Realitätsverweigerung

Die Piratenpartei und ihre Forderung nach Religionsfreiheit
Wollen nicht nur spielen: Piraten im Bällebad am Rande ihres Bundesparteitages. Foto: dpa
Wollen nicht nur spielen: Piraten im Bällebad am Rande ihres Bundesparteitages. Foto: dpa
Seit den jüngsten Wahlsonntagen ist die Piratenpartei in vier Landtagen vertreten und muss als politische Kraft auch auf Bundesebene ernst genommen werden. Stephan Eisel, Projektbeauftragter der Konrad-Adenauer-Stiftung für das Thema "Internet und Demokratie", analysiert die Forderung der Partei nach einer "Privatisierung" der Religion.

Seit dem vergangenen Herbst eilt die Piratenpartei von einem Wahlsieg zum anderen. Dabei bezeichnen sich nach einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen 72 Prozent der Piratenwähler als Protestwähler, die sich für die inhaltlichen Forderungen der Partei nicht interessieren. Dieses Protestimage bediente auch der neugewählte Bundesvorsitzende der Piratenpartei Bernd Schlömer als er in seinem ersten ausführlicheren Interview am 29. April 2012 bei Spiegel-Online hervorhob, es sei nicht das Ziel seiner Partei "zu allen politischen Themenfeldern eine dezidierte Position" zu vertreten. Dadurch erhalten die konkreten inhaltlichen Forderungen, auf die sich die Piratenpartei außerhalb ihres Kernthemas Internet festgelegt hat, ein umso größeres Gewicht. In ihrem Ende 2011 ergänzten Grundsatzprogramm finden sich zum Beispiel die Forderung nach einem "bedingungsloses Grundeinkommen" für jedermann, der "Einführung eines Nulltarifs beim öpnv", dem Ende der "Kriminalisierung" von Drogenkonsum und der Aufhebung jeglicher Altersgrenze bei der Wahlberechtigung. In diesen Schwerpunkten kommt nicht nur zum Ausdruck, was die Piraten wollen, sondern auch, was sie für besonders wichtig halten. Zu den wenigen Festlegungen der Piraten gehört in ihrem Grundsatzprogramm auch eine Passage unter der Überschrift "Für die Trennung von Staat und Religion". Dort heißt es unter anderem: "Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann. Trotz der von Verfassungs- wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen." Die Konkretisierung dieser zumindest a-religiösen Grundsätze positioniert die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm auffällig klar gegen die in der christlichen Tradition wurzelnden Elemente unserer Gesellschaftsordnung: "finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden."

Offensive Forderungen

Im Saarland forderten die Piraten ausdrücklich die "Abschaffung der katholischen und evangelischen Religion als ordentliches Schulfach" und die "Aufhebung sämtlicher Sonderrechte" für Religionsgemeinschaften. Auch im Wahlprogramm der Piraten in Schleswig-Holstein heißt es: "Einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab." Gefordert wird zudem eine "deutliche Absage an religiös (...) motivierter Wissensvermittlung". Die im Berliner Wahlkampf von den Piraten offensiv plakatierte Forderung "Religion privatisieren - jetzt" zeigt die Zielrichtung der Partei: Es geht um die Zurückdrängung von Religion aus dem öffentlichen Raum. Ganz in diesem Sinn wurden für den Piraten-Parteitag Ende April 2012 eine ganze Reihe von Anträgen eingebracht, die dort zwar aus Zeitgründen nicht mehr abgestimmt wurden, aber in den bei den Piraten üblichen Vorabstimmungen im Internet eine über achtzigprozentige Unterstützung erhielten. Dazu gehören Forderungen nach "Streichung jeglicher Gottesbezüge in den Verfassungen des Bundes und der Bundesländer", einer "Religionsneutralität" theologischer Fakultäten, der Beendigung der Militärseelsorge und der "Abschaffung religiöser Feiertage". Was die Piraten wollen, haben sie auch mit ihrem Vorhaben von Demonstrationen "Tanzen gegen das Tanzverbot" am Karfreitag exemplarisch verdeutlicht. Dabei ging es nicht wirklich um das Verbot öffentlicher (!) Tanzveranstaltungen - übrigens auch Sportveranstaltungen - am Karfreitag. Die Piraten initiierten keine sachliche Debatte zum Thema und stellten keine Parlamentsanträge. Sie bestanden hingegen bis hin zum Bundesverfassungsgericht darauf, am Karfreitag selbst (!) durch öffentliches Tanzen in den Innenstädten und damit auch in Kirchennähe zu demonstrieren. Gerichte haben dies zwar untersagt. Dennoch fand auf der Kölner Domplatte - nach einem Aufruf in Facebook - am Karfreitag eine "Tanzdemonstration" statt.

