Lutherische, unierte und reformierte ekd-Synodale feierten 2014 das Abendmahl in der Krypta der Dresdener Frauenkirche. Foto: epd/ Norbert Neetz
Lutherische, unierte und reformierte ekd-Synodale feierten 2014 das Abendmahl in der Krypta der Dresdener Frauenkirche. Foto: epd/ Norbert Neetz
Die geplante Änderung der Grundordnung der EKD ist umstritten. Der lutherische Theologe Karl-Hermann Kandler schrieb in der Rubrik "Störfall" (zz 8/2015), eine EKD ohne klar definierte Bekenntnisgrundlage könne keine Partnerin im globalen ökumenischen Dialog sein. Ihm widerspricht Ulrich Körtner, der an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien Systematische Theologe lehrt.

Störfall: das klingt nach einer Meldung aus einem Atomkraftwerk, wo uns die Verantwortlichen umgehend versichern, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestand. In diesem Fall also: Entwarnung für die EKD, die eine Änderung ihrer Grundordnung beabsichtigt, in der es künftig heißen soll, sie sei nicht nur eine Gemeinschaft von Kirchen, sondern selbst Kirche. Sollte es zu diesem Beschluss kommen - neben der Synode und Kirchenkonferenz der EKD haben auch noch die einzelnen Landeskirchen ein entscheidendes Wort mitzureden - wäre das aus Karl-Hermann Kandlers Sicht keineswegs mehr nur ein Störfall, sondern ein schwerwiegender Betriebsunfall der protestantischen Kirchengeschichte, gewissermaßen der Super-GAU.

Um noch ein wenig im Bild zu bleiben: Man kennt das ja von Störfällen in Atomkraftwerken. Nach außen hin geben sich die Verantwortlichen cool, während hinter den Kulissen große Nervosität herrscht. Auch bei der EKD scheint man eine gewisse Besorgnis zu spüren, dass sich der Querschuss Kandlers, der Vorsitzender des konservativen "Lutherischen Einigungswerks" ist, nicht als unerhebliche Einzelmeinung abtun lässt. Mit dem Einigungswerk kooperieren immerhin der Martin-Luther-Bund in Sachsen, die Evangelisch-Lutherische Bekenntnisgemeinschaft Sachsens, die Evangelisch-Lutherische Gebetsbruderschaft, die Sächsische Bekenntnis-Initiative, die Oase des gemeinsamen Lebens, eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb der EKD, und last but not least die Altlutheraner von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).

Auf Vorbehalte gegenüber dem Ansinnen, die EKD zur Kirche zu erklären, stößt man aber auch in gemäßigteren Zonen, vor allem in der Württembergischen Landeskirche. Auch wenn nicht von einer Union die Rede ist, sondern nur von "Verbindung", argwöhnen manche, die EKD solle zu einer Unionskirche, genauer: einer verwaltungsunierten Kirche umgewandelt werden. Äußerungen des Landesbischofs von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, im vergangenen Jahr, er wolle "mehr EKD" und betrachte die angestrebte Änderung der Grundordnung nur als Interim und ersten Schritt, geben der Befürchtung Auftrieb, die Anhänger des Verbindungsmodells verfolgten den Marsch durch die Institutionen, an dessen Ende die Landeskirchen und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) entscheidend geschwächt und in Frage gestellt würden.

Die Befürworter des Verbindungsmodells beruhigen, es gehe lediglich um eine Änderung im Artikel 1 der Grundordnung. Der erste Satz soll künftig lauten: "Die Evangelische Kirche in Deutschland versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi", mit dem Zusatz, als Gemeinschaft von lutherischen, reformierten und unierten Kirchen sei die EKD "selbst Kirche". Diese Grundrechtsordnung soll jedoch keinerlei organisationsrechtliche Konsequenzen haben. Änderungen der Grundrechtsordnung an anderer Stelle sind nicht vorgesehen. Die Kompetenzordnung der EKD - sagen wir ruhig: die Machtverteilung - und ihr staatskirchenrechtlicher Status bleiben wie sie sind. Die VELKD kann ebenso fortbestehen wie die Union Evangelischer Kirchen (UEK), der zwölf unierte und reformierte Mitgliedskirchen der EKD angehören. Ergo wird es auf EKD-Ebene weiter drei Kirchenämter geben, das Kirchenamt der EKD, der VELKD und das Amt der UEK. Überhaupt, so die Befürworter, sei die Grundrechtsänderung theologisch möglich, aber keineswegs zwingend notwendig.

Bekenntnisbildung abgeschlossen

Wozu dann die ganze Diskussion? Geht es nur um Symbolpolitik und einen Streit um Worte? Kreist der Berg und gebiert eine Maus? Oder gibt es für die vorgeschlagene Änderung der Grundordnung starke Argumente? Und wenn ja: Sind sie in erster Linie kirchenpolitischer, soziologischer und praktischer Natur, oder liegen gewichtige theologische Gründe vor? Und wie steht es mit den Einwänden, die von Kandler erhoben worden sind?

