Eine Option neben anderen

Was das EuGH-Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht für die diakonische Identität bedeutet
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die beiden goldenen Türme haben 27 Stockwerke und sind nur 14 Meter breit. Sie wurden von 2002 bis 2006 nach Plänen des Architekten Dominique Perrault erbaut. Foto: epd/H.-D. Falkenstein
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Die beiden goldenen Türme haben 27 Stockwerke und sind nur 14 Meter breit. Sie wurden von 2002 bis 2006 nach Plänen des Architekten Dominique Perrault erbaut. Foto: epd/H.-D. Falkenstein
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat Diakonie und Kirche kürzlich aufgeschreckt. Bei der Besetzung von Stellen muss im Zweifel gerichtsfest erwiesen werden können, dass künftige Stelleninhaber Mitglied der Kirche sein müssen. Der früherer EKD-Ratsvorsitzende und zeitzeichen-Herausgeber Wolfgang Huber meint, dass das Urteil durchaus neue Chancen zur Profilierung birgt.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat neue Aufmerksamkeit für die Arbeitsverhältnisse in der Diakonie geweckt. Der Gerichtshof schließt die Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung in diakonischen wie in anderen kirchlichen Einrichtungen nicht generell aus. Doch er unterwirft dieses Erfordernis einer Plausbilitätsprüfung im Einzelfall. Das löst kontroverse Interpretationen aus: Die einen heben hervor, dass die kirchliche Autonomie in der Gestaltung ihrer eigenen Angelegenheiten dadurch nicht grundsätzlich in Frage gestellt werde. Andere betonen, die Kirchen würden Schritt für Schritt zu einem „normalen“ Arbeitgeber. Wieder andere befürchten, dass sich die Beweislast umkehrt. Während bisher die Kirchenzugehörigkeit als Normalfall galt und Abweichungen begründungspflichtig waren, gilt nun: Es müssen Gründe dafür vorgebracht werden, warum Mitarbeitende in Kirche und Diakonie der oder zumindest einer Kirche angehören sollen.

Diese Verschiebung hat nicht nur rechtliche Aspekte. Sie wirft vielmehr die Frage nach dem Selbstverständnis von Kirche und Diakonie auf. Zur Beantwortung dieser Frage reichen allerdings Hinweise auf das staatliche Recht und dessen Interpretation durch staatliche Gerichte - sei es auf deutscher oder auf europäischer Ebene - nicht aus. Vielmehr muss der gesellschaftliche Wandel in den Blick genommen werden, der sich in solchen Verschiebungen spiegelt. Doch noch wichtiger als die Wahrnehmung des Wandels ist die Frage, wie Kirche und Diakonie auf ihn reagieren.

Wir erleben in Deutschland wie in vergleichbaren Gesellschaften eine zunehmende Vielfalt von Lebensformen, kulturellen Prägungen und religiös-weltanschaulichen Überzeugungen. Eine wachsende Zahl von Muslimen gehört ebenso zu Deutschland wie eine wachsende Zahl von Menschen ohne religiöse Bindung. Der christliche Glaube wird zu einer Option neben anderen. Man verkennt diese Situation, wenn man die Gesellschaft insgesamt als „säkular“ bezeichnet. Richtiger ist es, von einer pluralen religiös-weltanschaulichen Situation zu sprechen. Dabei ist die Art der Pluralisierung in Deutschland höchst untypisch. Global betrachtet wachsen die beiden größten Weltreligionen Christentum und Islam, während der Anteil an Menschen ohne religiöse Bindung zurückgeht. In Deutschland steigt der Anteil der religiös nicht Gebundenen und der Muslime, während der Anteil der Christen geringer wird.

Wie werde ich zum Nächsten?

Kein gesellschaftlicher Bereich bleibt von diesen Entwicklungen unberührt. In der Diakonie zeigen sich seine Auswirkungen vor allem in zweierlei: Die Herkunft der Menschen, die auf diakonische Hilfe angewiesen sind, wird vielfältiger; und die Mitarbeiterschaft wird heterogener. An präzisen Zahlen fehlt es weithin. Die Selbstaufklärung der Diakonie hinsichtlich der religiös-weltanschaulichen Einstellungen ihrer Mitarbeiterschaft lässt zu wünschen übrig.

