Eine wahrhaft poetische Aufgabe

Die Diakonie in Deutschland muss sich von innen her neu erfinden
Viele Herausforderungen muss die Diakonie schultern. Zum Beispiel auch diese: Wie christlich müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein? Foto: epd/ Rolf Zöllner
Viele Herausforderungen muss die Diakonie schultern. Zum Beispiel auch diese: Wie christlich müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein? Foto: epd/ Rolf Zöllner
In der Diakonie arbeiten immer mehr Menschen, die konfessionslos sind oder anderen Religionen angehören. In der 2005 eingeführten "Loyalitätsrichtlinie" der EKD steht, dass auch nichtchristliche Mitarbeiter ihre Aufgaben "im Sinne der Kirche" zu erfüllen haben. Was dies bedeuten soll, ist unklar. Deshalb fordert der Theologe Stephan Schaede, Direktor der Evangelischen Akademie in Loccum, ein Umdenken.

Es brodelt in der Diakonie, den diakonischen Institutionen, den Werken, den evangelischen Krankenhäusern, protestantischen Pflegeheimen und Kindertagesstätten Deutschlands. Warum brodelt es? Es ist ja nicht so, dass sich die Diakonie keiner Zustimmung erfreut. Ganz im Gegenteil. Ungebrochen ist sie ob ihrer Professionalität gefragt. Zudem, und hier wird es kirchenpolitisch interessant, ist die Diakonie vor allem Sympathieträger und entscheidender Exponent der Existenzberechtigung der evangelischen Kirchen in Deutschland. Kirche soll es selbst in den Augen vieler, die mit ihr fremdeln, geben, weil sie durch die Diakonie Menschen in beeindruckender Weise hilft.

Die Diakoniefahnen könnten also flott im Aufwind dieser Außenwahrnehmung flattern, nähme da nicht ein zentrales Personalproblem den Wind aus den Segeln: Die Diakonie findet nicht mehr genügend christliches Personal. Demographisch und kulturell bedingt droht ein Selbstsäkularisierungszwang. Gründlich erhitzt hat die Atmosphäre in jüngerer Zeit die Debatte um die so genannte Loyalitätsrichtlinie der EKD. Produktiven Brennstoff gab vor allem ein Papier des für diakonische Fragen der Hannoverschen Landeskirche zuständigen Oberlandeskirchenrates Christoph Künkel, der die theoretische wie praktische Leistungsfähigkeit der Loyalitätsrichtlinie 2013 in einer Schrift unter dem Titel "Müssen Mitarbeitende der Diakonie Mitglieder der Kirche sein?" theologisch auf den Prüfstand gestellt und kritisch kommentiert hat.

Die EKD-Richtlinie will bundesweit die religiösen Einstellungsbedingungen diakonischer Mitarbeitenden regeln. Schon als sie 2005 erschien, war es längst nicht mehr selbstverständlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer diakonischen Institution evangelisch sind. Zudem hatte sich der Erwartungsdruck an eine möglichst diskriminierungsarme Gestaltung des Arbeitsrechtes von europäischer Seite erhöht. Dieser Druck hat inzwischen zugenommen, und es ist unklar, wie lange sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gegenüber den eigensinnigen religionspolitischen Eigenarten in Deutschland diskret verhält.

Weil aber schon 2005 fraglich wurde, ob der Gerichtshof auf Dauer der evangelischen Diakonie ihren rechtlichen Sonderstatus im Blick auf ihr Arbeitsrecht einräumen werde, wollte die EKD durch die neue Richtlinie diakonisch privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen die rechte Fassung geben. Das war gut gemeint. Jedoch sei diese Richtlinie inzwischen unhaltbar geworden, sagen die einen. Sie gehe im Blick auf die sich religionskulturell immer heterogener gebende Gesellschaft nicht weit genug. Sie regle de facto nicht, was sie eigentlich regeln solle. In Ostdeutschland etwa könne bei strikter Befolgung der Richtlinie vielleicht noch eine diakonische Landambulanz, mitnichten aber ein evangelisches Kreiskrankenhaus überleben. Die diakonischen Institutionen müssten sich daher entschließen, sich selbst im Sinne eines weltanschaulichen Pluralismus religiös zu durchlüften.

Unverzichtbarer Bestandteil

Andere wiederum halten die EKD-Richtlinie in Art und Anlage nach wie vor für stilbildend. Sie sei unverzichtbarer Bestandteil kirchlichen Engagements auf dem Terrain institutionell organisierter Hilfeleistungen. Eine Institution, die nicht entsprechend dieser Richtlinie ihre Arbeit gestalten könne, könne eben auch nicht länger als Institution der Diakonie weiter geführt werden. Wo Protestantinnen und Protestanten schwänden, wo zudem nicht die Bereitschaft und Möglichkeit sei, angemessen viel Geld zu investieren, um qualitätvolles Personal zu gewinnen, müsse eben die entsprechende diakonische Einrichtung geschlossen werden.

