Gerechter und näher an der Lebenswirklichkeit

In der Pflegeversicherung wird vieles anders - die Pflegereform in der Zielgeraden
Viele Pflegebedürftige, besonders Demenzkranke, werden nach der Pflegereform höhere Leistungen erhalten. Foto: Michael Uhlmann
Viele Pflegebedürftige, besonders Demenzkranke, werden nach der Pflegereform höhere Leistungen erhalten. Foto: Michael Uhlmann
Zum Jahresende bekommen die 2,9 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland Bescheid von ihrer Pflegekasse. Der Grund: Im Januar wird die Pflegeversicherung reformiert. Was das bedeutet, schildert die epd-Hauptstadtkorrespondentin Bettina Markmeyer.

Anfang kommenden Jahres ist es soweit: Der bisher größte Umbau der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung wird Wirklichkeit. Aus Pflegestufen werden Pflegegrade, das Begutachtungsverfahren ändert sich grundlegend, Demenzkranke werden bessergestellt, und für die Versicherten steigen die Beiträge. Mehr als zehn Jahre ist über die Reform gestritten und verhandelt worden. Sie soll die Leistungen der Pflegekassen gerechter machen.

2,9 Millionen Pflegebedürftige bekommen bis zum Jahresende einen Bescheid von ihrer Pflegeversicherung. Darin steht, welchen Pflegegrad sie erhalten und was das für sie finanziell bedeutet. Viele, besonders Demenzkranke, werden höhere Leistungen erhalten.

Pflegebedürftige mit einer Demenz rücken zwei Stufen auf, also beispielsweise von der heutigen Pflegestufe eins in den Pflegegrad drei. Pflegebedürftige ohne Demenz werden eine Stufe höher gesetzt, also von Pflegestufe eins in den Pflegegrad zwei. Wer glaubt, im neuen System darüber hinaus mehr Leistungen bekommen zu können, kann sich aber auch erneut begutachten lassen.

Die höchsten Aufschläge erhalten Demenzkranke mit geringem körperlichen Pflegebedarf und die zu Hause leben. In der so genannten Pflegestufe 0 (nur für Demenzkranke) bekommen sie heute 123 Euro Pflegegeld und 231 Euro für Leistungen von einem Pflegedienst. Nächstes Jahr erhalten sie 316 Euro Pflegegeld und 689 Euro für Pflegesachleistungen - ein Plus von 193 beziehungsweise 458 Euro pro Monat.

Demenzkranke in der heutigen Pflegestufe eins bekommen künftig 229 Euro mehr Pflegegeld und 609 Euro mehr für Sachleistungen. Von der heutigen Pflegestufe zwei aus steigen die beiden Beträge nicht mehr so deutlich, und für schwer Pflegebedürftige in Stufe drei erhöhen sie sich kaum oder gar nicht, auch nicht für Menschen im Heim.

Dass künftig - wie von wechselnden Gesundheitsministern immer wieder versprochen - die Demenz als Grund für Pflegebedürftigkeit genauso berücksichtigt wird wie körperliche Gebrechen, spiegelt sich im neuen Begutachtungsverfahren. Die Pflegeexpertin und Ärztin Barbara Gansweid hat es mitentwickelt. Gegenwärtig begleitet sie Schulungen für Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die das neue Verfahren im nächsten Jahr anwenden. Gansweid war viele Jahre in leitender Position für den mdk in Westfalen-Lippe und auf Bundesebene tätig.

Eine Teilversicherung

Sie ist überzeugt von dem neuen System: „Es ist näher an der Lebenswirklichkeit, und es ist gerechter. Es wird den tatsächlichen Tätigkeiten bei einer guten Pflege gerechter und begünstigt nicht nur die „Satt-und-Sauber“-Pflege“, sagt sie.

Heute messen die Gutachter, wie viele Minuten ein Mensch Hilfe braucht beim Waschen, Anziehen, beim Toilettengang oder um vom Sessel ins Bett zu kommen. Für die Pflegestufe eins muss man bei mindestens zwei dieser Verrichtungen täglich mindestens 46 Minuten Hilfe benötigen - daher kommt der Begriff „Minutenpflege“.

