Stelle ausschreiben

Bischofswahlen sollten transparenter vorbereitet werden
Eine Bischöfin ist nichts anderes als eine Pfarrerin, die Aufsicht ausübt

In diesem Jahr wählen einige evangelische Landessynoden leitende Geistliche. In Bremen erfolgt das Ende März, in Berlin-Brandenburg Anfang April, in Mitteldeutschland und Kurhessen-Waldeck Anfang Mai. Und Mitte November muss sich in Westfalen Annette Kurschus wieder einer Wahl stellen.

In Bremen wird der leitende Geistliche als „Schriftführer“ (des Kirchenausschusses) bezeichnet, in Berlin-Brandenburg, Mitteldeutschland und Kurhessen-Waldeck als „Bischöfin“ oder „Bischof“ und in Westfalen als „Präses“. Dieses lateinische Wort hat den Vorteil, dass es sowohl maskulin als auch feminin ist.

Die evangelischen Kirchen, die ihre leitenden Geistlichen Bischöfe oder Bischöfinnen nennen, haben den Vorteil, dass sie in der Ökumene leicht(er) verstanden werden. Denn andere Kirchen haben ebenfalls Bischöfe. Aber die Namensgleichheit kann auch Missverständnisse hervorrufen und das evangelische Amtsverständnis verdunkeln. Denn für Protestanten gibt es nur ein geistliches Amt, zu dem Theologinnen und Theologen ordiniert werden: das Pfarramt.

Diese Sicht hat Martin Luther auch auf den Papst angewandt. Ihm gestand er 1536 in den Schmalkaldischen Artikeln zu, „Bischof oder Pfarrherr der Kirche zu Rom“ zu sein. Man beachte das Wort „oder“. Eine Bischöfin ist also nichts anderes als eine Pfarrerin, die - nicht als Herrin, sondern eingebunden in ein Kollegium - die Aufsicht über die Geistlichen und Gemeinden eines größeren Gebietes ausübt. Würde diese theologische Einsicht ernstgenommen, würde zum Beispiel der Briefkopf des leitenden Geistlichen der bayerischen Landeskirche lauten: „Der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Pfarrer Dr. Heinrich Bedford Strohm“ - wobei man natürlich auch den Namen einer anderen Landeskirche und Person einsetzen kann.

Wenn ein evangelischer Bischof im Grundsatz nicht mehr ist als ein Pfarrer, müsste seine Stelle genauso ausgeschrieben werden wie die eines Gemeindepfarrers. Das wäre demokratisch, weil transparent. Oder man macht es wie die Landeskirche Kurhessen-Waldeck: Der Vorsitzende ihres Bischofswahlausschusses lud im vergangenen Jahr die Kirchenmitglieder ein, dem Gremium „einen Vorschlag zu unterbreiten“. Vorgeschlagen werden konnten Pfarrpersonen aus der Landeskirche und solche „die im Dienst einer weiteren Landeskirche der Evangelischen Kirche in Deutschland stehen“. Immerhin wurden „mehr als fünfzig Namen“ genannt, wie die Pressestelle der Landeskirche zeitzeichen mitteilte. Man mag einwenden, dass Kurhessen-Waldeck nur eine mittelgroße Gliedkirche der EKD ist. Daher sei es dort einfacher, die Kirchenmitglieder am Findungsprozess vor einer Bischofswahl zu beteiligen. Umgekehrt haben große Landeskirchen einen größeren Apparat, um Vorschläge des Kirchenvolkes zu sichten.

Aber wem die Vorgehensweise der Kurhessen zu basisdemokratisch ist, sollte Bischofsstellen wenigstens ausschreiben. Auch so würde sichtbar, was das evangelische Verständnis der Kirche und ihrer Ämter auszeichnet und von anderen Konfessionen unterscheidet, vor allem von der römisch-katholischen Kirche und ihrem hierarchischen Verständnis des Bischofs-amtes.

Jürgen Wandel

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