Die EKD-Richtlinie macht zunächst sozusagen als Grundregel geltend, dass nur Angehörige einer der Gliedkirchen der EKD oder einer mit diesen Kirchen in Kirchengemeinschaft stehenden Kirche in einer diakonischen Einrichtung mitarbeiten können. Klar war schon vor zehn Jahren, dass diese Grundregel an drängenden Forderungen aus Brüssel zerschellen würde, nimmt doch das europäische Recht die nationalen Rechte der EU-Staaten und die in ihren Rechtskreisen agierenden religiösen Institutionen in die Begründungspflicht. Nur wenn mit triftigen Gründen angegeben werden könne, dass für die entsprechende Arbeit eine bestimmte religiöse Grundhaltung Bedingung der Möglichkeit sei, sei die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft als Eintrittsbedingung nicht diskriminierend.

Deshalb wurden in der EKD-Richtlinie Ausnahmen von der Grundregel formuliert: Wer nicht verkündigt, Seelsorge anbietet, religiös unterweist oder leitet, muss nicht zwingend evangelisch landeskirchlich sozialisiert sein. Allerdings sollen die Ausnahmen nicht überhand nehmen, weshalb die Richtlinie einschränkt: Angemessener wäre es, wenn auch Reinigungskräfte, Hausmeister oder Pflegeassistenzen evangelisch wären. So sieht es die Loyalitätsrichtlinie in der Theorie vor und ist deshalb in der Praxis massiv in die Diskussion geraten, weil sich genau da elementare Probleme stellen.

Probleme der Umsetzung

Erstens gibt es einfach nicht genügend diakonisch ambitionierte Protestanten. Immer weniger Menschen insgesamt sind Mitglied christlicher Kirchen, und der Fachkräftemangel ist eklatant. Wird hier die Richtlinie im Sinne einer möglichst geschlossen evangelischen Belegschaft angewandt, steht die professionelle Qualität der geleisteten Arbeit in Frage. Das aber wird nicht gut gehen, denn in der Diakonie - wo es um Leben und Tod gehen kann - ist fachliche Kompetenz Trumpf.

Zweitens ist de facto in Regionen, wo der Protestantismus an Strukturschwäche krankt, zum Beispiel in Ostdeutschland, die Ausnahme von der Loyalitätsrichtlinie schon heute zur Regel geworden. Das höhlt die Richtlinie in ihrer rechtsprägenden Kraft aus.

Drittens ist die Diakonie in einigen Regionen konkurrenzlose und alleinige Anbieterin von Hilfeleistungen. Wer da regional verwurzelt, aber nicht protestantisch ist, hat keine Chance, in den Beruf einzusteigen. Das schlägt einer durch die religionspolitische Pluralisierung nahegelegte Antidiskriminierungserwartung massiv entgegen.

Viertens wird zunehmend unklar, was vielleicht schon immer unklar war, nämlich was eine Hilfeleistung zu einer explizit diakonischen Hilfeleistung macht. Helfen Christen besser als andere Menschen? Welche Hilfeleistungen und Strukturen in diakonischen Institutionen können überhaupt in irgendeiner Weise christlich konnotiert werden? Was meint die EKD-Richtlinie bloß, wenn sie von allen Mitarbeitenden diakonischer Institutionen fordert, dass sie den kirchlichen Auftrag beachten und das, was sie tun, im Sinne der Kirche erfüllen? Wie werden einem Säugling im Sinne der Kirche die Windeln gewechselt - mit violetten Windeln? Wie wird im christlichen Sinne der Gang geputzt - mit kreuzförmigen Wischbewegungen?

Lohnenswerte Aufgaben

Angesicht dieser Problempalette ergeben sich eine Reihe lohnenswerter Aufgaben, die Diakoniewissenschaft, evangelische Ethik, Dogmatik und Kirchenrecht wohl nur in angeregtem Austausch miteinander bewältigen können:

Erstens bedarf es dringend einer theologisch gut begründeten Explikation des Verhältnisses von Diakonie und Kirche. Kann dieses Verhältnis über ebenso hausbackene wie in der Sache hochproblematische Zuordnungen von der Kirche als Wesens- und der Diakonie als Lebensäußerung des Glaubens hinaus nicht entwickelt werden, hat eine mit eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüchen und Forderungen agierende Diakonie keine Zukunft.

Was tun? Das Kirchenrecht müsste - orientiert durch Theologie und Diakoniewissenschaft - Argumentationsmaterial zur Verfügung gestellt bekommen, um dem Religionsverfassungsrecht auf deutscher und europäischer Ebene belastbare Gestaltungsvorschläge für die Einordnung diakonischer Arbeitsverhältnisse zu unterbreiten. Oder soll der zuständige Senat des Bundesverfassungsgerichtes zur Glaubenskongregation der evangelischen Kirche promoviert werden? Das wäre zu viel der falschen Ehre.

