um eine konzertierte Aktion der Stände gegen ihren Fürsten handelte, der ein Interesse am Schutz der Ju­den hatte - dafür spreche auch die ganz ungewöhnliche Eile, in der man vorging.

Rabbi Sloman gestand schließlich, er habe ein Stück der Hostie nach Mecklenburg weitergegeben, dort habe sich eine ganze jüdische Hochzeitsgesellschaft damit verlustiert, auf die Hostie einzustechen ("unseren Herrn zu quälen"), und sie und die Christenheit zu verhöhnen. 24 Personen wurden verhaftet, alle Teilnehmer gestanden unter der Folter.

Einen Teil der Hostie hatte der Jude Sa­lomo behalten. Der Versuch, es zu ver­zehren, sei gescheitert, sagte er aus. Endlich habe die Hostie geblutet. Da er nicht gewusst habe, wohin mit ihr, habe er sie in einen Matzenkuchen geknetet und in den Ofen gesteckt, da sei über dem Kuchen im Ofen ein "säuberlich klein Kind" von Daumeslänge in einem "schönen lichten Glanz" erschienen - keine Hostienschändung ohne Wundererscheinungen, die Geistlichkeit sorgte dafür.

Der Kurfürst befahl nun, alle Juden zu verhaften. Angeblich erwiesen sich während der Jagd auf sie die Ritter als besonders eifrig, "bei denen sich allerdings in eigentümlicher Weise der ideale Wunsch, die verfolgte Religion zu schützen, mit dem sehr materiellen verbinden konnte, verhaßte und gefährliche Gläubiger auf eine sehr wohlfeile Art loszuwerden" - so Friedrich Holtze in seiner Schrift aus dem Jahre 1884.

           Geständnis nötig

Holtze war Jurist und hatte ein spezielles Nebeninteresse: Nämlich nachzuweisen, dass bei diesem Prozess im Jahre schon die 1507 erschienene "Bambergensis" angewandt wurde. Dies war nun damals ein ausgesprochen modernes Gesetzbuch, das Muster für die spätere Peinliche Halsgerichtsordnung von 1532. Sie beruhte ganz auf dem Römischen Recht, das schon seit einem Jahrhundert immer stärker das germanische, wie es etwa im Sachsenspiegel (um 1230) niedergelegt war, verdrängt hatte. Im Römischen Recht galt das Geständnis ("Urgicht") des Angeklagten als Königsweg zu einem gerechten Prozess - und dieses Geständnis musste notfalls mittels der Tortur erreicht werden. Für die aber stellte die Bambergensis, und das war das Fortschrittliche, feste Regeln auf, die den Zweck hatten, Willkür zu verhindern.

So musste ein ausreichender Verdacht bestehen, dem Verdächtigen musste Gelegenheit gegeben werden, gleich zu gestehen (was ihm allerdings nichts nützte, wenn die Richter den Verdacht hatten, dass das Geständnis nicht umfänglich war), ihm wurden zunächst die Folterwerkzeuge gezeigt ("Territion" - Erschrecken) - und der Angeklagte musste am Ende noch einmal vor Gericht sein Geständnis wiederholen. Letz­teres war freilich ein zweifelhaftes Recht, denn der Angeklagte konnte nicht wissen, ob er wieder zurück auf die Folterbank geschickt wurde.

So absurd uns das heute auch erscheinen mag: Bei der Anklage wegen Hostienfrevels war es zwar zu Verfahrensfehlern gekommen, im großen Ganzen lief aber alles nach Recht und Gesetz ab. Es gab aber noch ein Problem: die Berliner Juden. Gegen sie war kein Verdacht zur Hand. Doch die Bevölkerung war auf Progrom gestimmt, es musste eine Anklage her. Und da kam man auf einen traditionellen und bewährten Topos zurück: Die Juden schlachteten nämlich - behaupteten die Christen - immer mal wieder christliche Kinder, erstens des Vergnügens willen, zweitens, um deren Blut zu gewinnen, das ihnen lebenswichtig sei.