„Wenn aber jemand eine Demenz im Anfangsstadium hat, dann funktioniert diese Methode nicht“, erklärt Gansweid. „Denn er oder sie kann sich ja beispielsweise noch selbst waschen. Das hat dieser Mensch siebzig oder achtzig Jahre lang jeden Tag gemacht. Aber er vergisst es jetzt, und man muss ihn daran erinnern. Für die Pflegeversicherung zählen aber nur die Sekunden, die man braucht, um ihn ans Waschen zu erinnern.“

Was Angehörige von Demenzkranken tatsächlich leisten, sei bisher nicht in die Begutachtung eingegangen, sagt Gansweid: „Man muss ja diesen Menschen nicht nur daran erinnern, dass er sich wäscht, sondern auch an andere Dinge, weil er seinen Tagesablauf nicht mehr kennt. Dazu kommt, dass er vielleicht unruhig ist, Angst hat, herumläuft, dauernd Sachen verliert und so weiter. Diese ganze Not, die dazu führt, dass die Angehörigen rund um die Uhr beschäftigt sind - das wird bisher nicht bewertet.“

Die Pflegeexpertin glaubt, dass die mühsame, oft zähe Arbeit zur Erprobung des neuen Verfahrens sich gelohnt hat: „Uns als Gutachtern hat es ja regelrecht weh getan, den Angehörigen von Demenzkranken sagen zu müssen: Diese Arbeit, die Sie machen, dürfen wir nicht berücksichtigen.“ Künftig werden die Gutachter in Tabellen eintragen, was der Pflegebedürftige noch selbstständig tun kann und was nicht. Dafür bekommt er Punkte, die bestimmen den Pflegegrad, und danach richten sich die Leistungen.

Neu ist, dass es sechs Bereiche gibt - so genannte Module - die alles abdecken, was das Alltagsleben ausmacht. Die körperliche Versorgung und die Mobilität innerhalb der Wohnung, auf die bisher alles ausgerichtet war, machen nur noch 50 Prozent für den Grad der Pflegebedürftigkeit aus. Berücksichtigt werden künftig auch die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, psychische Problemlagen und auffällige Verhaltensweisen, die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie die Bewältigung von Aufgaben und Tätigkeiten, die durch Krankheit bedingt sind, wie Arztbesuche, Medikamenten-Einnahme oder Physiotherapie.

So werden verschiedene Formen von Beeinträchtigung in einem Verfahren erfasst: Der eine braucht Beaufsichtigung und Anleitung bei der Tagesgestaltung, die andere eher Hilfe bei der Körperpflege oder bei Arztbesuchen. Trotz der Verbesserungen werden aber auch die künftigen Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer Pflege zu Hause oder im Heim abzudecken.

Anders als bei Krankheit gibt es in der Pflege nur eine Teilversicherung: Einen erheblichen Teil der Kosten werden die Pflegebedürftigen und ihre Familien auch weiterhin selbst aufbringen müssen. Das neue System führt zudem auch zu Verschlechterungen. Heimbewohnern in der heutigen Pflegestufe eins etwa, die keine Demenz haben, stehen nach der Umstellung 294 Euro pro Monat weniger zu. Auch in der Pflegestufe zwei - nach der Umstellung Pflegegrad drei - verliert ein nicht demenzkranker Heimbewohner 68 Euro pro Monat an Leistungsansprüchen. Wer heute schon pflegebedürftig ist, bleibt aber von den Kürzungen ausgenommen. Für ihn zahlt die Pflegekasse die Differenz. Denn die Politik hat versprochen, dass niemand schlechter gestellt wird. Die künftigen, geringeren Leistungssätze gelten für alle, die nach dem 1. Januar einen Antrag auf Heimpflege stellen. Sie haben aber gegenüber den heutigen Heimbewohnern auch einen Vorteil: Ihr Eigenanteil an den Pflegekosten darf nicht mehr steigen, wenn sie später mehr Pflege brauchen - so wie es heute der Fall ist. Ob sich das im Verlauf einer Pflegebedürftigkeit eher günstig oder ungünstig auswirkt, muss abgewartet werden.

Insgesamt habe der Gesetzgeber „großzügige Überleitungsregelungen gemacht“, findet der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), Peter Pick. Er ist sozusagen der Chef aller Gutachter, die im Auftrag der Pflegekassen ermitteln, welche Leistungen einem Pflegebedürftigen zustehen. Seit einem Jahr bereitet der Medizinische Dienst die Gutachter auf das neue Verfahren vor.

