Generalisten gesucht

Ab 2019 gilt ein neues Gesetz für die Pflegeausbildung
Ausbildung am Fachseminar für Altenpflege der Diakonie- Stiftung Salem in Minden. Praktischer Unterricht zur Grundpflege mit einer Demonstrationspuppe. Foto: epd-bild/Werner Krueper
Ausbildung am Fachseminar für Altenpflege der Diakonie- Stiftung Salem in Minden. Praktischer Unterricht zur Grundpflege mit einer Demonstrationspuppe. Foto: epd-bild/Werner Krueper
Die Bundesregierung hat die Pflege-ausbildung in ihrer jetzigen Form abgeschafft. Pflegegeneralisten sollen Krankenschwestern und Krankenpfleger ersetzen. Die Sozialbranche reagiert auf die Reform verunsichert. Markus Jantzer, verantwortlicher Redakteur von epd sozial in Frankfurt am Main, erläutert die Hintergründe.

Union und Spd haben sich nach monatelangem Ringen auf einen Kompromiss zur Reform der Pflegeberufe geeinigt. Das entsprechende Gesetz wurde kurz vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet. Danach schafft die Bundesregierung die Ausbildung zu Krankenpflegern und Krankenschwestern in ihrer jetzigen Form ab. Sie wird ersetzt durch eine dreijährige generalistische Pflegeausbildung. Noch müssen die Details zu den Reformplänen ausformuliert werden. Aber die Koalitionsfraktionen haben die Richtung vorgegeben.

Nach dem Willen von Union und spd werden sich auch die Berufsausbildungen zu Altenpflegern und zu Kinderkrankenschwestern ändern: Alle Pflege-Azubis durchlaufen eine gemeinsame zweijährige Ausbildung. Dann müssen sich die Auszubildenden entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung für ein weiteres, letztes Jahr fortsetzen wollen oder ob sie sich zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Krankenpfleger spezialisieren lassen. Wer die generalistische Ausbildung erfolgreich abschließt, hat die Qualifikation erworben, als Kranken- oder Alten- oder Kinderkrankenpfleger zu arbeiten. Eine weitere Option ist, die Ausbildung nach zwei Jahren mit dem Berufsabschluss des Pflegeassistenten zu beenden. Auch kann ein Pflegestudium absolviert werden.

Mit der neuen Ausbildung sollen die künftigen Pflegekräfte flexibel in verschiedenen Aufgabenfeldern einsetzbar sein. Dies soll dazu beitragen, die Versorgung der Pflegebedürftigen, die durch einen zunehmenden Fachkräftemangel unter Druck steht, längerfristig sicherstellen. Die Pflegebranche braucht steigende Schülerzahlen. Besonders in der Altenpflege ist der Fachkräftemangel zu spüren.

Ein weiteres Ziel der Reform ist, die Pflegeausbildung für möglichst viele attraktiv zu gestalten. Deshalb sollen die Azubis kein Schulgeld mehr bezahlen müssen. Die Finanzierung für alle Ausbildungen soll stattdessen über einen Fonds erfolgen. Auch die Tatsache, dass junge Menschen, die am Pflegeberuf interessiert sind, sich nicht mehr bereits am Anfang ihrer Ausbildung festlegen müssen, ob sie in den Kranken-, die Alten- oder die Kinderkrankenpflege gehen, soll die Entscheidung für einen Pflegeberuf erleichtern.

In sechs Jahren Evaluation

Die Ausbildungsreform hin zur Generalistik ist nach der Überzeugung von Union und spd auch deshalb notwendig, weil sich der Pflegebedarf geändert hat. Beispielsweise wird in den Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehrfach erkrankte Personen betreut werden. Und in den Krankenhäusern müssen zunehmend ältere, mehrfach kranke Menschen gepflegt werden. Beides sind aus Sicht der Regierung Gründe, den Weg zu einer generalistischen Pflegeausbildung zu ebnen.

Die neuen Ausbildungsregeln sollen den Plänen der Koalition zufolge erstmals für die Ausbildungsjahrgänge ab 2019 gelten. Zu dem mühsam erzielten Kompromiss gehört auch, dass Union und spd sich über die Wirkungen der Ausbildungsreform unklar sind. Deshalb haben sie beschlossen, dass die Reform nach sechs Jahren evaluiert werden muss. Haben sich dann mehr Alten- und Kinderkrankenpfleger für die generalistische anstelle der spezialisierten Ausbildung entschieden, soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden. Das letzte Wort hierüber hat in acht Jahren der Bundestag.