Worin sieht die Diakonie angesichts dieses Wandels ihre eigene Identität? Wie will sie diese Identität an die Mitarbeiterschaft vermitteln und was erwartet sie von ihnen? Wie setzt sie diese Identität nach außen um? Fragen dieser Art gewinnen heute an Gewicht.

Die Selbstbezeichnung „Diakonie“ verbindet helfendes Handeln mit einem klaren Impuls. Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter zeigt die Richtung an: Es geht für Christen nicht zuerst um die Frage, wer mein Nächster ist, sondern wie ich dem anderen zum Nächsten werde. Die Antwort heißt: indem ich ihn nicht als einen „Fall“ ansehe, sondern als Menschen annehme, als eine von Gott geliebte und mit Würde beschenkte Person mit ihren Stärken und Schwächen, in ihrer Verletzlichkeit wie in der mit ihrem Leben verbundenen Verheißung - über alle Fehler und Irrwege, ja über Leiden und Tod hinaus. Alles professionelle Handeln in der Diakonie steht im Dienst einer solchen Bereitschaft, für andere zum Nächsten zu werden.

Helfende Berufe beziehen ihre besondere Bedeutung daraus, dass sie sich auf nicht handelbare Güter beziehen: auf Würde, Integrität, Gesundheit, aber auch auf Respekt, Empathie, Vertrauen. Für die Humanität einer Gesellschaft sind diese Güter unentbehrlich; wie wertvoll ihr diese Güter sind, zeigt sie durch die politischen Rahmenbedingungen für helfende Berufe. Die einzelnen Einrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeitenden auch in ihrer persönlichen Lebens- und Arbeitssituation die Wertschätzung erfahren, ohne die sie ihre Aufgabe nicht wahrnehmen können. Nur unter dieser Voraussetzung werden Menschen dazu motiviert, helfende Berufe zu ergreifen und in ihnen zu bleiben. In der Bindung an nicht handelbare Güter hat die Kommerzialisierung der Diakonie eine innere Grenze.

Eine so verstandene Diakonie verträgt sich gleichwohl mit sozialwirtschaftlich verstandener unternehmerischer Gestaltung. „Unternehmerisch“ bedeutet dabei nicht nur, der ökonomischen Vernunft den nötigen Raum zu verschaffen. Dazu gehört vielmehr auch die Bereitschaft, veränderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, zu Innovationen bereit zu sein und kostenbewusst zu arbeiten. Unternehmerisch ist ein Handeln schließlich, wenn es die Chance nutzt, dass die Diakonie die Gewinne, die sie erwirtschaftet, nicht an Anteilseigner abführen muss, sondern investieren kann - zu Gunsten ihrer Klienten ebenso wie in Verantwortung für ihre Mitarbeiterschaft. Unternehmerisch ist die Diakonie schließlich dann, wenn sie sich an Nachhaltigkeit in umfassendem Sinn ausrichtet; wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit ist ein Teil dieser Nachhaltigkeit. So lange man wirtschaftliche Orientierung mit der Gemeinnützigkeit und der Gemeinwohlorientierung der Diakonie in überzeugender Weise verbindet, besteht kein Grund zu der allzu oft beschworenen Alternative zwischen einer unternehmerischen und einer am kirchlichen Auftrag orientierten Diakonie. Leitungsverantwortung in der Diakonie hat sich vielmehr darin zu bewähren, dass sie beides in überzeugender Weise miteinander verbindet.

Chancen nutzen

Im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird es von manchen geradezu als ein Gewinn bezeichnet, dass die kirchliche Prägung diakonischer Einrichtungen auf andere Weise deutlich gemacht werden müsse als durch eine überwiegende kirchliche Bindung der Mitarbeiterschaft. Es ist jedoch eine durchaus problematische Annahme, dass die Unternehmenskultur allein von der Führungsebene vorgegeben werden kann, ohne dass sie in der Mitarbeiterschaft auch subjektiv mitvollzogen wird. Vielmehr sind die Mitarbeitenden nicht nur als Empfänger von Führungsanweisungen, sondern als Mitträger und Mitgestalter der diakonischen Identität einzubeziehen. Sie müssen dazu befähigt werden, das Selbstverständnis einer diakonischen Einrichtung zu verstehen und in ihrem Handeln umzusetzen. In dieser Hinsicht besteht kein Unterschied zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen. Differenzierungen zeigen sich in der Art und Weise, in der einzelne die Aufgabe haben, diese Identität orientierungskräftig vorzuleben und zu vermitteln. Das Einstehen für die Identität der Diakonie ist eine Leitungsaufgabe; doch sie ist dies niemals in einem exklusiven Sinn.