Religiöse in der Mehrheit

Es ist auffällig, dass sich die Piraten für ihre Aktionen gerade den Karfreitag als einen der wichtigsten christlichen Feiertage ausgesucht haben. Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen gilt nämlich für alle vier "stillen Feiertage" - ob sie wie Karfreitag, Allerheiligen und der Totensonntag einen religiösen oder wie der Volkstrauertag einen säkularen Hintergrund haben. Am Totensonntag war bisher von Piraten nichts zu hören. Mit den Karfreitagsaktionen sollte in Wahrheit durchgespielt werden, was die Piraten unter "Privatisierung von Religion" verstehen und gegen welche "religiöse Bevormundung" sie sich in ihrem Grundsatzprogramm wehren. Die damalige politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, Marina Weisband, brachte es in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau am 4. April 2012 auf den Punkt: "Wir mobilisieren nicht gegen eine Religion, sondern dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst." Was die Piratenpartei als "Glaube Einzelner" bezeichnet, ist immerhin das religiöse Bekenntnis der Mehrheit. In Deutschland gehören mehr als 60 Prozent der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Aber selbst ein Drittel der - allerdings beachtlichen - konfessionslosen Minderheit bezeichnet sich als - meist im christlichen Sinn - religiös. Verschiedene Studien kommen deshalb zum Ergebnis, dass nur etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland als a-religiös bezeichnet werden kann. Wer angesichts dieser Bevölkerungsstruktur vom "Glauben Einzelner" spricht, leidet beim Thema Religion und Christentum in Deutschland unter expliziter Realitätsverweigerung. Bei den Piraten hat dies wohl auch mit ihrer selektiven Wirklichkeitswahrnehmung durch die Internetbrille zu tun. Gerade dort - aber eben nicht nur dort - ist die christliche Mehrheit in der Bevölkerung als schweigende Mehrheit selten sichtbar.

Schutz durch das Grundgesetz

Weil es dabei um die religiöse Überzeugung der meisten Menschen geht, hat das Grundgesetz christliche Feiertage unter den besonderen Schutz des weltanschaulich neutralen Staates gestellt. Natürlich schützt die Verfassung auch vor religiöser Bevormundung durch den Staat. Aber in Artikel 4 des Grundgesetzes steht eben neben der Unverletzlichkeit der "Freiheit des Glaubens" gleichrangig auch die Gewährleis-tung der "ungestörten Religionsausübung". Dies ignoriert die Piratenpartei, wenn sie in ihrem Grundsatzprogramm den Schwerpunkt der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit mit dem Ziel der Privatisierung von Religion dialektisch verschiebt. Als das Bundesverfassungsgericht (bvg) am 1. Dezember 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz für verfas-sungswidrig erklärte, das alle vier Adventssonntage als verkaufsoffen zulassen wollte, führte es in dem Urteil grundsätzlich aus: "Die aus den Grundrechten - hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 wrv in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert." Der durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich als "Bestandteil dieses Grundgesetzes" übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung (wrv) lautet: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Das bvg konkretisierte diese "Schutzverpflichtung des Gesetzgebers" mit dem Hinweis: "Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten - hier der kirchlichen - Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten."

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 übrigens ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung "ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen” ist: "Soweit Art. 139 wrv an den Sonntag und an die staatlich anerkannten religiösen Feiertage in ihrer überkommenen christlichen Bedeutung als arbeitsfreie Ruhetage anknüpft, deckt er sich im lebenspraktischen Ergebnis in seinen Wirkungen weitgehend mit der sozialen Bedeutung der Sonn- und Feiertagsgarantie." Darauf beziehen sich die Sonn- und Feiertagsgesetze und Verordnungen, die es in allen Bundesländern mit sehr ähnlichem Inhalt gibt. Diese Gesetze erkennen mit der christlichen Bezeichnung gesetzlicher Feiertage auch deren religiöse Bedeutung ausdrücklich an. Der Schutz der staatlich anerkannten Feiertage wird in allen Bundesländern in gleicher Art gewährleistet. Dazu gehören - um hier beispielhaft das hessische Feiertagsgesetz zu zitieren - das Verbot von Arbeiten, "die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausübung nicht nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen ist". Verboten sind für kirchliche Feiertage - also der 1. Mai und 3. Oktober ausgenommen - mit unterschiedlichen zeitlichen Einschränkungen auch "Veranstaltungen, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einzelner zur Teilnahme besteht; öffentliche Tanzveranstaltungen; andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt; alle sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird." Beim staatlichen Schutz christlicher Feiertage geht es also nicht darum, dass - wie die Piratensprecherin formuliert - "der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst", sondern das Handeln des Staates folgt dem Leitsatz: "Der Glaube der Mehrheit ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen."

