Inklusion - ein Bildungsrisiko?

Warum eine gut gemeinte Idee zum Problem wird
Foto: privat

Theoretisch gilt schulische Inklusion vielen als neues Paradies, praktisch wird sie für viele zur Plage. Denn es gibt auch Grenzen des gemeinsamen Lernens. Deshalb hier einige Thesen zur Diskussion:

Erstens: Die Schule macht schon genug Sorgen. Zu viele Schüler in Deutschland lernen zu oberflächlich, bundesweit ist das Problem der „Risikoschüler“ ungelöst. Die Lehrerschaft hat mit unausgegorenen Reformen zu kämpfen, vermisst aber praxisnahe Unterstützung und Weiterbildung. Gerade erst angelaufen ist eine systematische, forschungsbasierte Qualitätsentwicklung des Unterrichts an Regelschulen. Lässt sich da eine forcierte, gar totale Ausweitung des Diversitätsspektrums verantworten?

Zweitens: Bewährte Integration, zweifelhafte Inklusion. Es gibt gute Erfahrungen damit, bestimmte Schüler mit besonderen Beeinträchtigungen integrativ zu unterrichten - sofern genügend sonderpädagogisch geschultes Personal zur Verfügung steht. Ohnehin können körperbehinderte Kinder gut am Regelunterricht teilnehmen, wenn die baulich-technische Ausstattung stimmt. Und bei Migrantenkindern ohne Deutschkenntnisse spricht (nach sprachlichem Intensivkurs) nichts gegen den Besuch des Gymnasiums, falls ihr kognitives Potential den Anforderungen dieser Schulform entspricht. Wenn aber zukünftig alle Schüler zwanghaft gemeinsam beschult würden, unabhängig von Ihrem momentanen Lernvermögen, beeinträchtigt das die Leistungs- und Sozialentwicklung vieler Kinder. Schüler helfen einander gerne und können durchaus voneinander lernen. Aber schnelle Lerner haben ein Recht auf herausfordernden Unterricht. Und Leistungsschwächere brauchen nicht nur Schutz vor dem ständigen Vergleich mit den Besten, sondern bedürfen auch konstanter pädagogischer Bindung. Förderlehrer, die stundenweise von Schule zu Schule hetzen, können dies nicht leisten.

Drittens: Deutschland hat das Bildungsrecht für alle Kinder längst gesichert. Die UN-Behindertenrechtskonvention (brk) will allen Menschen mit Behinderung ungehinderten Zugang zum allgemeinen Bildungswesen ermöglichen - zu Recht, denn in vielen Ländern wurden behinderte Kinder bislang vom öffentlichen Schulbesuch ausgeschlossen. Deutschland hingegen erfüllt die brk bereits. Die hiesigen Förderschulen sind derjenige Teil des allgemeinbildenden Schulsystems, der optimale gesellschaftliche Teilhabe durch spezifische Unterstützung herbeiführen soll. Solche besonderen Maßnahmen gelten laut Konvention gerade nicht als Diskriminierung (Artikel 5, Absatz 4), sondern entsprechen der Forderung, das Wohl des einzelnen Kindes vorrangig zu berücksichtigen (Artikel 7, Absatz 2).

Viertens: So viel (hochqualitative) Integration wie möglich, so viel (durchlässige) Separation wie nötig: Entwicklungspsychologisch ist es unsinnig, Schule primär unter gerechtigkeitstheoretischen Aspekten zu organisieren. Allzu Ungleiches darf weder gleich noch zugleich behandelt werden. Jedes Kind muss an dem für es geeignetsten Ort lernen können - dies kann durchaus (wie weltweit üblich) auch eine Spezialschule oder -klasse sein. Deshalb sollte das Förderschulsystem in sinnvoller Form beibehalten werden. Jeder Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf muss wohnortnah in geschütztem Rahmen gezielt gefördert werden können, die elterliche Wahlfreiheit zwischen Regel- und Förderbeschulung muss erhalten bleiben. Professionelle Sonderpädagogen müssen weiterhin in angemessenem Umfang zur Verfügung stehen. Flüchtig „inklusionsgeschulte“ Regellehrer sind hingegen latent überlastet, sie bilden für Förderkinder ein hohes Entwicklungsrisiko - und für sich selbst ein gesundheitliches. Gleichwohl muss die pädagogische Professionalität der Regelschullehrer gestärkt werden. Je größer deren methodische und pädagogische Kompetenz ist, desto eher können - bei entsprechender Unterstützungsressource - auch Schüler mit vorübergehenden Entwicklungsproblemen an Regelschulen verbleiben und dort angemessen gefördert werden.

Fünftens: Keine Denktabus, keine Maulkörbe - eine gut gemeinte Idee hat sich als „problemproduzierende Problemlösung“ entpuppt, so der Bielefelder Bildungsforscher Rainer Dollase. Teilhabe ist ein Menschenrecht, aber das rechtfertigt weder Bildungsabbau noch Zwangsbeschulung. Kinder mit und ohne Behinderung dürfen jedenfalls kein Spielball sein - nicht für Sparfüchse und nicht für Bildungsideologen.

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Michael Felten, geboren 1951, war Gymnasiallehrer in Köln und arbeitet in der Lehreraus- und -weiterbildung. Dieser Text ist die aktualisierte Version eines Memorandums, zuerst veröffentlicht zum Weltkindertag 2015 (www.inklusion-als-problem.de). Im Gütersloher Verlagshaus erschien im Februar sein Buch „Die Inklusionsfalle: Wie eine gut gemeinte Idee unser Bildungssystem ruiniert“.

Michael Felten

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