Wie beim Kaiser

Ein Islamgesetz passt nicht zu Deutschland
Es befördert die Integration muslimischer Ausländer, wenn ein in Deutschland und Österreich heimischer Klerus sie betreut.

Das "Islamgesetz", das das österreichische Parlament Ende Februar beschloss, legt die Bedingungen fest, die "islamische Religionsgesellschaften" erfüllen müssen, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts werden wollen. In Österreich funktionieren die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften anders als in Deutschland. Der Status von ein paar kleineren Religionsgemeinschaften wird in dem überwiegend katholischen Land - wie schon im Kaiserreich - durch Gesetze geregelt. So gilt für die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekentnisses das "Protestantengesetz" von 1961.

Die Rechte der römisch-katholischen Kirche sind dagegen in dem Konkordat festgelegt, das der Heilige Stuhl 1934 mit dem austrofaschistischen Regime schloss und - das noch gilt. Deutsche Bundesländer haben analog zu den Konkordaten mit evangelischen Landeskirchen, Landesverbänden jüdischer Gemeinden und Islamverbänden Staatsverträge geschlossen. Die österreichische Regierung schließt Staatsverträge dagegen nur mit Völkerrechtsubjekten wie dem Heiligen Stuhl.

Das österreichische Islamgesetz hält fest, dass islamische Religionsgesellschaften "denselben gesetzlichen Schutz wie andere Religionsgesellschaften" genießen, "sofern sie nicht mit gesetzlichen Regelungen im Widerspruch stehen". Dieser Vorbehalt wird von Muslimen als diskriminierend empfunden. Er fehlt zum Beispiel im Protestantengesetz.

An diesem Punkt behandelt Deutschland alle Religionsgemeinschaften gleich (streng). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss "eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts werden will, rechtstreu sein". Sie muss "Gewähr dafür bieten", dass sie die "fundamentalen Verfassungsprinzipien", wie sie in Artikel 1-20 Grundgesetz niedergelegt sind, und "die Grundprinzipien des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechtes des Grundgesetzes nicht gefährdet".

Das österreichische Islamgesetz verlangt von islamischen Armee-, Gefängnis- und Krankenhausgeistlichen "Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Reifeprüfung". Das erinnert an das "Kulturexamen", das der preußische Staat 1873, im Kulturkampf, von römisch-katholischen Geistlichen forderte. Deutschkenntnisse eines Hauptschülers täten es doch auch - vorerst jedenfalls.

Das Islamgesetz legt fest, dass "die Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse" durch die islamischen Gemeinden "im Inland zu erfolgen" hat. Mit anderen Worten, die Finanzierung durch andere Staaten, wie die Türkei und Saudiarabien, ist untersagt. Hier muss man ganz nüchtern fragen, ob sich das Verbot durchsetzen lässt.

Aber zustimmen muss man der Intention des Islamgesetzes, die Österreichs Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz in einem Interview mit der englischen Zeitung "Guardian" verdeutlicht hat: "Imame sollten jungen Muslimen Vorbilder sein und zeigen, dass man ein stolzer Österreicher und zugleich ein gläubiger Muslim sein kann. Und daher sind türkische Imame in Zukunft unnötig." Mit anderen Worten: Es befördert die Integration muslimischer Ausländer, wenn ein in Deutschland und Österreich heimischer Klerus sie betreut. Um das zu ermöglichen, sieht das österreichische lslamgesetz vor, was es auch in einigen deutschen Bundesländern gibt, Universitätsdozenturen für islamische Theologie.

Jürgen Wandel

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