Verstreut unter dem Rosenstrauch

Die deutsche Bestattungspraxis ist im Wandel begriffen, besonders in Bremen
Stelen im Westteil der St.-Pauli Kirche im westfälischen Soest. Sie ist Gemeinde und Urnenkirche. Foto: Dirk Pieper
Stelen im Westteil der St.-Pauli Kirche im westfälischen Soest. Sie ist Gemeinde und Urnenkirche. Foto: Dirk Pieper
Bremen erlaubt das Verstreuen von Totenasche auf Privatgrundstücken und löst damit eine Debatte über die Bestattungskultur aus. Doch einstweilen will kein anderes Bundesland so weit gehen wie die Hansestadt. Der Journalist Thomas Krüger gibt einen Überblick.

Gerne schaute die Bremerin Hiltrud R. auf den Rosenstrauch im Vorgarten gegenüber und erfreute sich an seinen Blüten. Dort unter den Rosen wolle sie gerne die letzte Ruhe finden, sagte sie kurz vor ihrem Tod zu dem pensionierten Pfarrer, dem der Garten gehört. Wie das Regionalfernsehen berichtete, beantragte der Pastor im Sinne der Verstorbenen, ihre Asche auf seinem Privatgrundstück verstreuen zu dürfen. Das ist seit 1. Januar in Bremen möglich.

Die Hansestadt hat damit als erstes Bundesland die Friedhofspflicht, nach der alle Verstorbenen auf öffentlichen Friedhöfen beizusetzen sind, in Teilen aufgehoben. Zunächst wollten Grüne und SPD bei der Reform des Bestattungsrechts noch weiter gehen und die Aufbewahrung der Urne zuhause gestatten. Unter der Schlagzeile "Oma auf dem Kaminsims" machte Bremen bundesweit Furore. Zwar wurde dieser Plan wieder zurückgezogen, doch unter bestimmten Auflagen können Bremer Bürger ihre Asche nun auf privaten Grundstücken, also auch im eigenen Garten, verstreuen lassen. Sie müssen diesen Willen schriftlich geäußert sowie den genauen Ort und eine "Person für die Totenfürsorge" bestimmt haben.

Von Anfang an hatte die Bremische Evangelische Kirche gegen die Neuregelung gekämpft. "Nicht nur die engsten Angehörigen wollen um einen Verstorbenen trauern", sagt Pastor Bernd Kuschnerus. Werde die Asche auf privatem Grund verstreut, hätten etwa Freunde, Kollegen oder Ex-Partner nicht ohne weiteres Zutritt zu einem Gedenkort, was aber für gelingende Trauer sehr wichtig sei. Der Magistrat von Bremerhaven folgte der kirchlichen Kritik und hat die neue Bestimmung für seine Stadtgemeinde nicht in Kraft gesetzt.

Der Gesetzgeber habe, gesellschaftlichen Trends folgend, stark die Individualrechte des Verstorbenen betont, moniert Pastor Kuschnerus. "Aber welche sozialen Folgen hat das?" Das Bremer Experiment schaffe mehr Probleme als es löse, meint auch Vizepräsident Thies Gundlach vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Gesellschaft brauche öffentliche Abschiedsorte, "die stille sind, wo Trauernde ausatmen können, die helfen, den Toten wirklich loszulassen".

Schon das Verstreuen von Asche auf Friedhofswiesen, wie es in einigen Bundesländern erlaubt ist, stößt auf Kritik der Kirche. "Dabei geht die Individualität des Verstorbenen verloren", sagt Gundlach. "Der Ort, wo jemand begraben ist, sollte gekennzeichnet werden", ergänzt Kuschnerus und verweist auf den Bibelvers "Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein" (Jesaja 43,1). Er sorgt sich auch, dass mit einem Aufweichen der Friedhofspflicht Druck auf Menschen mit wenig Geld entsteht, für ihre Toten die billigste Bestattungsform zu wählen.