Scheinheilige Forderung

Christlicher Glaube darf übrigens im Verständnis der Piratenpartei gerne das "Leben aller" beeinflussen, wenn es um Vorteile wie einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag geht. In der Logik der Piraten, wonach der Karfreitag als christlicher Feiertag Nicht-Christen durch ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen nicht einschränken darf, wäre es folgerichtig, dass Nicht-Christen auch nicht von der zum Schutz ungestörter Religionsausübung erlassenen Arbeitsbeschränkung in Form eines arbeitsfreien Tages profitieren. Konsequent wäre im Sinne der Piratenforderung nach der "Privatisierung von Religion" die Forderung nach genereller Abschaffung christlicher Feiertage als staatlich anerkannte Feiertage. Doch dazu hat die Piratenpartei bisher noch keine Beschlüsse gefasst. Auch der Abgeordnete Pavel Mayer, der sein Wahlplakat "Religion privatisieren - jetzt" damit rechtfertigte, dass in Berlin "60 Prozent konfessionslos und nur 30 Prozent Christen sind", hat bisher im Berliner Abgeordnetenhaus keine Anträge zur Abschaffung arbeitsfreier kirchlicher Feiertage gestellt. Aber dem Bundesparteitag der Piratenpartei liegt immerhin ein - bisher nicht abgestimmter - Antrag vor, in dem es heißt: "Wir möchten die religiösen Feiertage als gesetzliche Feiertage streichen. Den Arbeitnehmern soll als Ausgleich ein höherer gesetzlicher Mindesturlaub zugestanden werden. Dies ermöglicht es Anhängern anderer als der christlichen Religionsgemeinschaften den Feiertagen ihres jeweiligen Glaubens nachzugehen." Der Antrag ignoriert übrigens, dass der Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches schon heute einen Urlaubsanspruch zur Religionsausübung gewährleistet. Man darf gespannt sein, ob sich die Mehrheit der Partei dem Vorschlag, religiöse Feiertage zu streichen, anschließen wird. Solange sie die staatlich gewährleisteten Vorteile religiöser Feiertage gerne in Anspruch nehmen, ist die Forderung der Piraten nach "Privatisierung" der Religion scheinheilig. Dass Freiheit mit Verantwortung einhergeht und grenzenlose Selbstverwirklichungsansprüche den Respekt vor der Freiheit des Nächsten unter sich begraben, ist vielen Piraten in ihrer Fixierung auf die scheinbar unbegrenzte Freiheit des Internets eher fremd.

Das zeigt auch der in einer Vorabstimmung im Internet Anfang 2012 immerhin von 83 Prozent der votierenden Parteimitglieder unterstützte Antrag zum Bundesparteitag, den gemeinhin als "Blasphemie-Paragraph" bezeichneten Paragraf 166 des Strafgesetzbuches zu streichen, "weil religiöse Gefühle keines über das normale Maß hinausgehenden Schutzes bedürfen." Diese gesetzliche Bestimmung bedroht denjenigen mit bis zu drei Jahren Gefängnis, der "Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". In seiner Begründung lehnt der Piratenantrag dies ab, weil durch diesen Paragraphen "die Religionen unter einen besonderen Schutz gestellt (werden), der durch Nichts zu rechtfertigen ist". Er diene ausschließlich dazu, das grundlegende Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit in Bezug auf religiöse Gefühle einzuschränken. "Religiöse Gefühle sind aber nicht heilig und bedürfen daher keines besonderen Schutzes."

Diese Argumentation ist Ursache und Folge der Forderung nach einer Privatisierung der Religion. Sie stellt aber zugleich eine zentrale Verpflichtung des Grundgesetzes in Frage: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Wer Religion privatisieren und aus dem öffentlichen Raum fernhalten will, entlässt den Staat aus der Pflicht, Raum für die aktive Ausübung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Religionsfreiheit erschöpft sich eben nicht im Schutz der Privatsphäre, sondern schafft auch den öffentlichen Raum für ihre Verwirklichung.

Stephan Eisel

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