Sonderrechte für Konzerne

Warum "Brot für die Welt" das geplante Freihandelsabkommen der EU und USA ablehnt
Im vergangenen Jahr: Proteste gegen ttip in London. Fotos: dpa
Im vergangenen Jahr: Proteste gegen ttip in London. Fotos: dpa
Soweit bekannt, sollen Konzerne in der Freihandelszone aus USA und EU das Privileg bekommen, Staaten wegen ihrer Umwelt- und Sozialpolitik vor privaten Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu verklagen. Die evangelische Hilfsorganisation Brot für die Welt lehnt dies ab und befürchtet - wie ihr Referent für Welthandel und globale Umweltpolitik Sven Hilbig zeigt - auch negative Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf Entwicklungs- und Schwellenländer.

Die Verhandlungen über, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, auf Englisch: Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), werden in der Öffentlichkeit breit und kontrovers diskutiert. Den Marktchancen durch Ausweitung des Handels und der Hoffnung auf neue Arbeitsplätze steht viel Skepsis gegenüber. Bürgerrechtsorganisationen, Politiker verschiedener Parteien, Gewerkschafter und viele andere kritisieren, dass der Verhandlungsprozess undemokratisch sei. Denn es werden kaum Details bekannt, die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Und das schürt Misstrauen. Inzwischen konnte den Verhandlungsführern immerhin abgerungen werden, das Verhandlungsmandat der EU zu veröffentlichen. Aber vielen geht das nicht weit genug. Sie wollen eine umfassendere Transparenz.

Die Gegner fürchten, TTIP höhle den Verbraucherschutz aus, senke Umweltstandards und schwäche die Sozialsysteme. Und Brot für die Welt teilt viele dieser Besorgnisse. Darüber hinaus sieht das evangelische Hilfswerk Risiken für die Länder jenseits der Vertragspartner USA und EU, die Entwicklungs- und Schwellenländer.

Die Gefahren, die von TTIP für die Völker und Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas ausgehen, sind vielfältig. Denn TTIP ist kein gewöhnliches Freihandelsabkommen. Zwei Besonderheiten zeichnen es aus: Erstens sitzen nur die beiden größten Wirtschaftsblöcke am Verhandlungstisch. Sollten EU und USA sich auf das Abkommen einigen, würde die weltweit größte Freihandelszone entstehen, die mehr als 40 Prozent des Welthandels abwickelt. Eine transatlantische Freihandelszone hätte also allein aufgrund ihrer Größe und der damit einhergehenden Macht Auswirkungen auf anderen Staaten. Das räumen auch das Bundeswirtschaftsministerium und andere TTIP-Befürworter ein.

Erschwerter Handel

Für Entwicklungs- und Schwellenländer besteht unter anderem die Gefahr, dass durch die Intensivierung des transatlantischen Handels die Nachfrage nach ihren Produkten zurückgeht. Dies gilt vor allem für jene Produkte, deren Handel im transatlantischen Verhältnis gegenwärtig noch erschwert wird. Hierzu gehören Zitrusfrüchte. US-Erzeuger von Orangen, Mandarinen, Zitronen und Grapefruits erhoffen sich von TTIP eine Beseitigung der Zölle. Einigen sich Europäer und Amerikaner darauf, würde das die Wettbewerbsfähigkeit der US-Produzenten gegenüber den Ländern erhöhen, die bisher diese Früchte nach Europa exportieren: Südafrika, Marokko, Ägypten, Türkei, Argentinien und Brasilien.

Die zweite Besonderheit von TTIP besteht in dem Ziel, dass EU und USA Standards festlegen wollen, die weit in andere wirtschaftspolitische und gesellschaftliche Bereiche hineinreichen, wie den Verbraucherschutz und die Daseinsvorsorge. Langfristig sollen die Regelungen nach dem Willen der Verhandlungsführer in Brüssel und Washington sogar auf globaler Ebene Anerkennung und Wirkung erzielen. Es ist die Rede vom "Gold-Standard", also einem Standard, der weltweit Gültigkeit besitzt.

Aus Sicht der Entwicklungs- und Schwellenländer ist die einseitige Setzung neuer Standards und Regelungen sehr problematisch. Denn sie sind nicht an den Verhandlungen beteiligt und haben damit kein Mitspracherecht, um Neuregelungen zu widersprechen, die nicht in ihrem Interesse sind. Aus entwicklungspolitischer Perspektive ist es daher wichtig, dass Regelungen, die für sich beanspruchen, globale Wirkung zu entfalten, (weiterhin) auf multilateraler Ebene, im Rahmen der Welthandelsorganisation (wto) verhandelt werden. Dabei hätten die Entwicklungs- und Schwellenländer wenigstens ein Stimmrecht, könnten die Handelspolitik mitgestalten und sich Regelungen widersetzen, die nur im Interesse der führenden Industrienationen sind.

Eine der umstrittensten Regelungen und ein Hauptgegenstand der anhaltenden Kritik an TTIP ist die Absicht, Investoren besonders zu schützen. Demnach sollen Unternehmen das Recht erhalten, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Grund einer solchen Klage können zum Beispiel Umweltauflagen für Kohlekraftwerke oder Gesundheitsvorschriften sein, wie Aufklärungsaktionen über die Schädlichkeit des Nikotinkonsums.