Für Reiner Sörries, Leiter des Museums für Sepulkralkultur in Kassel, ist Bremen nur eine Station in einer längeren Entwicklung. Von den jährlich 900.000 Verstorbenen würden inzwischen rund 60 Prozent eingeäschert. "Seit 2000 fächern sich die Alternativen zur Urnenbeisetzung auf dem Friedhof immer weiter auf", so der evangelische Theologe. Bis dato hatte es als Ausnahme von der Friedhofspflicht nur die Seebestattung gegeben. 2001 sei in einer "rechtlichen" Grauzone der erste "Friedwald" entstanden, für Sörries Auslöser aller weiteren Schritte zur Liberalisierung.

Inzwischen ist die Urnenbestattung unter Bäumen auf eigens gewidmeten Waldflächen und Friedhöfen mit bis zu fünf Prozent aller Beisetzungen etabliert. Die evangelische Kirche akzeptiert diese Form, denn am Grabplatz können Namen und christliche Symbole angebracht und Gottesdienste gehalten werden. "Ein bestimmter Bestattungsort ist aus reformatorischer Sicht ohnehin nicht heilsnotwendig", so Sörries. 2007 entstand der erste evangelische Begräbniswald. Die katholische Kirche lehnt diese Bestattungsform wegen damit eventuell verbundener naturreligiöser Vorstellungen nach wie vor ab.

Das erste Bundesland, das sein Bestattungsrecht weitgehend lockerte, war 2003 Nordrhein-Westfalen. Ursprünglich war die völlige Aufhebung der Friedhofspflicht für Urnen geplant, was an der vehementen Kritik von Kirchen und Bestattungsgewerbe scheiterte. Gleichwohl entstand das damals "modernste" Friedhofsgesetz: Die Sargpflicht bei Erdbestattungen wurde eingeschränkt, um muslimischen und jüdischen Traditionen der Beerdigung in Leichentüchern Rechnung zu tragen. Der Betrieb der Friedhöfe kann von Kommunen und Kirchen als Trägern an private Unternehmen übertragen werden, was insbesondere bei Begräbniswäldern zum Tragen kommt, die rechtlich verankert wurden.

Erlaubt wurde das Ausbringen von Totenasche auf besonderen Friedhofsflächen, was es zuvor nur in Rostock auf Basis von DDR-Recht gegeben hatte. Das Land regelte auch die Verstreuung von Asche außerhalb von Friedhöfen, wenn der Verstorbene dies bestimmt hat - jedoch anders als jetzt in Bremen mit einer bedeutsamen Einschränkung: Der Beisetzungsort muss dauerhaft öffentlich zugänglich sein. Kaum ein privater Grundbesitzer kann dies für eine Ruhezeit von bis zu 30 Jahren garantieren - so kommt die Vorschrift fast nie zum Tragen.

Die EKD nahm das NRW-Gesetz 2004 zum Anlass für ihre bis dato letzte grundlegende Handreichung zur Bestattungskultur. Sie wertete es als "für die Kirchen tragfähigen Kompromiss". Die von der Öffentlichkeit erwünschte Individualisierung und Pluralisierung sei aufgenommen, ohne "die öffentliche Dimension der Bestattung grundlegend zu schwächen".

Manche Bundesländer haben inzwischen ihre Friedhofsgesetze novelliert, doch keines so weitgehend wie Bremen. Baden-Württemberg gestattet seit März 2014 aus religiösen Gründen Ausnahmen von der Sargpflicht bei Erdbestattungen, ähnlich Hessen ein Jahr zuvor. Auch können nun reine Urnenfriedhöfe eingerichtet werden, was etwa auf Kolumbarien in Kirchen abzielt. Eine Herausgabe der Urne an Angehörige ist nicht vorgesehen.

In Berlin wurde die Sargpflicht bereits 2010 gelockert. Demnächst soll nach Presseberichten der frühestmögliche Zeitpunkt für eine Beisetzung auf 24 Stunden verkürzt werden, um der muslimischen Bevölkerung entgegen zu kommen. Das Land verfolge eine eher "konservative Friedhofspolitik", sagt Oberkonsistorialrat Arne Ziekow von der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). "Debatten wie in Bremen hat es bislang nicht gegeben." Einer solchen "Privatisierung" des Todes würde sich die EKBO widersetzen: Jeder müsse um einen Toten in einem geschützten Umfeld trauern können, zudem seien Friedhöfe Orte der Verkündigung der Auferstehungshoffnung.

