Die Vermarktung der Welt

Warum sich Kulturschaffende gegen das Freihandelsabkommen TTIP wehren müssen
Buchhändler sind gegen das geplante Freihandelsabkommen. Sie bangen um die Buchpreisbindung. Foto: dpa/ Andreas Weihmayr
Buchhändler sind gegen das geplante Freihandelsabkommen. Sie bangen um die Buchpreisbindung. Foto: dpa/ Andreas Weihmayr
Noch immer verhandeln Vertreter der Europäischen Union und der USA über ein neues Freihandelsabkommen (TTIP). Die Kritiker sind zahlreich. In zz 1/2015 führte Sven Hilbig von "Brot für die Welt" entwicklungspolitische Argumente gegen TTIP ins Feld. Im Folgenden beschreibt Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Landessynodaler in Berlin-Brandenburg, warum die Kulturschaffenden TTIP fürchten müssen.

"Ein Gespenst geht um in Europa - das Gespenst des Kommunismus." Mit diesem berühmten Satz beginnt die von Friedrich Engels und Karl Marx im Auftrag des Bundes der Kommunisten verfassten Programmschrift, die als "Kommunistisches Manifest" seit 1848 Weltgeschichte geschrieben hat. Die Gespenster, die heute durch die Welt gehen, sind nicht mehr der Kommunismus, sondern ein zügelloser Marktradikalismus und ein ebenso zügelloser religiöser Fundamentalismus.

Gespenster, unfassliche mit übernatürlichen Fähigkeiten ausgestattete Fabelwesen, die einen Hang zum Totenreich haben, sind nach meiner Ansicht gute Bilder für die Situation, in der wir uns befinden. Auf der einen Seite haben wenige Unternehmen bereits eine Macht, die viele Nationalstaaten längst in den Schatten stellt. Diese weltweit agierenden Unternehmen wollen expandieren, ohne Rücksicht auf nationale, kulturelle und religiöse Unterschiede. Der globalisierte Markt verlangt die Aufgabe der Vielfalt, weil mit Einfalt mehr und schneller Geld zu verdienen ist. Doch keine Aktion ohne Gegenreaktion. Der religiöse Gewaltwahnsinn, der sich immer mehr in der Welt ausbreitet, ist auch eine Antwort auf die schonungslose Marktfähigmachung der Welt der vergangenen Jahrzehnte.

Natürlich könnten globalisierte Märkte auch sinnvoll sein, zum Beispiel um den Hunger in der Welt zu bekämpfen, denn immer noch stirbt etwa alle 3,5 Sekunden ein Mensch an den Folgen von Hunger und Unterernährung. Oder um das Recht auf Bildung in der Welt zu realisieren, denn etwa 776 Millionen Erwachsene - die meisten davon Frauen - beherrschen nicht die einfachsten Grundlagen des Schreibens und Rechnens, ungefähr 75 Millionen Kinder gehen nicht zur Schule, keinen einzigen Tag in ihrem Leben. Nicht nur in Syrien werden ganze Generationen tagtäglich ihrer Zukunft beraubt.

Kardinal Reinhard Marx, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat auf dem letztjährigen St. Michaelsempfang seiner Kirche in Berlin die Grundfrage gestellt. Er sagte sinngemäß, dass er das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP) gut findet, wenn es den Armen nützt.

Reiche werden immer reicher

Und ich finde auch, wenn TTIP, CETA und Co. den Armen wirklich nützen, dann sollte auch der Kulturbereich nicht kleinmütig sein und seine Bedenken hintanstellen. Aber nichts, leider überhaupt nichts spricht dafür, dass das gerade in Verhandlung befindliche TTIP, dass das gerade im Ratifizierungsprozess befindliche Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, CETA, oder die bereits rechtskräftigen Handelsabkommen der Welthandelsorganisation, wie das gats, den Verhungernden und den Ungebildeten eine Chance geben würde oder gegeben haben. Die Globalisierung der Märkte befreit die Armen nicht aus ihrem Elend, im Gegenteil, die globalisierten Märkte machen nur die Reichen immer reicher.

Und deshalb geht es nicht nur um den Erhalt der Buchpreisbindung, die Möglichkeit auch in der Zukunft als Daseinsvorsorge mit öffentlichen Mitteln Kultur-einrichtungen zu finanzieren, die weitere Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Vielfalt der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, die einem ungebremsten Konkurrenzdruck durch die amerikanischen Medienmultis nur wenig entgegenzusetzten haben. Es geht um viel mehr.

Welche Haltung hinter dem CETA- und dem TTIP-Abkommen steht, zeigt das Umschwenken der EU-Kommission von so genannten Positiv- zu Negativlisten. Wurden bislang in Form von Positivlisten internationale Handelsabkommen verhandelt, in denen verzeichnet ist, welche Wirtschaftssektoren in das Abkommen einbezogen werden sollen, wird seit dem CETA-Abkommen mit Negativlisten gearbeitet, in denen vermerkt werden muss, welche Wirtschaftssektoren nicht erfasst werden.

Die EU-Kommission versucht nun zu beruhigen und vertritt die Meinung, dass es sich hierbei lediglich um Gesetzestechnik handelt und im Ergebnis mit Negativlisten das gleiche Schutzniveau erreicht werden kann wie mit Positivlisten. Selbst wenn dieses stimmen sollte und es sich tatsächlich nur um eine unterschiedliche Herangehensweise handelt, stellt sich die Frage, warum dann die EU-Kommission nicht mit dem üblichen Instrument der Positivlisten weiter gearbeitet hat.

