Knackpunkt Bischofsamt

zeitzeichen-Serie (IX): Ökumene im 20. Jahrhundert: Der lange Weg zur Versöhnung
Neo Rauch: "Das Haus", 1996. Foto: akg-images
Neo Rauch: "Das Haus", 1996. Foto: akg-images
Ökumene ist nicht nur ein Thema für ein Jahrhundert. Dies lässt sich im Rückblick auf das vergangene sagen, das zu Recht als "Jahrhundert der Ökumene bezeichnet" wird. Friederike Nüssel, Professorin für Systematische Theologie und Direktorin des Ökumenischen Instituts an der Universität Heidelberg, zeichnet einen Weg nach, der viele Fortschritte, aber auch Enttäuschungen brachte.

Das 20. Jahrhundert war das "Jahrhundert der Ökumene" - so kann man in theologischen Rückblicken auf das vergangene Jahrhundert immer wieder lesen. Und in der Tat: nie zuvor hatte es einen solchen weitreichenden und anhaltenden Einsatz für die weltweite Verständigung und den Zusammenhalt der Kirchen in Zeugnis und Dienst gegeben. Den Auftakt zu dieser Entwicklung bildete die Weltmissionskonferenz in Edinburgh 1910. Hier äußerten die mehr als zwölfhundert Kirchenvertreter und Theologen in ihrem Schlussdokument "den ernsthaften und wachsenden Wunsch nach engerer Gemeinschaft und nach der Heilung der zerbrochenen Einheit der Kirche Christi". Dieser Wunsch war tief verankert in den Erfahrungen der Missionsbewegungen im 19. Jahrhundert. Denn einerseits waren in den Missionsgebieten vielfach partnerschaftliche Kontakte zwischen den missionierenden Kirchen entstanden, andererseits erlebten die Kirchen aber hautnah, wie sie mit ihrem Engagement für die weltweite Verbreitung des Evangeliums auch ihre Spaltungen in alle Kontinente trugen.

Entscheidend für die globale Entfaltung der ökumenischen Bewegung, die aus der Missionsbewegung erwuchs, war die institutionelle Formierung auf globaler Ebene. Schon auf der Weltmissionskonferenz in Edinburgh war ein Fortsetzungsausschuss gebildet worden, der die internationale missionarische Zusammenarbeit koordinieren sollte. Sodann konstituierte sich auf der Weltmissionskonferenz in Lake Mohonk 1921 der Internationale Missionsrat. 1925 in Stockholm folgte die erste Weltkonferenz der Bewegung für Praktisches Christentum ("Life and Work"). Und 1927 hielt die Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung ("Faith and Order"), die sich den Lehrunterschieden zwischen den Kirchen widmete, ihre erste Weltkonferenz in Lausanne ab. In diesen drei Bewegungen wurden nunmehr ökumenische Basisthemen und -aufgaben der Christenheit in weltweiter Vernetzung der Kirchen in Angriff genommen

Missionare der Völkerverständigung

Der Zweite Weltkrieg hemmte die weitere Formierung und machte zugleich deutlich, wie wichtig der friedenspolitische Einsatz der Kirchen ist. Viele der Wegbereiter der Ökumene wurden zu Missionaren der Völkerverständigung. Nachdem 1938 ein vorläufiger Ausschuss für einen Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) gebildet worden war, gelang nach dem Zweiten Weltkrieg 1948 die Gründung des ÖRK in Amsterdam, dem die Bewegungen für Praktisches Christentum und für Glaube und Kirchenverfassung beitraten. Der Versöhnungsarbeit seiner Vertreter ist es unter anderem zu verdanken, dass der Evangelischen Kirche in Deutschland nach der Stuttgarter Schulderklärung von 1945 die Aufnahme und damit die rasche Mitwirkung in der Ökumenischen Bewegung ermöglicht wurde.

