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Juristische Arbeitshilfe
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Die aktuelle politische Praxis voller Wechselwirkungen zwischen Staat und Kirche kommt in diesem Buch auf den Prüfstand. Die gefundene und herausgearbeitete Ausbalancierung der Probleme könnte auch für weitere Konfliktlösungen beispielgebend sein.

Dieses Buch müssten die Bundestagsabgeordneten und Wissenschaftlichen Dienste gelesen haben, wenn sie über Regelungen zu Beschneidungen bei Kindern von Juden und Muslimen beraten und entscheiden. Es ist eine Fundgrube für alle, die davor warnen, das geltende Staatskirchenrecht anzutasten.

Denn der Gesetzgeber sollte nicht nur auf gereizte Mediziner und Strafrechtler im Ethikrat hören, sondern das traditionsgebundene Selbstverständnis der betroffenen Religionsgemeinschaften achten. Dazu finden sich bei Rainer Rausch Belehrung und Erklärung alter und neuer bekenntnisbestimmter Konflikte in Deutschland, die er historisch erläutert und am geltenden Staatskirchenrecht orientiert.

Der Verfasser weist auf die traditionellen früheren Lösungen hin und auf die im Rechtsstaat selbstverständlich bestehende Notwendigkeit eines gemeinverträglichen Ausgleichs. So lehrt der leitende Jurist der anhaltinischen Kirche mit seiner Dissertation, verfassungstreu und sorgsam auf die Besonderheiten unserer religionsrechtlichen Entwicklung und Rechtslage zu achten.

Der Augsburger Religionsfriede half, sich damit abzufinden, dass durch die Reformation zwei Konfessionen, praktisch zwei Kirchen im Reich bestanden; der Westfälische Friede nahm noch die Reformierten auf. Verloren waren Einheit von Kirche und Reich sowie ein einheitlicher Bekenntnisstand in Deutschland. Bekenntniswahl und Bekenntniswechsel sowie die Verschiedenheit von Bekenntnis des Landesherrn und seiner Untertanen wurden im Westfälischen Frieden koordiniert.

Auf diesem Hintergrund und aus den Lehren des Kulturkampfes der Bismarckzeit führt Rausch in seinen zentralen Kapiteln und Thesen den Leser zu den rechtsstaatlichen Bedingungen, Überlegungen und Regelungen, die das Grundgesetz für den religionsneutralen Staat verlangt: beim Konfessionswechsel (oder Kirchenaustritt), bei der allfälligen Berücksichtigung des Selbstverständnisses der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Der Staat darf nicht Religionsrichter sein.

Rausch sieht Staat und Gesellschaft heute Bewährungsproben der Lehren aus dem Kulturkampf aufgegeben: Die Bestandsgarantien der Theologischen Fakultäten, die konfessionellen Staatsämter (Professoren, Religionslehrer), das Verhältnis von standesamtlicher Eheschließung und kirchlicher Trauung werden als Beispiele abgehandelt. Die aktuelle politische Praxis voller Wechselwirkungen zwischen Staat und Kirche kommt dann in den Kapiteln zu Kopftuchentscheidungen und zum Kruzifix in staatlichen Schulen auf den Prüfstand. Die gefundene und herausgearbeitete Ausbalancierung der Probleme könnte auch für weitere Konfliktlösungen beispielgebend sein.

Die drei Hauptteile des Buches, wie Bekenntnisfestlegung und Bekenntniswechsel im Staatskirchenrecht, Kulturkampf und die Lehren daraus im Test heute, sind in klar gegliederten Kapiteln entfaltet und materialreich ausgearbeitet. Die Kernfragen sind leicht verständlich dargestellt, alles ist gut lesbar geschrieben, geeignet für Interessierte aller Fakultäten.

Mit 85 Seiten eines ausführlichen Literatur-, Orts- und Fundstellenverzeichnisses kann der Band als Arbeitshilfe für Theologen und Juristen dienen. Wer von ihnen trockene Rechtsgeschichte argwöhnt, der wird durch vielfältig vor Themenabschnitte gesetzte Aphorismen angeregt, die Lektüre als fröhliche Wissenschaft zu genießen. Selbst für diese Motti gibt es hier Nachweise und ein Verzeichnis.

Rainer Rausch: Staatskirchenrechtliche Wechselwirkungen der Bekenntnisfragen im Konfessionellen Zeitalter und der Beziehungen zwischen Staat und Kirche zur Zeit des Kulturkampfes im Vergleich zu deren aktuellen Bezügen. Lutherisches Verlagshaus, Hannover 2012, 492 Seiten, Euro 39,90.

Christian Meyer

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