Das Umschwenken zu Negativlisten ist jedoch mehr als Gesetzestechnik. Es setzt eine veränderte Sichtweise in Gang. Negativlisten bedeuten im Kern, dass zunächst alles in das Abkommen einbezogen wird. Das heißt, alle Sektoren ganz unabhängig davon, ob sie erwerbswirtschaftliche Ziele verfolgen, sie gemeinwohlorientiert sind oder sie eine Mischform bilden, sind zunächst einmal Gegenstand der Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen. Das Feld wird für alles geöffnet. In einem zweiten Schritt müssen bei Negativlisten Grenzen eingezogen werden, muss also begründet werden, warum dieser oder jener Sektor nicht einbezogen werden soll. Dabei ist nicht nur eine stichhaltige Begründung erforderlich, warum Bereiche ausgeklammert werden, sie müssen darüber hinaus auch noch möglichst exakt beschrieben werden, damit sie präzise in den Anhängen des Abkommens abgebildet werden können. Das ist für die Bereiche, die heute schon existieren, bereits äußerst schwierig, und unmöglich ist es, zukünftige Entwicklungen, die wir derzeit noch gar nicht kennen können, von dem Abkommen auszunehmen.

Der Kulturbereich ist in verschiedener Hinsicht vom Negativlistenverfahren bei TTIP betroffen. Das erste Problem ist, dass er durch dieses Verfahren zunächst einmal generell in den Fokus der Verhandlungen gerät. Dieses gilt sowohl für die erwerbswirtschaftlich orientierte Kulturwirtschaft wie für den der Daseinsvorsorge zuzurechnenden öffentlichen, öffentlich-geförderten Kulturbereich einschließlich der audiovisuellen Medien wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der nicht wie oftmals behauptet, aus den Verhandlungen ausgenommen ist.

Bärendienst für die Kultur

Hieraus folgt das zweite Problem. Wie soll Kultur bei Verhandlungen nach dem Negativlistenprinzip im umfassenden Sinn von TTIP ausgenommen werden? Der Kulturbereich ist kein monolithischer Block, sondern in viele verschiedene Wirtschaftssektoren einzuordnen wie beispielsweise das Verlagswesen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Filmwirtschaft und auch die öffentlich-geförderte Musikschule. Für all die bestehenden Institutionen oder Wirtschaftszweige gilt es, genaue Ausnahmen zu formulieren.

Das dritte Problem ist die künftige technische Entwicklung. Durch die Digitalisierungen haben sich sowohl die Kulturproduktion als auch die Verbreitung von Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen stark verändert. Die Konvergenz der Medien ist in diesem Zusammenhang nur ein Stichwort. Diese technikgetriebene Entwicklung, die im Rahmen der digitalen Agenda sowohl von der EU-Kommission als auch der Bundesregierung weiter vorangetrieben wird, ist noch längst nicht zu Ende. Mit Hilfe welcher Formulierungen sollen künftig zu schützende Formen der Kulturproduktion und -verbreitung jetzt geschützt werden?

Das vierte Problem ist, dass bereits heute amerikanische Unternehmen im Kultursektor eine erhebliche Marktmacht haben und daher massiv auf den europäischen Markt drängen. Ihnen mit TTIP noch mehr die Türen zu öffnen, wäre ein Bärendienst für die Kulturbranchen.

Das fünfte Problem ist der gesamte Bereich der Daseinsvorsorge, also jener Lebensbereiche, in denen der Staat eine besondere Verantwortung hat und die nicht, oder zumindest nicht allein, dem Markt überlassen werden sollen. Also die Wasserversorgung, Krankenhäuser, soziale Dienste und nicht zuletzt auch die Kultur. Hier geht es um die Frage, wie wir leben wollen. Wollen wir ein Kulturangebot, das alle Menschen erreicht und das vielfältig auf unterschiedliche Bedürfnisse und Geschmäcker ausgerichtet ist oder wollen wir ein Mainstreamkulturangebot, das einen überall verbreitbaren Einheitsbrei bietet? Auch mit Blick auf die Daseinsvorsorge gilt es nicht nur, die gegenwärtigen Angebote zu schützen. Die weiterreichende Aufgabe ist, vertragliche Regelungen zu schaffen, die neue Angebote der Daseinsvorsorge erlauben.

Friedrich Engels und Karl Marx schrieben im Kommunistischen Manifest über die Kapitalisten: "Mit einem Wort, sie schaffen sich eine Welt nach ihrem eigenen Bilde." Wir werden entscheiden müssen, ob wir das hinnehmen wollen oder ob es nicht gerade aus christlicher Sicht darum geht, dass der Mensch im Mittelpunkt steht, die Wirtschaft dem Menschen dient und nicht umgekehrt. In diesem Sinne ist die Einbeziehung des Kulturbereiches in die TTIP-Verhandlungen ein Lackmustest dafür, in welcher Welt wir leben wollen.

Informationen

Der Deutsche Kulturrat hat den 21. Mai zum "Tag gegen TTIP" erklärt. Mit unterschiedlichen Aktionen soll über die drohenden Folgen des Freihandelsabkommens für die europäische Kulturszene informiert werden.

Tag gegen TTIP
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Rezension Thilo Bode: "TTIP - Die Freihandelslüge"

Olaf Zimmermann

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