In den Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts kam es zu entscheidenden Weichenstellungen in der weiteren Formierung der Ökumenischen Bewegung. Zunächst bedeuteten die Integration des Internationalen Missionsrates auf der dritten Vollversammlung des ÖRK 1961 in Neu Delhi und die Erweiterung der Basisformel eine weitere Stärkung des ÖRK in seiner globalen Rolle und in seinem Selbstverständnis. Gemäß dieser Basisformel verstehen sich die im ÖRK verbundenen Mitgliedskirchen als "eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes".

Von großer ökumenischer Wirkung war sodann die Öffnung der römisch-katholischen Kirche für die ökumenische Bewegung auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Hatte diese bis dahin die Einladungen zur Mitwirkung ausgeschlagen, bestimmte das Konzil nun als eines seiner Hauptziele, die "Wiederherstellung der Einheit unter allen Christen zu fördern". Dies wurde mit einer theologischen Deutung der ökumenischen Entwicklung im 20. Jahrhundert verbunden: "Der Herr der Zeiten" habe "in jüngster Zeit begonnen, in die voneinander getrennten Christen in reicherem Maße Reue des Herzens und Sehnsucht nach Einheit auszugießen" (Ökumenismusdekret, Vorwort). Institutionell wurde die Beteiligung an der ökumenischen Bewegung von römisch-katholischer Seite gestützt durch die Gründung des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. Zwar ist der römisch-katholischen Kirche bis heute eine Mitgliedschaft im ÖRK nicht möglich. Doch im Anschluss an das Konzil wurden zunächst römisch-katholische Beobachter in die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung entsandt, und später wurde die römisch-katholische Kirche Vollmitglied dieser Kommission und der Kommission für Weltmission und Evangelisation. Gemeinsam mit den verschiedenen konfessionellen Weltbünden und Weltgemeinschaften brachte sie zahlreiche bilaterale Dialoge auf Weltebene und auf nationaler Ebene in Gang.

Nie ganz geklärt

Eine dritte Weichenstellung erfolgte bei der Vollversammlung des ÖRK in Nairobi 1975 mit der Fixierung der Aufgaben des ÖRK. An erster Stelle wurde hier die Aufgabe genannt, "die Kirchen aufzurufen zu dem Ziel der sichtbaren Einheit im einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben in Christus findet, und auf diese Einheit zuzugehen, damit die Welt glaube". Diese Aufgabenbeschreibung ist in doppeltem Sinne signifikant. Einerseits impliziert sie ein Gegenüber zwischen dem ÖRK und seinen Mitgliedskirchen und ist insofern symptomatisch für die nie ganz befriedigend geklärte Frage nach der Rolle des ÖRK. Andererseits benennt sie mit der sichtbaren Einheit eine Zielvorstellung, die von den beteiligten Kirchen keineswegs einheitlich verstanden wird und als ökumenische Grundfrage die weiteren ökumenischen Verständigungsbemühungen begleitet. Sie bestimmt nicht nur die intensiven Diskussionen um das Konvergenzdokument "Taufe, Eucharistie und Amt", das die Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung 1982 verabschiedete. Sie steht auch im Hintergrund der schwierigen und langwierigen Arbeit an einem multilateralen Konvergenztext zum Kirchenverständnis, der 2012 unter dem Titel "Die Kirche: Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision" den Kirchen übergeben werden konnte.

Nicht nur die multilateralen Gespräche, sondern auch die vielen bilateralen Gespräche zwischen den Kirchen haben inzwischen klar gezeigt, der zentrale Konfliktpunkt liegt beim Verständnis der sichtbaren Einheit in der Frage nach der Notwendigkeit des Bischofsamtes und dem Verständnis der apostolischen Sukzession. Denn die Kirchen, die ein auf die Apostel zurückgehendes Bischofsamt für sich in Anspruch nehmen - wie die römisch-katholische Kirche, die orthodoxen, die anglikanischen und eine Reihe lutherischer Kirchen -, sehen in dessen Anerkennung eine wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung sichtbarer Einheit in der Kirchengemeinschaft mit anderen Kirchen. Eine gesteigerte Brisanz gewinnt die Amtsfrage zudem dadurch, dass für römisch-katholisches Verständnis die Anerkennung des Bischofs von Rom als Nachfolger Petri mitsamt seiner jurisdiktionellen Gewalt als Papst konstitutiv für die Einheit der Kirche ist. Andere Kirchen hingegen sehen sich der in Artikel vii des Augsburgischen Bekenntnisses von 1530 artikulierten Einsicht verpflichtet, wonach zur wahren Einheit der Kirche die Übereinstimmung in der rechten Predigt des Evangeliums und der stiftungsgemäßen Verwaltung der Sakramente nicht nur grundlegend, sondern zugleich hinreichend ist.