Pick rechnet damit, dass im kommenden Jahr 200?000 Menschen zusätzlich Leistungen bekommen können, die nach dem alten System abgelehnt worden wären. Gerade wenn jemand noch nicht so viel Hilfe brauche, lohne es sich, einen Antrag an die Pflegeversicherung zu stellen - allerdings erst nach dem Jahreswechsel, wenn das neue Begutachtungsverfahren angewendet wird.

Wer heute schon Leistungen bezieht, muss nichts tun, um ins neue System zu kommen. Die Überleitung erfolgt automatisch, erklärt der mds-Geschäftsführer: „Niemand muss einen Antrag stellen, niemand wird erneut begutachtet.“ Als erste haben die Betriebskrankenkassen ihre Bescheide verschickt, die Ersatzkassen folgten Ende November und die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) im Dezember.

Fehlende Pflegekräfte

Mehr Menschen, mehr Leistungen - das kostet auch mehr Geld. Anfang vergangenen Jahres sind dafür die Beiträge zur Pflegeversicherung schon einmal um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden, und sie steigen Anfang 2017 erneut um 0,2 Prozentpunkte auf dann 2,55 Prozent des Einkommens. Das entspricht Mehreinnahmen für die Pflegeversicherung von gut sechs Milliarden Euro pro Jahr. Bei Gesamteinnahmen von 30,7 Milliarden Euro im Jahr 2015 ist das ein Fünftel mehr. Einen solchen Sprung in drei Jahren hat bisher keine andere Sozialversicherung gemacht.

Das Geld ist in einer alternden Gesellschaft gut angelegt. Es könnte die Pflege langfristig verändern - meinen zumindest Experten wie Pick und Gansweid. Denn es werde mehr Möglichkeiten geben, Pflege- und Betreuungsleistungen zu kombinieren. Dadurch könnten Pflegekräfte und Angehörige besser auf die konkrete Situation des jeweiligen Pflegebedürftigen eingehen, sagt Gansweid. Sie hofft auf eine Entwicklung hin zu einer ganzheitlicheren Pflege.

Doch jenseits der unzweifelhaften Verbesserungen in der Pflegeversicherung gibt es drei Faktoren, von denen die Entwicklung abhängen wird. Zum einen müssen die Leistungen weiter kontinuierlich angehoben werden. Denn real haben sie durch die steigenden Kosten in der Pflege jahrelang an Wert eingebüßt. Erst in den vergangenen Jahren hat die Politik begonnen, den Wertverlust abzufedern.

Schon heute gibt es zu wenige Pflegekräfte. Auf 100 freie Stellen in der Altenpflege kommen rechnerisch 40 arbeitslos gemeldete Fachkräfte, in der Krankenpflege sind es 80. Die Prognosen sind unterschiedlich - aber keine ist beruhigend. Das Bundesgesundheitsministerium geht bei verschiedenen Grundannahmen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit davon aus, dass allein die Alterung der Gesellschaft dazu führen wird, dass in zehn Jahren zwischen 140.000 und 200.000 Pflegekräfte fehlen werden.

Und schließlich: Wie ein Mensch alt wird und wie er lebt, wenn er pflegebedürftig wird, hängt entscheidend davon ab, ob er finanziell abgesichert ist, wo er alt wird und wie dort die Infrastruktur aussieht. Zu diesem Schluss kommt der siebte Altenbericht der Bundesregierung, der vor kurzem veröffentlicht wurde (Mehr dazu in der Januarausgabe). Gibt es barrierefreie Wohnungen, ehrenamtliche Helfer, Fahrdienste, ein Mehrgenerationenhaus, Ärzte, Tagespflegeangebote und gute Pflegeheime? Die Experten empfehlen der Politik, den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern und sie finanziell besser auszustatten. Beim Thema Kinderbetreuung hat das funktioniert: Die Gemeinden planen und schaffen die Infrastruktur, der Bund beteiligt sich an den Ausgaben. In der Altenpflege ist man davon noch weit entfernt.

Informationen

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums gibt es unter: Service, Publikationen eine Broschüre mit dem Titel: „Die Pflegestärkungsgesetze - Alle Leistungen zum Nachschlagen“, die bestellt und auch heruntergeladen werden kann.

Informationen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
Bundesgesundh

Bettina Markmeyer

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