Auf Medienanfragen reagierten viele Landesregierungen negativ auf das Gesetz Bremens, so unter anderem Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. NRW hatte 2014 eine weitergehende Liberalisierung abgelehnt und die Nachweispflicht über den Verbleib der Totenasche sogar wieder strenger geregelt.

Auch in Brandenburg, wo ein Verstreuen von Asche auf dem Friedhof bereits erlaubt ist, plant die Landesregierung (SPD/Linke) keine Änderung des bestehenden Gesetzes. Im vergangenen Jahr - vor der Landtagswahl - hatten sich Politiker von Linken, Grünen und FDP allerdings offen für eine Liberalisierung analog der Bremer Regelung gezeigt.

In Niedersachsen äußerten sich Vertreter von Grünen und FDP aufgeschlossen für eine Beisetzung von Totenasche auf privatem Grund, die "Urne auf dem Kaminsims" wollen sie aber nicht. In der SPD warnt man vor übereilten Beschlüssen, während die Union keinen Anlass für Änderungen sieht. In Mecklenburg-Vorpommern halten die Grünen dagegen wenig von einer Übertragung des "Bremer Modells". Solche Wünsche seien in der Bevölkerung nicht zu erkennen. Die Linke dagegen befürwortet eine Debatte und steht "neuen Formen der Bestattungskultur aufgeschlossen gegenüber", berichtete der NDR. Die Sozialdemokraten wollen diskutieren, ob Änderungen nötig sind; ihr Koalitionspartner CDU möchte zunächst mit den Kirchen sprechen.

In drei Ländern liegen aktuell Anträge oder Gesetzentwürfe für Änderungen des Bestattungsrechtes vor. In Bayern, wo die Staatsregierung mehrfach eine Reform angekündigt hatte, zielt ein Antrag der Grünen primär auf Erleichterungen bei Sargpflicht und Bestattungszeitpunkt. Ulrike Kost, Referentin für Grundsatzfragen des Friedhofswesens im Landeskirchenamt München, äußert dafür Verständnis. Im Rahmen der Religionsfreiheit müsse geprüft werden, ob Muslime entsprechend ihrer Glaubensüberzeugungen ohne Sarg bestattet werden können, sofern dem keine bodenbedingten Hygienevorschriften entgegenstünden. Die Verstreuung der Totenasche, insbesondere außerhalb von Friedhöfen, würde die Evangelisch-lutherische Kirche in Bayern nicht akzeptieren. "Der Mensch muss als Individuum mit seinem Bestattungsort auch über den Tod hinaus erkennbar sein", sagt Kost.

Im Saarland hat die Piraten-Fraktion im Januar einen Gesetzentwurf eingebracht, der ausdrücklich an das Bremer Modell anknüpft. Der Vorschlag diene der konsequenten Umsetzung des aus dem Grundgesetz hergeleiteten postmortalen Persönlichkeitsrechts, so die Piraten. Grüne und Linke signalisierten grundsätzliche Zustimmung, so die regionale Presse. Die großen Parteien widersprachen: Durch das beliebige Verstreuen auf privaten Grundstücken werde die Würde des Verstorbenen missachtet, sagte die CDU-Sozialministerin. Eine SPD-Sprecherin meinte: "Die bestehende Trauerkultur entspricht dem Wunsch der Menschen."

In Sachsen-Anhalt möchten die Grünen das seit 2002 geltende Bestattungs- und Friedhofsgesetz ändern. Im März findet eine öffentliche Anhörung zu ihrem Gesetzentwurf statt, der zunächst die Aufhebung des Sargzwangs aus religiösen Gründen vorsieht. Die Fraktion versteht dies als ersten Schritt: Nach einer gesellschaftlichen Debatte sei auch eine Öffnung bis hin zur Urnenbestattung außerhalb des Friedhofs denkbar. Auch die Linke sieht Bedarf für eine Novellierung.

