Keine zukunftsfeste Planung

Wer die Milliardensummen für die Pflege in Deutschland bezahlt
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen damit rechnen, dass der Heimaufenthalt für sie teurer werden wird. Foto: dpa/ Jan Tepass
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen damit rechnen, dass der Heimaufenthalt für sie teurer werden wird. Foto: dpa/ Jan Tepass
Mit höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen will die Bundesregierung gegen den Pflegenotstand kämpfen. Doch die Beiträge aus der Pflegeversicherung reichen nicht aus, so dass für Anfang 2019 eine Erhöhung ansteht, wie Markus Jantzer, Leitender Redakteur Sozialpolitik des epd, erläutert.

Die Bürger müssen voraussichtlich schon bald höhere Pflegebeiträge zahlen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte in diesem Sommer in Berlin, die Beiträge müssten Anfang 2019 um mindestens 0,3 Prozentpunkte erhöht werden, damit die Pflegeversicherung nicht zu sehr ins Defizit rutscht. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 2,55 Prozent, für kinderlose Versicherte 2,8 Prozent des Bruttoeinkommens. Für die angestrebte Verbesserung der Pflegequalität werden die Bürger voraussichtlich aber auch an anderer Stelle zur Kasse gebeten werden.

Spahns Ankündigung kommt nicht überraschend, plant die Bundesregierung doch erhebliche Ausgabensteigerungen in der Pflege: So sollen in Heimen kurzfristig mindestens 13.000 neue Pflegestellen geschaffen werden, außerdem sollen die Löhne der Pflegekräfte auf breiter Front deutlich angehoben werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung waren zuletzt Anfang 2017 erhöht worden.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen außerdem damit rechnen, dass der Heimaufenthalt für sie teurer werden wird: Ihr Eigenanteil dürfte steigen. Wenn sie damit finanziell überfordert sind, unterstützt sie die staatliche Sozialhilfe. Somit ist auch eine Steigerung der Sozialausgaben zu erwarten.

Steigender Eigenanteil

Das Bundeskabinett hat am 1. August ein Sofortprogramm beschlossen, wonach 13.000 neue Stellen in vollstationären Altenpflegeeinrichtungen geschaffen werden sollen. Dabei erhalten Pflegeheime bis zu vierzig Bewohnern eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. Der Bundesgesundheitsminister verspricht, dass „die Pflegebedürftigen zur Finanzierung dieser rund 13.000 Stellen nicht belastet werden“. Nach dem Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Krankenkassen und die private Pflegeversicherung die Finanzierung übernehmen. Steigende Kosten durch weitere Pflegestellen und durch Lohnerhöhungen werden die Einrichtungen allerdings weiterhin auf ihre Bewohner abzuwälzen versuchen.

Vor diesem Hintergrund könnte schon bald eine intensive Diskussion über Steuererhöhungen zur Finanzierung der Pflege losgehen. Sozialverbände versuchen, sie bereits jetzt anzustoßen. Sie würden lieber einen anderen Weg als der Bundesminister gehen, um mehr Geld in die Pflege zu bringen. Verena Bentele, die Präsidentin des mitgliederstarken Sozialverbands VdK Deutschland, sagt: „Bessere Pflege kostet mehr Geld. Eine Beitragssatzerhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt aber der falsche Weg.“

Nach ihrer Ansicht „müssen gesamtgesellschaftliche Aufgaben, etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Leistungen für pflegende Angehörige, aus Steuermitteln finanziert werden. Bevor die Große Koalition also über Beitragssatzerhöhungen nachdenkt, müssen die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Pflegeversicherung diskutiert und weiterentwickelt werden.“

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, findet zwar, eine Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte sei „gut und richtig“. Doch zugleich forderte er Spahn auf, eine mittelfristige Finanzplanung vorzulegen. „Hier bleibt der Minister Antworten schuldig.“ Außerdem findet Schneider 13.000 neue Pflegestellen viel zu wenig. Er sagt, es würden dringend 100.000 zusätzliche Pflegestellen gebraucht. Der Verbandschef rief die Politik dazu auf, „tabufrei über Finanzierungsfragen zu diskutieren“. Wichtig sei, dass mehr Geld in die Pflege fließe, ob das über höhere Steuerzuschüsse in die Pflegekassen oder auch über die Umwidmung des Pflegevorsorgefonds geschehen könne, müsse geprüft werden. Im Pflegevorsorgefonds wird ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr angelegt. Aktuell sind dies jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro. Über einen Zeitraum von zwanzig Jahren soll so Geld angespart werden, um dann aufgrund des demografischen Wandels zu erwartende Beitragssteigerungen abzumildern. Derzeit sind rund fünf Milliarden Euro im Fonds.

Auch der Spitzenverband der Krankenversicherung (GKV) verlangt zusätzliche Steuermittel, um die finanzielle Lage in der Pflege zu stabilisieren. „Statt als einzige Lösung eine Erhöhung des Beitragssatzes anzukündigen, sollten wir in die Diskussion um die Einführung eines Bundeszuschusses für die Pflege einsteigen“, sagt GKV-Sprecher Florian Lanz.

Bei der Gewerkschaft ver.di heißt es: „Die Ausgabensteigerungen sind durch eine solidarisch getragene Beitragssatzerhöhung beziehungsweise durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt sicherzustellen.“ Ein Vorbild hierzu gibt es bereits: Die gesetzliche Rentenversicherung erhält jedes Jahr einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Er liegt derzeit bei neunzig Milliarden Euro.