Nun wurde zwar weder in Berlin noch in der Umgebung ein Kind vermisst, aber irgendeiner brachte das Gerücht auf, die Juden hätten vor Jahren einem bärtigen Christen" ein Kind abgekauft. Das genügte: Die Berliner Juden wurden verhaftet, und siehe da, sie bekannten, sie hätten jenes Kind in einer schrecklichen Zeremonie grausam geschlachtet, das Blut auch in Ingwer und anderen Spezereien konserviert, um jederzeit einen Vorrat davon zu haben. Nicht nur das, die eifrigen Vernehmer schafften es, dass die Juden noch zwei weitere Ritualmorde aus jüngerer Zeit gestanden.

                                                Das Urteil stand fest

"Daß die Juden wirklich diese Frevel verübt, wird nach diesen ganz ungenügenden Angaben keinem glaubhaft erscheinen", rügte der Jurist Holtze im Jahre 1884, die Vorschriften der Bambergensis seien mit Füßen getreten worden. Mindestens die Anklage wegen Kindesmordes steuerte also auch für ihn eindeutig auf einen Justizmord zu.

Die abschließende Gerichtsverhandlung fand am 19. Juli öffentlich in Berlin statt. Sie war nur noch Formsache. Das Urteil stand längst fest, der Scheiterhaufen war schon errichtet, die Juden wurden gleich nach der Verhandlung hingeführt.

Es wird berichtet, Rabbi Sloman ha­be ein Gebet gesprochen, die Juden sei­en unter hebräischen Gesängen zum Schafott gegangen. Aber sie hätten auch die umstehende Menge und das ihnen entgegengehaltene Kruzifix verhöhnt, manche seien lachend in den Tod gegangen, 38 an der Zahl. Mindestens zwanzig sind wohl zuvor unter der Folter gestorben oder haben ihrem Leben selbst ein Ende gemacht.

Paul Fromm wurde dazu verurteilt, auf einem Karren durch die Stadt geführt zu werden, dabei mit glühenden Zangen gerissen und anschließend abseits von dem großen Scheiterhaufen verbrannt zu werden. Und so geschah es. Er wurde dabei durch einen Priester begleitet, der ihm bis zuletzt geistlichen Beistand leistete.
Jacob und ein zweiter Jude ließen sich taufen. Ihnen wurde das bescheidene Privileg zuteil, nur mit dem Schwerte geköpft zu werden.

Das Nachspiel: Nach dem Prozess saßen noch etwa sechzig Juden im Gefängnis, sie wurden enteignet und außer Landes getrieben. Die Ritterschaft, die Kaufleute und alle, die bei den Juden Schulden hatten, durften sich die Hände reiben. Der Kurfürst Joachim aber war nun seine treuen Steuerzahler los.

                  Vertreibung

Und er musste noch etwas befürchten: Viele Untertanen würden sich erneut verschulden, diesmal aber nicht im eigenen Land, sondern im benachbarten Braunschweig - denn dort saßen die wirklich reichen Bankiers. Das konnte nicht in seinem Interesse sein. Er setzte daher Braunschweig unter Druck, sie mögen ihre Ju­den vertreiben. Die Braunschweiger beugten sich. Sie taten es wohl höchst ungern, schwächte das doch ihre Wirtschaftskraft. Und schon ein Jahr später durfte der Reichste der Braunschweiger Ju­den namens Akiva zurückkommen.

In Brandenburg wurden Juden erst 1535 wieder aufgenommen, 1573 wieder vertrieben, nach dem Dreißigjährigen Krieg wieder aufgenommen. Erst im 19. Jahrhundert sah es nach endgültiger Besserung aus. Man könne sich in der Rückschau "eines Schauders nicht erwehren", schrieb 1873 Louis Schneider, weiland so etwas wie der Pressesprecher Kaiser Wilhelms I., "- dieser fürchterliche Hohn weitläufiger Formalitäten den unglücklichen, von der Folter zur Verzweiflung getriebenen Juden gegenüber; diese fanatische Gier nach dem Blu­te Andersglaubender, Andersdenkender, denen man die unglaublichsten, abenteuerlichsten Dinge aufbürdete und sich dazu berechtigt glaubte, nur weil sie keine Christen waren. Gott sei Dank, diese Zeiten sind vorüber, lange vorüber, und wahrlich, nicht eben so vieler Jahre wird es bedürfen, um auch die letz­ten Schlacken ungerechter Vorurteile abzustreifen." Auschwitz? Aber wer hielt so etwas damals schon für möglich?

Erschienen in zeitzeichen Juli 07/2010.

 

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