Die ambitionierten Reformer in der spd wollten schon jetzt die Spezialisierungen ganz abschaffen. Damit konnten sie sich aber nicht durchsetzen, aber immerhin ein Hintertürchen für 2025 offen halten. Der evangelische Pflegeverband bewertet diese Entscheidung als „halbherzig“, die die notwendige Reform nur verzögere. „Man verschleppt und erschwert so nur eine durchgreifende Reform“, kommentiert der Fachverband verärgert. Hingegen freut sich der Bundesverband privater Pflegeanbieter bpa, dass „die Altenpflege mit einem eigenständigen Abschluss zumindest im Spiel bleibt“.

Die Bewertungen des Kompromisses fallen in der Sozial- und Pflegebranche insgesamt höchst unterschiedlich aus. Das liegt nicht nur an den verschiedenen Interessen der Beteiligten, sondern auch daran, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt viele Fragen der konkreten Ausgestaltung noch nicht geklärt sind. So werden nach Auffassung des bpa das Gesetz und die dazu gehörenden Ausbildungs- und Finanzierungsverordnung erst noch zeigen, „ob der Kompromiss überhaupt umsetzbar und durchsetzungsfähig ist“. Denn noch sei nicht klar, wie der Wechsel zwischen den Trägern der Ausbildung organisiert werden soll, wenn sich die Auszubildenden nach zwei Jahren für ihren Berufsabschluss entscheiden. „Jetzt kommt es auf die Details, vor allem in der Ausbildungsverordnung, an“, erklärt der Verband.

Der Deutsche Pflegerat, als Dachverband der 1,2 Millionen Pflegebeschäftigten in Deutschland, begrüßt, dass die Ausbildung zur Krankenpflege durch eine generalistische Pflegeausbildung abgelöst wird. Dadurch würden künftig die Stärken und Besonderheiten der drei bisherigen Pflegeberufe gebündelt. „Das ist der richtige Ansatz und gewährleistet, dass unabhängig davon, an welchem Ort der Patient behandelt wird, das nötige pflegerische und medizinisch orientierte Wissen umfassend vorhanden ist.“ Die hochschulische Ausbildung als zweiter Zugang zum Beruf werde zu einer „enormen Attraktivitätssteigerung dieses Berufsbildes führen. Der längere Verbleib im Beruf wird dadurch gefördert“, zeigt sich der Pflegerat überzeugt.

Bedenken äußert die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Der Interessenverband von knapp 2.000 Kliniken erklärt, für die Bewertung der Ausbildungsreform sei insbesondere die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von Bedeutung, die die konkreten Inhalte der Ausbildung vorgeben muss. Den Ausbildungsweg zur Pflegeassistenz sehen die Krankenhäuser kritisch: „Sinnvoller als die im Kompromiss enthaltene Möglichkeit, nach zwei Jahren generalistischer Ausbildung den Abschluss Pflegeassistenz zu erwerben, wäre eine eigenständige, staatlich anerkannte zweijährige Ausbildung zum Pflegeassistenzberuf mit entsprechend angepassten Ausbildungsinhalten.“ Es müsse verhindert werden, dass Auszubildende mit Berufswunsch Pflegeassistenz Plätze für den Generalistikabschluss blockieren.

Der Arbeitgeberverband Pflege sagt voraus, dass die Novelle der Pflegeberufe ein schwindendes Interesse von Hauptschülern an der Altenpflege auslösen werde. Denn er erwartet, dass der Ausbildungsstoff sich künftig stärker an der Krankenpflege orientieren und in der Folge mehr theoretische Inhalte enthalten wird. Viele Hauptschüler, die überproportional stark in der Altenpflege vertreten sind, würden aber „von zu viel Theorie abgeschreckt“, ist der Verband überzeugt und befürchtet: „Die alten Menschen und die Altenpflege werden zum Opfer dieser Reform.“

Die Diakonie lobt den Kompromiss als großen Schritt zu einer generalistischen Pflegeausbildung und begrüßt vor allem die Evaluation nach sechs Jahren. Nach der praktischen Erprobung bestehe dann die Chance auf die Einführung einer „echten generalistischen Pflegeausbildung“, für die sich die Diakonie seit langem einsetzt.

Markus Jantzer

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