Zweitens ist genau zu beschreiben, was das "Eigene" evangelischer Diakonie und Kirche ist und wie es praktiziert werden kann. Was kann eine Institution durch Fortbildung und Orientierung dazu beitragen, dass es so kommt? Es gehört theologisch schlüssig entfaltet, was in anderen Institutionen Loyalität heißen mag. Die gängig gewordene Antwort auf diese Fragen kulminiert in dem Terminus "Dienstgemeinschaft" und dürfte keinen an einer klaren Semantik interessierten Verfassungsrechtler überzeugen, vom keineswegs ekklesiologischen Ursprung dieses Ausdrucks aus den Dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts ganz zu schweigen.

Drittens muss für das Nomen Abstractum "Dienstgemeinschaft" eine phänomenologisch realitätsträchtigere und rechtlich wie theologisch gleichermaßen überzeugende Vokabel gefunden werden. Das ist eine geradezu poetische Aufgabe!

Viertens ist das Verhältnis von Organisation, Leitungspersönlichkeiten und einer Unternehmenskultur und Atmosphäre zu klären. Wie und mit welchen Instrumenten genau können und sollen Leitungspersönlichkeiten atmosphärisch für eine Unternehmenskultur Sorge tragen? Wie kann verhindert werden, dass mit der Rede von der Unternehmenskultur handfeste religiöse Überzeugungen und Intentionen camoufliert werden? Es muss für alle in einer diakonischen Einrichtung arbeitenden Menschen klar sein, was aus welchen Gründen von ihnen in religiösen Fragen erwartet oder eben nicht erwartet wird. Allerdings wächst der evangelische Geist einer Institution nicht unbedingt proportional mit den Prozentsätzen der Kirchenmitgliedschaft ihrer Belegschaft.

Substanzielle Neukonzeption

Das alles ist theologisch darzustellen und mit unter Umständen dazu gegenläufig verlaufenden rechtlichen Implikationen abzugleichen. Ein bestimmtes diakonisches Engagement ist zunächst einmal von Auftrag und Aufgabe abhängig, die gesellschaftlich und sozial engagierte Christenmenschen identifizieren. Mit entsprechendem Geist können unter Umständen sehr wenige christliche Mitarbeiter innerhalb einer Institution ein solches diakonisches Engagement in einer Institution implementieren.

Christoph Künkel hat in seiner Schrift dafür geworben, das von der sogenannten Loyalitätsrichtlinie formulierte formale Ausnahme-Regel-Verhältnis durch inhaltliche Kontrakte und Vereinbarungen für Mitarbeitende in diakonischen Institutionen zu ergänzen. Das geht so weit, dass Dienstgeber präzise Arbeitsplatzbeschreibungen mit entsprechender Präzisierung der religiösen Reichweite der Arbeit und den damit verbundenen konfessorischen Religionskundigkeit etablieren sollen. Hier drohen Anforderungen an die Dienstgeber, die so manche römisch-katholische Kasuistik weit in den Schatten stellt, auch wenn einleuchtet, dass Künkel "Loyalität" nicht als formal vorauszusetzenden Status am Beginn eines Arbeitsverhältnisses, sondern als eine im Prozess des Zusammenarbeitens sich entwickelnde materiale Größe begreifen und entwickeln möchte.

Damit würde sich wiederum die Aufgabe verbinden, einen solchen Prozess ohne inhaltliche Überfrachtung zu Beginn einer Tätigkeit für neu einzustellende Mitarbeiter so zu beschreiben, dass diese nicht den Eindruck haben müssen, sich auf ein religiöses Entwicklungsabenteuer mit offenem und unklarem Ausgang einzulassen. Wie das gehen kann, steht für den Verfasser dieses Beitrags in den Sternen.

Nun aber brodelt es in der Diakonie. Das sind gute Voraussetzungen dafür, eine substanzielle Neukonzeption diakonischer Einrichtungen zu formulieren, und wenn dies nicht gelingt, sich mit Pauken und Trompeten von einer nicht mehr zu haltenden diakonischen Aufgabe zu verabschieden. Nur ein unfrommer Geist mag fragen: Hat denn je diakonisches Brodeln blinkende Sterne vom Himmel des Arbeitsrechtes herabgelockt?

weiter zum Text der Loyalitätsrichtlinie der EKD von 2005

Stephan Schaede

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Stephan Schaede

Stephan Schaede, (*1963) ist  Leiter des Amtsbereichs der VELKD
und Vizepräsident im Kirchenamt der EKD in Hannover. Zuvor war der promovierte Systematische Theologe von 2021 an Regionalbischof im Sprengel Lüneburg und von 2010 bis 2020 Direktor der Evangelischen Akademie in Loccum.

 


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