Tot oder lebendig

Vertrauen hinsichtlich der Organentnahme gewinnt man nur durch eine offene Debatte über das Hirntodkriterium
Keine Organtransplantation ohne klares Kriterium. Foto: epd/Annette Zoepf
Keine Organtransplantation ohne klares Kriterium. Foto: epd/Annette Zoepf
Die Wissenschaft hat immer stärkere Zweifel daran, dass der Hirntote wirklich tot ist. Doch müssen wir den Hirntod als Kriterium für die Zulässigkeit von Organentnahmen aufgeben, wenn wir wissen, dass es sich um einen unumkehrbar Sterbenden handelt?, fragt Peter Dabrock, Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Die gerade hinter uns liegende pid-Debatte war wichtig, aber eine Symboldebatte. De facto - und auch absehbar in Zukunft - betrifft sie ganz wenige Menschen, etwa hundert bis tausend Paare pro Jahr. Bei der gegenwärtigen Debatte um eine Frage der Änderung des Transplantationsgesetzes dagegen könnten nach den jetzigen Plänen alle entscheidungsfähigen Personen ab sechzehn Jahre betroffen sein. Dieser Umstand gibt der ganzen Fragestellung ihre Sprengkraft.

Es ist erfreulich, dass sich in Sachen Organspende die Konfessionen weitgehend einig sind:

- Die Bereitschaft zur Organspende ist höchst anerkennungswürdig. Sie zeugt von Nächstenliebe und Solidarität mit schwer erkrankten und leidenden Mitmenschen.

- Eine Organspende kann nur dann als Spende bezeichnet und entsprechend gewürdigt werden, wenn sie freiwillig erfolgt, sprich: jeglicher Zwang finanzieller, psychologischer wie sozialer Art ausgeschlossen bleibt. Jeglicher Anschein eines Drucks auf Spendewillige schadet der Sache.

- Wenn eine von jeglichen Zwängen unangetastete, also freiwillige Organspende als eine gute Tat angesehen werden kann und wenn zugleich die Zahl der Organspenden bei weitem nicht dem Bedarf an medizinisch benötigten Transplantationen entspricht, sollten entsprechende Initiativen gefördert und unterstützt werden, die zunächst die Effizienz im System erhöhen und dann auch die Organspendebereitschaft steigern. Vertrauensbildung ist der Schlüssel, um das erhoffte Ziel zu erreichen. Vertrauensbildung gelingt aber nur, wenn man sich den Sachverhalten stellt.

Eine der schwierigsten Fragen ist diese: wann darf einem Patienten ein Organ entnommen werden? Die Antwort: Wenn er tot ist. Daraus aber folgt sofort die Frage nach der Definition des Todeszeitpunkts. Bisher war klar: Der Todeszeitpunkt ist mit dem des so genannten Hirntodes identisch.

Es ist über zehn Jahre her, da hatte ich einen Lexikonartikel zum Thema "Transplantationsmedizin" zu schreiben. Die hitzigen Debatten vor der Einführung des Transplantationsgesetzes hatten mich in meiner Position eher bestärkt: Das Hirntodkriterium war für mich überzeugend, wenn man es nicht als Definition des Todes ansieht - die nehmen nach meiner Überzeugung Religionen, Weltanschauungen und jeder Einzelne in Kontrast zum jeweiligen Lebensverständnis vor. Vielmehr markiert der Hirntod als Todeskriterium den Tod in medizinischer Perspektive, also den Zeitpunkt, ab dem auf der Intensivstation die Geräte abgeschaltet werden dürfen und eine Organtransplantation durchgeführt werden darf. Der Grund für dieses Todeskriterium schien mir einleuchtend: Mit dem Hirntod leitet sich unumkehrbar die leibliche Desintegration der Person ein. Sie führt nach relativ kurzer Zeit zum Totaltod. Deshalb hatte ich für die Skeptiker, die viel Emotionen, aber wenig wissenschaftliche Daten vorbrachten, wenig Verständnis.

Heute weiß ich, sie hatten wohl eher intuitiv geahnt, was inzwischen wissenschaftlich erwiesen ist: Weder konzeptionell noch empirisch, noch von den technischen Überprüfungsverfahren ist der Hirntod so klar, wie ich es damals geglaubt habe. Zahlreiche Studien belegen, dass Hirntote über Monate und Jahren intensivmedizinisch betreut dahinvegetieren können, einschließlich basaler körperlicher Regungen, wie Verdauung und tiefer Schmerzreflexe. Die für ein Todeskriterium behauptete schnelle, umfassende körperliche Desintegration findet also nicht statt. Sogar der einflussreiche Bioethikrat des amerikanischen Präsidenten hat 2008 eingeräumt, dass neben dem unumkehrbaren Ende des Bewusstseins dieses zweite entscheidende Charakteristikum des Hirntodkriteriums nicht mehr haltbar ist. Auch sind leider Fälle dokumentiert, in denen durch falsche Hirntoddiagnostik Menschen beinahe getötet wurden: Empirie und technische Methoden sind gegenwärtig zweifelhaft. Bei bester Diagnostik wäre dies nicht passiert. Sie wird aber nicht immer angewandt.