Er ist der Auffassung, die EKD könne niemals Kirche im eigentlichen - das heißt im theologischen - Vollsinn sein, solange sie keine einheitliche Bekenntnisgrundlage besitzt. Damit sind aber nicht nur die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse gemeint, sondern die Bekenntnisschriften der Reformation. Im Luthertum gilt die Formel "Schrift und Bekenntnis", wobei die Bekenntnisbildung mit dem Konkordienbuch von 1580 als abgeschlossen gilt. Maßgebliche Quelle und Richtschnur aller Verkündigung ist allein die Heilige Schrift. Sie ist die alles normierende Norm, die norma normans. Und die lutherischen Bekenntnisschriften sind abgeleitete Norm, norma normata.

Unterschiedliche Auffassungen herrschen freilich darüber, wodurch ihre bis heute fortbestehende Geltung begründet ist. Mehrheitlich herrscht heute in den lutherischen wie in den reformierten und unierten Kirchen die Ansicht, dass die Bekenntnisschriften verbindlich sind, sofern und soweit sie mit dem biblischen Zeugnis von Jesus Christus und seinem Evangelium übereinstimmen. Kandler vertritt dagegen die These, die man auch aus der SELK kennt, dass die lutherischen Bekenntnisschriften gelten, weil sie mit der Heiligen Schrift übereinstimmen. Wenn man schon nicht von allen Reformierten und Unierten die Zustimmung zu sämtlichen lutherischen Bekenntnisschriften verlangen könne, so doch zumindest zum Augsburger Bekenntnis, der Confessio Augustana (CA) von 1530.

Nun hat der Rat der EKD bereits 2001 in seinem Votum "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" dargelegt, dass diese Forderung nicht zielführend ist und hinter den Stand der innerprotestantischen Ökumene zurückfallen würde, der mit der Leuenberger Konkordie von 1973 erreicht worden ist. Nur am Rande: Zur Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), vormals Leuenberger Kirchengemeinschaft, gehört neben den deutschen Landeskirchen auch die EKD. Sie tritt hier also als Kirche auf, deren Kirchesein aber theologisch noch nicht abschließend geklärt ist.

Nun kennen auch die reformierten und die unierten Kirchen in Deutschland die Bindung an Schrift und Bekenntnis. Die reformierten Kirchen halten den historischen Prozess der Bekenntnisbildung aber nicht für abgeschlossen. Und unierte Kirchen führen, sofern sie sich ganz allgemein auf die Bekenntnisse der Reformation berufen, im einzelnen auf, welche Bekenntnisschriften in ihren lutherischen und reformierten Gemeinden gelten.

Auch hier eine kleine Randbemerkung: In der Schweiz bezeichnen sich die evangelischen Kantonalskirchen als reformiert und sind es auch von ihrer Tradition her. Aber die förmliche Bekenntnisbindung wurde im Zuge der liberalen Bestrebungen des 19. Jahrhunderts abgeschafft. Seit einiger Zeit diskutiert man darüber, ob und wie eine Bekenntnisbindung wieder eingeführt werden kann, ohne dass schon ein Ergebnis in Sicht ist.

Befürworter des Verbindungsmodells argumentieren, die Leuenberger Konkordie biete eine theologisch ausreichende Basis, um das Kirchesein der EKD als einer Gemeinschaft von bekenntnisverschiedenen Kirchen zu begründen. Kandler hält dagegen, dass die Leuenberger Konkordie auf diesem Wege zu einer neuen Bekenntnisschrift aufgewertet werde, was sie nach lutherischem Verständnis nicht sein könne und nach eigenem Bekunden auch gar nicht sein wolle. Aber eine Kirche ohne gemeinsame Bekenntnisschrift sei nicht denkbar.

Doch hält dieses Argument einer genauen Prüfung nicht stand. Folgt man dem Augsburger Bekenntnis (CA), dem man in weiten Teilen zweifellos auch auf reformierter Seite zustimmen kann, ist die Kirche vom Gottesdienst her zu denken. Gemäß Artikel 7 (CA 7) ist die Kirche die Versammlung aller Gläubigen, in der das Evangelium rein gepredigt (pure docetur) und die Sakramente dem Evangelium bzw. dem göttlichen Wort gemäß dargeboten werden (recte administrantur). Ist beides erfüllt, so ist dies nach hinreichend für die wahre Einigkeit (unitas) der Kirche.