Alle Rechte schützen

"Wir können mit dem geltenden Recht gut leben", sagt dagegen Albrecht Steinhäuser, Beauftragter der Evangelischen Kirchen beim Land Sachsen-Anhalt. Er ist skeptisch, ob eine Beschränkung der sarglosen Beerdigung auf religiöse Gründe durchzuhalten wäre: "Es könnte der Druck zunehmen, aus Kostengründen diese Variante zu wählen". Das Verstreuen von Asche lehnen die Landeskirchen Mitteldeutschland und Anhalt generell ab. Wünsche, auf diese Weise anonym bestattet zu werden, stoßen nach Ansicht Steinhäusers an gesetzliche Grenzen. Der Staat müsse die Rechte aller schützen, die um einen Toten trauern.

Dieser Rechtsauffassung widerspricht der Bonner Jura-Professor Tade Matthias Spranger. "Wenn ich nach meinem Tod nicht öffentlich sein will, steht dies über dem Recht Dritter, öffentlich zu trauern", verweist Spranger auf die "postmortale Menschenwürde". Insofern stehe die Friedhofspflicht für Urnen verfassungsrechtlich "auf tönernen Füßen". Auch die Sargpflicht bei Erdbestattung werde sich bei Vorliegen religiöser Gründe nicht halten lassen: "Das Grundgesetz schützt alle Religionsgemeinschaften. Der Staat muss ihnen die Ausübung ihrer Bestattungstraditionen ermöglichen."

Nach Ansicht von Thomas Klie, Praktischer Theologe an der Uni Rostock, lassen sich für die Friedhofspflicht kaum theologische Argumente finden: "Die neutestamentliche Auferstehungsverheißung ist nicht an einen Ort gebunden, sondern an ein Geschehen." Umfragen belegten den Wunsch eines Teils der Menschen nach alternativen Bestattungsformen, so Klie: "Wir werden holländische Verhältnisse bekommen." Doch der Theologe mit dem Forschungsschwerpunkt Bestattungskultur sieht das "ganz entspannt": Obwohl im Nachbarland keine Friedhofspflicht gilt, werden allenfalls zwei bis drei Prozent der Urnen auf Dauer nicht bestattet, sondern zu Hause aufbewahrt. Nach Einschätzung Klies wird es höchstens fünf Jahre dauern, bis das nächste "vermutlich ostdeutsche" Bundesland dem Bremer Beispiel folgt.

Klie rät den Kirchen, einfallsreich auf den Wandel zu reagieren "anstatt Verbotsschilder aufzustellen". Als Beispiel für "kulturell schmiegsame" Bestattungsformen nennt er die Kolumbarienkirchen, in denen Urnen in Stelenwänden beigesetzt werden. Auch Seelsorge und Liturgie sollten "neu formatiert" werden, sagt Klie und lobt die Bestattungsagende der Union Evangelischer Kirchen, die auch alternative Bestattungsformen berücksichtigt.

Bei Thies Gundlach von der EKD scheint der Rostocker Professor offene Türen einzurennen. Man bewahre eine Jahrhunderte alte Bestattungskultur, sei aber auch offen gegenüber der modernisierten Gesellschaft, betont Gundlach. "Wir erfüllen viele Wünsche von Trauergemeinden, wenn sie christlichen Überzeugungen nicht diametral entgegenstehen oder die Beisetzung zum Event wird."

Der Antrag des Bremer Pastors, die Asche von Frau R. unter seinen Rosen begraben zu dürfen, hat übrigens eher geringe Erfolgsaussichten, weil die Verstorbene ihren Wunsch zwar mündlich mitgeteilt, aber nicht aufgeschrieben hatte.

Literatur

Barbara Happe: Der Tod gehört mir. Die Vielfalt der heutigen Bestattungskultur und ihre Ursprünge. Dietrich Reimer Verlag, Berlin 2012, 176 Seiten, Euro 29,95.

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Thomas Krüger

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