Wappen und Robe

Religiöse Symbole gehören nicht in einen Gerichtssaal
Eine muslimische Richterin darf kein Kopftuch trag, wenn sie Verhandlungen leitet und im Namen des Volkes Urteile verkündet.

Der Präsident des Amtsgerichts Saarbrücken hat kürzlich aus den Sitzungssälen die Kreuze entfernen lassen. Und er hat Recht. Denn Richter urteilen nicht im Namen Jesu oder des dreieinigen Gottes, sondern „im Namen des Volkes“. Und deswegen sollte an der Wand eines Gerichtssaales das Landeswappen hängen und nicht ein Kreuz. Das wird jetzt auch in Saarbrücken der Fall sein. In Baden-Württemberg ist es üblich. Dass dieses Bundesland entkirchlicht oder gar entchristlicht ist, wird ja wohl niemand ernsthaft behaupten. Und damit keine Verschwörungstheorie aufkommt: Die drei Stauferlöwen zierten die Gerichtssäle zwischen Odenwald und Bodensee schon, als in Stuttgart die CDU noch mit absoluter Mehrheit regierte.

Wie das Kreuz gehören aber auch andere religiöse Symbole nicht in den Gerichtssaal. Wenn eine muslimische Richterin überzeugt ist, sie müsse ein Kopftuch tragen, mag sie das tun, wenn sie in ihrem Amtszimmer Akten bearbeitet. Aber es sollte ihr nicht erlaubt werden, wenn sie Verhandlungen leitet und im Namen des Volkes Urteile verkündet. Dabei müssen Richter jeden Anschein vermeiden, sie seien nicht neutral. Das heißt: Die Privatperson mit ihren religiösen und politischen Überzeugungen muss hinter die Amtsperson zurücktreten. Das wird ja schon daran deutlich, dass Richter Roben tagen, also eine Uniform. Wer sein religiöses Bekenntnis trotzdem sichtbar machen will, muss einen anderen Beruf wählen. Umgekehrt ist evangelischen Geistlichen verwehrt, an ihrem Talar staatliche Orden und Ehrenzeichen anzubringen. Auch das spiegelt die Trennung von Kirche und Staat.

Ein Saarbrücker Superintendent sagte dem Evangelischen Pressedienst, das Abhängen der Kreuze im Amtsgericht bedeute den Verzicht auf ein „Stück Ausdruck unseres kulturellen Selbstverständnisses“. Diese Behauptung erstaunt, wenn man bedenkt, dass Saarbrücken zur rheinischen Landeskirche gehört. Sie umfasst auch evangelisch-reformierte Gemeinden. Und diese lehnen aus theologischen Gründen selbst Kreuze in Kirchen ab. Lutheraner interpretieren das biblische Bilderverbot anders. Aber auch für sie spielt das Kreuz nur theologisch eine wichtige Rolle, nicht das aus Holz oder Metall. In Gegenden, in denen Reformierte und Lutheraner leben, tragen lutherische Kirchtürme einen Schwan, ein Symbol das auf Martin Luther hinweist. In Südwürttemberg, wo ein Ort katholisch und der nächste evangelisch ist, erkennt man eine lutherische Kirche am Turmhahn. Und wer bei der Fahrt über Land ein Feldkreuz erblickt, weiß, dass er sich einer katholischen Ortschaft nähert. Dass das Kreuz für Katholiken als Skulptur einen höheren Stellenwert hat, als für Protestanten, zeigt sich auch am Karfreitag. Mit dem Ruf „Seht das Holz des Kreuzes“ wird ein Kreuz in die Kirche getragen und dreimal erhoben. Die Gottesdienstbesucher antworten jeweils „Kommt, lasset uns anbeten“, knien nieder und verehren das Kreuz mit einem Kuss. Protestanten hören zur Todesstunde Jesu die Passionsgeschichte und Passionsmusik. Beide Konfessionen haben eben ein unterschiedliches „kulturelles Selbstverständnis“.

Diejenigen, die die Kreuze in Gerichtssälen belassen wollen, bemerken offensichtlich nicht den Widerspruch, dass Zeugen unter einem Symbol vereidigt werden, das an den erinnert, der in der Bergpredigt das Schwören verbietet.

Jürgen Wandel

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Meinung"