Sogleich stellt sich natürlich die Frage, wie sich denn nachprüfen lässt, ob das Evangelium rein gepredigt wird. Genügt hier der Hinweis auf das Schriftprinzip (allein die Schrift - sola scriptura)? Wie ist CA 7 zu verstehen? Darüber herrschen in der Fachdiskussion seit langem unterschiedliche Ansichten. Nach der einen sind die kirchlichen Bekenntnisse der Prüfstein. Diese werden jedoch in CA 7 auffälligerweise nicht erwähnt, weshalb nach anderer Lesart eine förmliche Bekenntnisgrundlage für die Einheit der Kirche entbehrlich ist.

Nun geht die Leuenberger Konkordie einen anderen Weg: Weder erklärt sie die altkirchlichen Bekenntnisse und diejenigen der Reformationszeit für entbehrlich, noch schafft sie einen neuen Bekenntnistext. Sie bietet vielmehr eine gehaltvolle Interpretation dessen, was lutherische, reformierte und unierte Kirchen gemeinsam als Inhalt des Evangeliums von der Rechtfertigung des Sünders aussagen können. Ferner legt sie das gemeinsame Verständnis von Taufe und Abendmahl dar, so dass die fortbestehenden unterschiedlichen Bekenntnisse ihren kirchentrennenden Charakter verlieren. Auf dieser Basis stellen die Signatarkirchen die von Gott geschenkte Kirchengemeinschaft fest, die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft einschließt und somit die gemeinsame Feier des Gottesdienstes ermöglicht.

Wäre die Leuenberger Konkordie im traditionellen Sinne ein Bekenntnis oder eine Bekenntnisschrift, hätten die methodistischen Kirchen wohl kaum Mitglied der Kirchengemeinschaft werden können. Denn sie haben keine Bekenntnisschriften. Die Leuenberger Konkordie ist keine Bekenntnisschrift, erfüllt aber genau und in hinreichendem Maße jenes Kriterium aus CA 7, wonach es eine Übereinstimmung (consentire) in der inhaltlichen Bestimmung des Evangeliums geben muss.

Kirche im theologischen Sinn

Was die EKD von sich sagt, kann letztlich auch die GEKE von sich sagen: nämlich dass sie als Gemeinschaft von Kirchen an der einen Kirche Jesu Christi teilhat. Sie hat es bisher vermieden, sich selbst als Kirche im theologischen Sinne zu bezeichnen. Aber wer schon einmal bei einer Vollversammlung der GEKE am Abendmahlsgottesdienst teilgenommen hat, wird am Kirchesein der zum Gottesdienst versammelten Gemeinde keinen Zweifel hegen. Außerdem liegen mit den Lehrgesprächsdokumenten "Die Kirche Jesu Christi" von 1994 und "Amt - Ordination - Episkope" von 2012 gehaltvolle Text vor, die den ekklesialen Charakter dieser Kirchengemeinschaft zum Ausdruck bringen - mögen auch Ideen wie die einer europäischen Synode für manche Mitgliedskirchen noch immer ein Reizwort sein. Seit geraumer Zeit wird jedenfalls in der GEKE diskutiert, wie sich die bestehende Gemeinschaft auch in der Weiterentwicklung der Organisation vertiefen lässt.

Tatsächlich nötigt die Leuenberger Konkordie weder die EKD noch die GEKE dazu, sich explizit als Kirche zu bezeichnen, aber sie macht es möglich. Sollte die EKD diesen Schritt vollziehen, hätte das wohl auch eine positive Schubwirkung auf die GEKE. Das Kirchesein der EKD ist jedenfalls von der bestehenden Gemeinschaft der Kirchen her zu denken und nicht vom Bekenntnisstand her, will man nicht hinter den mit der Leuenberger Konkordie erreichten Stand zurückfallen.

Ob die EKD an ihren bestehenden Strukturen festhalten soll, ist eine nachgeordnete Frage, die mit Fingerspitzengefühl, aber ergebnisoffen geführt werden sollte. Die demographische Entwicklung in Deutschland und das Sinken der Kirchenmitgliedszahlen sprechen aus meiner Sicht dafür, die EKD zu stärken. Und dass es drei verschiedene Kirchenämter geben muss, steht weder in den lutherischen noch in den reformierten Bekenntnisschriften.

Macht man theologisch damit Ernst, dass die EKD eben nicht nur ein Kirchenbund ist, sondern Kirche im Vollsinn des Wortes, werden die Mitgliedskirchen auf Dauer nicht umhin können, sich ohne Tabus der Frage zu stellen, welche Organisationsformen künftig vonnöten sind, damit sie kraftvoll das Evangelium in Wort und Tat verkündigen können. Die gesellschaftlichen und kirchlichen Umbrüche sind jedenfalls dramatisch. Der Erhalt des kirchenpolitischen status quo ist darum zu hinterfragen.

Auch für die Kirchen gilt das Wort Jesu (Markus 8,35): "Wer sein Leben erhalten will, der wird es verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen und um des Evangeliums willen, der wird es erhalten."

Ulrich Körtner

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