Daran anknüpfend haben lutherische, reformierte, unierte und einige vorreformatorische Kirchen in der Leuenberger Konkordie von 1973 die bis dahin kirchentrennenden Lehrunterschiede in Bezug auf die Erwählung, die Inkarnation und das Verständnis des Abendmahls überwunden und ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums formuliert. Seither konnten sich über hundert evangelische Kirchen in Europa auf Basis der Leuenberger Konkordie wechselseitig als Kirchen anerkennen und die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) bilden. Inzwischen sind auch sieben methodistische Kirchen der GEKE beigetreten. Das ökumenische Ziel der sichtbaren Einheit wird dabei in der GEKE ausdrücklich bejaht.

Geschichtliche Gestalten

Wichtig ist allerdings, wie die sichtbare Einheit ausgelegt wird. In ihrer Ökumene-Studie "Die Kirche Jesu Christi" stellt die GEKE heraus, dass die Einheit der Kirche in der Einheit des dreieinigen Gottes gründet, "der kraft der Versöhnung in Jesus Christus durch den Heiligen Geist die Schöpfung zu ihrer Vollendung bringt". Die Einheit der Kirche ist mithin "den Christen und den Kirchen als Werk Gottes vorgegeben" und muss nicht erst hergestellt werden. Aufgabe der Kirchen ist es vielmehr, "von dieser Gabe Gottes als dem Grund lebendiger Gemeinschaft zwischen den Kirchen in der Verschiedenheit ihrer geschichtlichen Gestalten sichtbar Zeugnis zu geben". Dies geschieht in der einmütigen Verkündigung des Evangeliums in Wort und Sakrament und in einer an diesem Evangelium ausgerichteten Lebensgestaltung.

Das Amt der Evangeliumsverkündigung in Wort und Sakrament wird dabei als konstitutiv für das Sein der Kirche verstanden. Die existierenden Unterschiede in der Ordnung der Ämter werden jedoch nicht als Hindernis der Gemeinschaft angesehen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Leitung der Kirche in ihrer persönlichen, kollegialen und gemeinschaftlichen Dimension so gestaltet ist, dass sie der Aufgabe der einmütigen Evangeliumsverkündigung in Wort und Sakrament zu dienen vermag.

Im Unterschied dazu gehört für die nordeuropäischen anglikanischen und lutherischen Kirchen, die mit der Porvooer Gemeinsamen Feststellung von 1992 Kirchengemeinschaft aufgenommen haben, zur sichtbaren Einheit das Bischofsamt in historischer apostolischer Sukzession als Zeichen dieser Einheit. Zwar wird die auf die Apostel zurückgehende Einsetzung in das Bischofsamt nicht als Garant für die Apostolizität angesehen. Auch wurde bei der Aufnahme der Kirchengemeinschaft die gegenseitige Anerkennung der beteiligten Kirchen bewusst vor dem gemeinsamen Gebrauch dieses Zeichens vorgenommen. Doch gleichwohl gilt die historische apostolische Sukzession im Bischofsamt als "ein Mittel, Einheit und Kontinuität der Kirchen zu allen Zeiten und an allen Orten sichtbarer zu machen". Ähnliche Formen der Kirchengemeinschaft sind auch in den Vereinigten Staaten und in Kanada zwischen Anglikanern und Lutheranern geschlossen worden.