Insofern bietet die Pluralität der religiös-weltanschaulichen Orientierungen einen Anlass und eine Chance dazu, das Profil diakonischer Einrichtungen zu bewahren, weiterzuentwickeln und neu zu artikulieren. Auch hier gilt der Erfahrungssatz: Wenn sich etwas nicht mehr von selbst versteht, kann und muss es neu verständlich gemacht werden. Doch während die einen meinen, die Corporate Identity brauche geklärte Grundlagen, vertrauen andere darauf, dass die Zusammengehörigkeit sich aus der gemeinsamen Aufgabe als solcher und durch wirkungskräftige Gemeinschaftserlebnisse ergibt. Die Dritten schließlich sind der Auffassung, dass sich die Konkurrenzfähigkeit der Diakonie am Sozialmarkt entscheidet - und zwar eine Konkurrenzfähigkeit, der es gelingt, den Spagat zwischen Pflegesatzfinanzierung und der Attraktivität von Arbeitsplätzen zu bewältigen. Oder allgemeiner gesagt: Die einen bestimmen die Identität inhaltlich, die anderen durch gemeinschaftsstiftende Incentives, die dritten durch wirtschaftliche Professionalität. Doch man darf sich nicht in falsche Alternativen verstricken. Vielmehr macht die unzweifelhafte Bedeutung von Anreizsystemen und wirtschaftlichem Erfolg eine inhaltlich geklärte Identität keineswegs entbehrlich.

Gewiss bildet die Kirchenmitgliedschaft keine absolute Garantie für die Loyalität der Mitarbeitenden gegenüber der diakonischen Aufgabe. Aber dass sie dafür vollkommen unerheblich sei, ist erst recht lebensfremd. Eine diakonische Einrichtung, die nicht in ihrer Identität von einem relevanten Anteil christlich geprägter und ihres christlichen Glaubens gewisser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen ist, wird es schwer haben, diese Identität produktiv weiterzuentwickeln und nach außen erkennbar zu machen. Die Erheblichkeit der Kirchenmitgliedschaft auf wenige Mitarbeitergruppen zu beschränken, kommt einer Infragestellung der diakonischen Identität gleich. Die Loyalitätsrichtlinie der EKD vom 9. Dezember 2016 und die sich daran anschließenden Regelungen in den Gliedkirchen bieten, wenn sie mit Augenmaß angewandt werden, den Spielraum, der differenziertes Handeln möglich macht. Anwenden lässt sich diese Richtlinie allerdings nur, wenn die dafür nötige Autonomie der Kirche gewährleistet bleibt. Die Berücksichtigung der Kirchenzugehörigkeit darf in solchen Zusammenhängen nicht einfach als „Diskriminierung“ betrachtet werden. Vielmehr muss die EU ihrer Verpflichtung nachkommen, die religionsverfassungsrechtlichen Grundsätze in ihren Mitgliedsstaaten zu achten. Zu ihnen gehört, was Deutschland betrifft, die Autonomie in der Gestaltung der eigenen Angelegenheiten.

Gerade angesichts der Lage in den östlichen Bundesländern ist neu über Stufen der Zugehörigkeit zur Kirche nachzudenken. Sie zeigen sich darin, dass Menschen von Angeboten der Kirche Gebrauch machen, sich an kirchlichen Aktivitäten beteiligen, Beschäftigungen oder berufliche Aufgaben in Kirche und Diakonie übernehmen, ohne (bereits) der Kirche anzugehören. Kirchenmusik, Kindertageseinrichtungen, kirchliche Schulen, Konfirmandenarbeit, Erwachsenenbildung und nicht zuletzt die Diakonie bieten viele Beispiele dafür. Solche Entscheidungen stehen im Einzelfall in unterschiedlicher Nähe zu der Bereitschaft, den Schritt zu Taufe und Kirchenmitgliedschaft zu vollziehen. Meistens wird jedoch von den kirchlich Verantwortlichen allein schon das Gespräch über einen solchen Schritt scheu vermieden. Niemand kann unserer Kirche übertriebenen missionarischen Aktivismus vorwerfen. Auch im Blick auf die Diakonie besteht dazu kein Anlass.