Unumkehrbar sterbend

Müssen wir den ganzen Organtransplantationskomplex aufgeben, weil der Hirntod unsicher geworden ist? Ich meine: Nein! Es stimmt weiterhin, dass mit dem Hirntod der Sterbeprozess unumkehrbar geworden ist. Ist der Hirntote dann ein Lebender oder ein Toter? Das Recht verlangt bisher eine klare Antwort. Nur wenn sie lautet: Der Hirntote ist ein Toter, dann ist die Organentnahme keine Tötungshandlung. Sie wäre eben sonst Tötung auf Verlangen, aktive Sterbehilfe. Wir müssen aber anerkennen, dass uns die Hochleistungsmedizin eine dritte Kategorie beschert hat, die weder unter die üblichen juristischen Kategorien "lebendig" oder "tot" fällt: den Hirntoten als den unumkehrbar Sterbenden. Der Hirntote ist eben nicht mehr im juristischen Sinne lebendig, weil er alle Zustände, die wir mit Personalität verbinden - Denken, Fühlen, Handeln, sprachlich und expressiv kommunizieren zu können, sich bewegen, emotional reagieren zu können, von sich aus die Beständigkeit des Organismus aufrecht erhalten zu können - unwiederbringlich verloren hat. Umgekehrt ist durch technische Assistenz die Homöostase des Organismus noch nicht vollständig erloschen. Sicher, sie gibt es nur durch technische Assistenz, aber wir würden ja auch nicht einem Menschen, der an einem Nierenversagen leidet und dessen Homöostase durch die technische Assistenz der Dialyse aufrechterhalten wird, Lebendigkeit oder erst recht nicht das Recht auf Leben absprechen.

Wenn wir die Durchdringung unseres Lebens und unseres Lebens- und Todesverständnisses mit technischen, inklusive medizinischen Verfahren erleben und im Prinzip als vorteilhaft erachten, müssen wir dieser tiefgreifenden Veränderung kurz- oder mittelfristig Rechnung tragen. Wir, auch nicht die Mediziner und die Juristen, können nicht bei der bisherigen so klaren und inzwischen nur noch scheinbar einfachen Unterscheidung zwischen tot und lebendig bleiben. Wir müssen ehrlich zugeben: Es gibt unumkehrbar Sterbende zwischen Leben und Tod. Mit diesem neuen Status müssen wir lernen, verantwortlich umzugehen. Das heißt: Eine Organentnahme bei diesem unumkehrbar Sterbenden ist keine Tötung auf Verlangen; sie ist aber auch so durchzuführen, dass der unumkehrbar sich vollziehende Sterbeprozess würdevoll gestaltet wird.

Ich selbst führe seit vielen Jahren einen Organspendeausweis in meinem Portemonnaie mit mir, habe große Hochachtung vor den imponierenden Leistungen der Transplantationsmedizin und vor der Lebensleistung von Ärzten und Pflegenden und weiteren medizinischen Fachberufen in diesem auch menschlich so sehr herausfordernden Bereich.

Wenn ich nun weiß, dass mir Organe nur entnommen werden, um kranken Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen, und dies unter Wahrung der Würde und selbstverständlich unter Narkose, ohne Schmerzempfindung, als Hirntoter, als Sterbender, der irreversibel auf dem Weg ist, das Leben zu verlassen, dann werde ich aus Überzeugung zur Organspende bereit sein. Die Angst vor möglichen Schmerzen während einer solchen Operation halte ich für naturwissenschaftlich unbegründet, auch die Sorge, der Sterbeprozess würde durch die OP gestört. Den Sterbeprozess trägt - so die christliche Hoffnung - Gott, eine menschliche Sterbekunst ist nicht zwingend, wenn auch bisweilen wohl möglich.

Aber ich möchte dennoch, dass im Falle einer Organtransplantation mit mir als unumkehrbar Sterbendem würdevoll umgegangen wird. Deshalb plädiere ich für eine standardmäßige Narkose während der Explantation - wie in der Schweiz üblich. Würden doch so letzte körperliche Reaktionen des unumkehrbar Sterbenden für die an der Operation Beteiligten und die Angehörigen, die nach der Operation Abschied nehmen mögen, gedämpft.

Wenn man die Organspende-Bereitschaft erhöhen will - und dafür plädiere ich -, muss man die Vertrauensbildung in der Bevölkerung gerade angesichts der Unsicherheiten in der Definition wie der Ermittlung des Hirntodes vorantreiben. Geschieht dies nicht, spüren oder befürchten die Menschen, dass etwas verschleiert werden soll, und verweigern sich mehr emotional als rational einer möglichen Spende. Vertrauensbildung ist rezeptionsorientiert, richtet sich also an den Besorgten aus, die spüren wollen, sie werden ernst genommen. Paternalismus und Expertokratie, die andere Positionen entgegen der Faktenlage diffamieren, helfen gar nicht, im Gegenteil. Deshalb: Vertrauensbildung gelingt nur, wenn die Debatte um den Hirntod offen und ehrlich geführt wird.

Peter Dabrock

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Peter Dabrock

  Peter Dabrock ist seit 2010 Professor für Systematische Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Von 2012 bis 2020 war Dabrock Mitglied des Deutschen Ethikrates und von 2016 bis 2020 dessen Vorsitzender.


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