So nutzte der US-Tabakkonzern Philipp Morris im Februar 2010 die in einem bilateralen Investitionsschutzabkommen vorgesehene Sonderklagerechte für Unternehmen, um gegen Warnhinweise auf Zigarettenschachteln in Uruguay vorzugehen, weil sie seine Markenrechte verletzen würden. In diesem Verfahren verlangte Morris von Uruguay eine Entschädigung von zwei Milliarden US-Dollar. Das entspricht fünf Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Ausgehebelter Rechtsstaat

Durch solche Investitionsschutzregelungen wird aber nicht nur die Möglichkeit von Staaten eingeschränkt, wichtige gesellschaftliche Bereiche wie Gesundheit und Umwelt zum Wohle ihrer Bürger und Bürgerinnen zu gestalten. Sie sind auch aus rechtsstaatlichen Gründen äußerst problematisch. Denn Schiedsgerichte stehen ausschließlich ausländischen Unternehmen offen. Transnational agierende Unternehmen werden damit besser gestellt als nationale Unternehmen, die weiterhin vor ordentlichen Gerichten klagen müssen. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft lehnt den Investitionsschutz im TTIP strikt ab, da diese den Rechtsstaat "aushebeln".

In den Ländern des Südens wächst seit einiger Zeit der Widerstand gegen die Privilegierung ausländischer Unternehmen. So kündigte Südafrika im vergangenen Jahr mehrere Investitionsabkommen, darunter auch eines mit Deutschland. Aus entwicklungspolitischer Perspektive besteht einer der großen Herausforderungen darin, den besonderen Investorenschutz weltweit einzuschränken. Zugleich müssen wir uns dafür einsetzen, international tätige Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen, die sie im Ausland begangen haben, zur Verantwortung ziehen zu können.

Grundprinzipien werden Handelshemmnisse

Auch andere Bestimmungen könnten sich langfristig auf Entwicklungs- und Schwellenländer auswirken. Der internationaler Handel wird gegenwärtig in erster Linie nur nach dem Preis bewertet, während soziale und ökologische Qualität eine völlig untergeordnete Rolle spielen. Ein mit Pestiziden produziertes oder genetisch verändertes Nahrungsmittel genießt demnach den gleichen Zugang zum ausländischen Markt wie Produkte aus ökologischer Landwirtschaft.

TTIP folgt dieser Logik, indem es die beiden Grundprinzipien des europäischen Umweltrechts, das Vorsorge- und das Verursacherprinzip, zu Handelshemmnissen erklärt. Seit langem kritisieren US-Lobbygruppen die angeblich zu langsamen Zulassungsverfahren und die Kennzeichnung von Gentechniklebensmitteln in Europa. Außerdem beziehen sie Stellung gegen die Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung "Reach", die Euronorm für Autoemissionswerte und die EU-Strategie, 24 Umweltgefahren von Kunststoffen begrenzen. Mittels TTIP wollen die rein ökonomisch orientierten US-Interessengruppen europäische Umweltschriften einschränken.

Damit der Handel zum Motor für Gerechtigkeit und Ökologie werden kann, braucht es höhere Standards, nicht niedrigere soziale und ökologische. Erforderlich sind Verbote, Steuern und Zölle für schädliche Herstellungsverfahren. Demgegenüber muss es möglich bleiben, nachhaltige Produktionsverfahren gezielt zu fördern.

In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern ist es um die Menschenrechte nicht gut bestellt. Die Mitgliedsländer der Europäischen Union haben sich im EU-Vertrag verpflichtet, die universellen und unteilbaren Menschenrechte in ihrer auswärtigen Politik zu achten und zu fördern. Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bestätigen ferner die Verpflichtung von Staaten, die Bevölkerung vor Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen zu schützen, und sie betonen die Verantwortung der Unternehmen für die Menschenrechte. Für die EU folgt daraus, bei allen Handels- und Investitionsabkommen regelmäßig unabhängige menschenrechtliche Folgeabschätzungen vorzunehmen. Aufgrund möglicher negativer Auswirkungen des TTIP auf Entwicklungs- und Schwellenländer ist die EU verpflichtet, bei menschenrechtlichen Folgeabschätzungen auch Drittstaaten mit einzubeziehen.

Entwicklungspolitischer Check

Eine ökologisch und sozial nachhaltige Handelspolitik, die dem Wohlstand aller dient, braucht einen politischen Ordnungsrahmen. Dieser ist notwendig, um Unternehmen an bestehende Umwelt- und Sozialstandards zu binden und neue Regelungen für Ressourcenschonung, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte zu erlassen.

Brot für die Welt lehnt alle TTIP Regelungen ab, die einer solchen Handelspolitik widersprechen. TTIP darf daher weder einen Investorenschutz enthalten, der eine Einrichtung von Schiedsgerichten vorsieht, noch sich auf Standards einigen, die zu Lasten von Entwicklungs- und Schwellenländer gehen.

Brot für die Welt fordert einen entwicklungspolitischen Check von TTIP. Jeder geplante Teil des Abkommens sollte auf die Beachtung des Rechts auf Nahrung und die Beachtung der Menschenrechte überprüft werden, auch und gerade unter der Perspektive der Länder des Südens. TTIP und alle zukünftigen internationalen Handelsabkommen sollten eine Menschenrechtsklausel enthalten. Diese muss ermöglichen, Vertragsbestimmungen auszusetzen oder zu ändern, die die Menschenrechte gefährden.

Außerdem muss in solchen Abkommen ein unabhängiger transparenter Beschwerdemechanismus für den Fall vorgesehen werden, dass Investitionen zu Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten führen.

Sven Hilbig

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Politik"