Nicht direkt missionarisch

Zu Recht wird der Gedanke abgewehrt, Diakonie sei in einem direkten Sinn Mission. Sie hilft Menschen unabhängig von ihren weltanschaulichen Überzeugungen; sie will Situationen der Hilfsbedürftigkeit nicht missionarisch ausnutzen. Auch die Entscheidung, beruflich in einer diakonischen Einrichtung tätig zu sein, wird in der Regel nicht in einem direkten Sinn missionarisch genutzt. Aber Diakonie trägt durchaus den Charakter der indirekten Mission. Denn sie entspringt der Einheit von Glauben und Handeln, die für das Christentum unaufgebbar ist. Die Barmer Theologische Erklärung von 1934, ein Schlüsseldokument für das Selbstverständnis der evangelischen Kirche, hat den Zusammenhang von Glauben und Handeln bekräftigt. Auch das diakonische Handeln hat Anteil am Auftrag der Kirche, die „Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“. Auf ihre Weise erschließt gerade die Diakonie Zugänge zum Evangelium und zum christlichen Glauben, die nicht ohne Wirkung bleiben. Keine diakonische Einrichtung muss sich schämen, wenn in der Mitarbeiterschaft wie unter den Adressaten ihres Tuns solche Wirkungen zu bemerken sind.

Eberhard Jüngel hat die Indirektheit, von der hier die Rede ist, einmal als „ansprechende Indirektheit“ bezeichnet und im Blick auf die Diakonie darauf hingewiesen, „dass auch jede samaritanische Tat eine indirekte Bezeugung des Evangeliums ist: sie ist es gerade deshalb, weil sie gar nichts anderes im Sinn hat, als dem hilfsbedürftigen Nächsten zu helfen“. Doch diese ansprechende Indirektheit ist darauf angewiesen, „dass es die direkte und unmittelbare Bezeugung des Evangeliums gibt - wie ja auch der Mond nur zu scheinen vermag, weil es das Sonnenlicht gibt“. Auf keinen Fall darf deshalb der Hinweis auf die indirekte Mission davon ablenken, dass das Evangelium „von der Kirche auf jede denkbare Weise in die Öffentlichkeit gebracht werden muss“.

So falsch es in vielen (keineswegs in allen) Fällen ist, eine Anstellung in der Diakonie an die Bedingung des Kircheneintritts zu binden, so falsch ist es zugleich, eine entsprechende Erwartung gar nicht zu thematisieren. Denn damit erweckt man den Eindruck, für Kirche und Diakonie selbst sei die Frage der Kirchenzugehörigkeit gleichgültig. Wie aber soll eine Institution, für die eine solche Frage irrelevant ist, eine glaubwürdige Identität und eine nachvollziehbare Erkennbarkeit entwickeln? Wie soll man ihr die „ansprechende Indirektheit“ abnehmen, wenn sie die Brücken zur direkten Begegnung mit dem selbst angeeigneten Glauben abbricht oder unbegehbar macht? Würde eine solche Selbstvergleichgültigung zur notwendigen Voraussetzung erfolgreichen diakonischen Unternehmertums erklärt, träte definitiv auseinander, was doch unlöslich zusammengehört: diakonische Identität und sozialwirtschaftliche Nachhaltigkeit. Beides miteinander zu verbinden ist eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Diakonie. Auch durch ein europäisches Urteil darf die Diakonie sich nicht in eine solche Form der Selbstvergleichgültigung drängen lassen.

Den Text hat der Autor Martin Michael Passauer zum 75. und Rolf Wischnath zum 70. Geburtstag gewidmet.

Wolfgang Huber

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