Zwischen den Kirchengemeinschaften der GEKE und der Porvoo-Kirchen besteht zwar eine Differenz in der Bewertung des Bischofsamtes und seiner Rolle für die sichtbare Einheit. Die Kirchengemeinschaft zwischen der Kirche von England und der Evangelischen Kirche in Deutschland auf Basis der Meissener Gemeinsamen Feststellung von 1988 bietet jedoch ein Beispiel dafür, wie trotz dieser Differenz die wechselseitige Anerkennung als Kirche Jesu Christi die gemeinsame Feier des Herrenmahls und die Lebensgemeinschaft in Zeugnis und Dienst möglich ist. Eine solche Kirchengemeinschaft ist 2001 mit der Gemeinsamen Erklärung von Reuilly auch zwischen den anglikanischen Kirchen Großbritanniens und Irlands und den Lutherischen und Reformierten Kirchen Frankreichs erreicht worden. Trotz der benannten Differenzen ist für die genannten Formen der Kirchengemeinschaft und ihre Auslegung der sichtbaren Einheit gleichermaßen konstitutiv, dass sich die Kirchengemeinschaft nicht in der wechselseitigen Anerkennung erschöpft. Vielmehr zielt die Erklärung der Kirchengemeinschaft auf deren Vertiefung in allen Bereichen des kirchlichen Lebens und in der theologischen Lehre.

Versagen und Schuld

Rückblickend ist es den Kirchen in der Ökumenischen Bewegung in vielfältigen Konstellationen gelungen, gemeinsam Verantwortung für die christliche Botschaft, für Frieden und Gerechtigkeit und ein ziviles Zusammenleben der Menschen zu übernehmen und Zeichen der Versöhnung zu setzen. Zur Versöhnungsarbeit der Kirchen gehört dabei essentiell auch das öffentliche Anerkennen von Versagen und Schuld. So hat die römisch-katholische Kirche im Ökumenismusdekret eingedenk der "Sünden gegen die Einheit" "Gott und die getrennten Brüder um Verzeihung" gebeten. Und unlängst hat der Lutherische Weltbund (LWB) auf seiner elften Vollversammlung 2010 die Mennoniten für die grausamen Verfolgungen um Vergebung gebeten. Gerade im Lichte der ökumenischen Fortschritte treten aber auch Rückschritte, unerfüllte Hoffnungen und bleibende Herausforderungen umso deutlicher vor Augen. Wenngleich 1999 am Reformationstag die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre von Vertretern des LWB und des Päpstlichen Einheitsrates unterzeichnet werden konnte, der weitere Schritte der Annäherung folgen sollten, warten viele evangelische und katholische Christen weiterhin darauf, gemeinsam Herrenmahl feiern zu können. Gleichzeitig stellen der Rückgang der Kirchenmitglieder in den etablierten Kirchen Europas und Nordamerikas und das weltweite Wachstum der Pfingstkirchen und charismatischen Gruppierungen starke Herausforderungen für die Ökumene dar. Weiter gelingt es den Kirchen in vielen sozialen und politischen Fragen nicht, über die Konfessionsgrenzen hinweg mit einer Stimme zu sprechen. Und schließlich spalten unterschiedliche Auffassungen zur Homosexualität und zur Frauenordination Kirchen und Kirchengemeinschaften. Zu den drängendsten Aufgaben gehört neben der Amtsfrage darum die Frage, inwieweit die Gemeinschaft im Glauben an das Evangelium durch Unterschiede in der ethischen Urteilsbildung betroffen wird.

Die Rede vom 20. Jahrhundert als "Jahrhundert der Ökumene" erscheint insofern treffend, als Ökumene hier zum globalen Projekt geworden ist. Die im Herbst anstehende 10. Vollversammlung des ÖRK in Busan wird dies erneut deutlich machen. Zugleich bringt sie mit ihrem Motto "Gott des Lebens, weise uns den Weg zu Gerechtigkeit und Frieden" auch zum Ausdruck, dass Ökumene nicht nur eine Aufgabe, sondern eine Sache der Hoffnung ist. Als solche ist sie jedoch weit mehr als ein Thema für ein Jahrhundert.

Friederike Nüssel

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Friederike Nüssel

Friederike Nüssel ist Professorin für Systematische Theologie in Heidelberg und Herausgeberin von zeitzeichen.


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