Schon die Pflegereformen der vergangenen Jahre unter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) haben die Ausgaben beträchtlich gesteigert. Sie lagen im vorigen Jahr bei 35,5 Milliarden Euro. Die Pflegeversicherung steuert nach Berechnungen des Spitzenverbandes der Kranken- und Pflegekassen auf ein hohes Defizit zu: Für Ende des Jahres wird ein Minus von mindestens drei Milliarden Euro erwartet. Die Rücklage der Pflegeversicherung dürfte damit auf unter vier Milliarden Euro sinken.

Eine Teilkaskoversicherung

Die Jahresausgaben der Pflegekassen von rund 35 Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus, um die gesamten Pflegekosten in Deutschland zu finanzieren. Das war politisch auch nie gewollt, denn die gesetzliche Pflegeversicherung war vom ersten Tag ihrer Gründung im Jahr 1995 als Teilkaskoversicherung angelegt. Die Pflegebedürftigen haben deshalb in der Regel einen hohen Eigenanteil beizusteuern. Das gilt insbesondere für Heimbewohner.

Nach Angaben des Sozialverbandes VdK Deutschland liegen die Eigenanteile für Heimbewohner im OECD-Vergleich in der Spitzengruppe. Laut dem Barmer Pflegereport 2017 zahlen Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen im Schnitt monatlich 587 Euro aus der eigenen Tasche für die Pflegekosten. Hinzu kommen weitere Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Heime, so dass sich für die Heimbewohner ein Durchschnittsbetrag von rund 1.700 Euro ergibt.

Die Eigenanteile sind deutlich angestiegen. Das ist die direkte Folge des 2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetzes II, das die tarifliche Bezahlung des Fachpersonals ebenso zum Ziel hatte wie verbesserte Personalschlüssel in den Einrichtungen. Dazu kommt die Umstellung auf einrichtungseinheitliche Eigenanteile für alle Bewohner, die verhindern sollen, dass der Eigenanteil für die Pflege, Betreuung und Behandlungspflege steigt, wenn sich der Pflegegrad des Einzelnen erhöht. Alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden zwei bis fünf zahlen also seither den gleichen Eigenanteil.

Nicht alle pflegebedürftige Menschen können ihre ambulante oder stationäre Versorgung selbst bezahlen. Sie müssen dann im hohen Alter Sozialhilfe beantragen. Die öffentliche Hand bezahlt für sie „Hilfe zur Pflege“. Im Jahr 2016 waren das 3,8 Milliarden Euro - ein Anstieg der Sozialleistung gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Prozent. Der Staat springt mit der Hilfe zur Pflege ein, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist und auch die Kinder nicht für die Kosten aufkommen können.

Nach einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln bezieht etwa jeder achte Pflegebedürftige (12,2 Prozent) die Sozialleis-tung „Hilfe zur Pflege“. Betroffen sind überwiegend Heimbewohner: 73 Prozent der Hilfeempfänger leben in stationären Pflegeeinrichtungen. In Großstädten muss rund ein Viertel der Menschen, die gepflegt werden, „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen.

Neue Steuererhöhungen

Eine Erklärung für den großen Bedarf in der Stadt ist laut IW die soziale Struktur. „In den Städten gibt es sehr viel mehr alleinstehende Menschen im hohen Alter, die keinen familiären Anschluss mehr haben. Dann braucht man, wenn man pflegebedürftig wird, sofort professionelle Hilfe, die teuer ist“, schreibt die Autorin der Studie, Susanna Kochskämper. Auf dem Land und in kleineren Gemeinden, wo familiäre und nachbarschaftliche Bindungen oft enger seien, bekämen Menschen eher aus dem privaten Umfeld Unterstützung und könnten so länger auf professionelle Pflege verzichten. Um angesichts der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen einen weiteren Anstieg der Sozialhilfeausgaben zu vermeiden, müssen nach Kochskämpers Ansicht vor allem die Kommunen kreative Lösungen in der Pflegepolitik finden. Dabei sollten Angehörige, Ehrenamtliche und professionelle Dienste eingebunden werden, schreibt sie in ihrer Studie.

Trotz der Milliardensummen, die für die Pflege in Deutschland aufgewendet werden, klagen viele stationäre Einrichtungen darüber, dass ihnen das Geld nicht reiche. Pflegeverbände kritisieren schon lange, dass die Leistungen zu niedrig bemessen seien. Erschwerend komme hinzu, dass die Pflegeentgelte nicht stetig an steigende Kosten und die Inflation angepasst würden.

Der VdK hat deshalb im Gesundheitsausschuss des Bundestages dafür plädiert, die Zahlungen der Pflegekassen jährlich zu dynamisieren, damit sie mit der Kostenentwicklung Schritt halten. Der Verband hat dabei insbesondere den größten Kostenblock, die Lohnkosten, im Auge. Verdienen die Fachkräfte mehr Geld - und Politiker aller Parteien fordern ja zur Attraktivitätssteigerung des Berufs deutliche Lohnerhöhungen -, dann steigen unmittelbar die Eigenanteile und belasten die Pflegebedürftigen direkt.

Aus diesem Grund schlagen Fachleute eine andere Systematik in der Pflegeversicherung vor. Pflegebedürftige sollten einen festen, von vornherein bekannten gedeckelten Eigenanteil zahlen. Das hätte den Vorteil, dass der Versicherte eine zukunftsfeste Vorsorgeplanung machen kann. Kostensteigerungen hätte dann allein die gesetzliche Pflegeversicherung zu tragen, gegebenenfalls unterstützt durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt.

Markus Jantzer

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