Kritik am Tempo

Die deutsch-deutsche Vereinigung der evangelischen Kirche
Erinnerungen: Axel Noack auf der EKD-Synode 2011. Foto: epd-bild/Norbert Neetz
Erinnerungen: Axel Noack auf der EKD-Synode 2011. Foto: epd-bild/Norbert Neetz
Der Weg von der „besonderen Gemeinschaft“ der gesamtdeutschen Kirche zur organisatorischen Vereinigung war nicht leicht. Wie die ost- und westdeutschen Kirchen 1990/91 zusammenfanden, beschreibt die Historikerin Claudia Lepp. Sie ist Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und leitet seit 2000 die Forschungsstelle für Kirchliche Zeitgeschichte.

Im Jahr 1990 standen die deutschen Protestanten nach 1948, dem offiziellen Gründungsjahr der Evangelischen Kirche in Deutschland, und 1969, als sich der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) formiert hatte, ein weiteres Mal vor der Frage nach dem Verhältnis von Staats- und Kirchengrenzen.

Die meisten der kirchlichen Stimmen in Ost und West äußerten sich im November und Dezember 1989 zurückhaltend und abwartend zu der Möglichkeit einer deutschen Vereinigung. Einige ostdeutsche Kirchenvertreter unterzeichneten den Appell „Für unser Land“ vom 26. November, der klar für eine sozialistische Alternative zur Bundesrepublik plädierte. In einer Presseerklärung rief der Kirchenbund am 7. Dezember zu Dankbarkeit über die „neuen guten Möglichkeiten der Gemeinsamkeit“ auf und warnte zugleich vor „nationaler Euphorie“.

Die Mitte Januar 1990 im niedersächsischen Loccum versammelten Vertreter von Kirchenbund und EKD, die auf einer bereits länger geplanten Klausurtagung über die seit 1969 gepflegte „besondere Gemeinschaft“ der evangelischen Christen in Deutschland reflektierten, wollten jedoch beides überwunden sehen: die kirchliche wie die staatliche Trennung. Das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der Deutschen, das man in der Zeit der Teilung gepflegt habe, sei für die Kirchen eine wichtige Grundlage ihres gemeinsamen Wirkens, so erklärten die Kirchenvertreter. Die Vereinigung beider Kirchen solle „zügig“ vorangehen; gegebenenfalls solle es bereits eine gemeinsame Kirche bei noch fortdauernder staatlicher Trennung geben. „Mit den während der Zeit der Trennung gewachsenen Erfahrungen und Unterschieden“, hieß es, „wollen wir sorgsam umgehen.“

Waren mit dieser einstimmig verabschiedeten Erklärung die Weichen Richtung Einheit gestellt? Noch am 23. November 1989 hatte der EKD-Ratsvorsitzende und West-Berliner Bischof Martin Kruse betont, die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik und der DDR könnten nach Öffnung der Grenzen ihre „Nähe und Eigenverantwortlichkeit in eine neue Beziehung zueinander“ bringen; dafür seien jedoch „keinerlei Vereinigungskonzeptionen erforderlich“. Nun hatte Kruse zusammen mit dem Vorsitzenden der Konferenz der Kirchenleitungen in der DDR, dem thüringischen Landesbischof Werner Leich, die Loccumer Klausurtagung geleitet.

Für ihr doppeltes Einheitspostulat zwei Monate nach der Maueröffnung erfuhr die für viele überraschende „Loccumer Erklärung“ viel Zustimmung. Sie stieß aber ebenso auf manche skeptische Zurückhaltung etwa auf Seiten der Bundessynode der DDR-Kirchen; man wolle sich Zeit lassen, hieß es in deren Entschließung. Und auch an scharfer Kritik fehlte es nicht, sowohl hinsichtlich des Ziels einer Wiedervereinigung als auch der als undemokratisch attackierten Verfahrensweise.

In der „Berliner Erklärung“ plädierten am 9. Februar 1990 prominente Protestanten aus Ost und West dafür, dass sich die über die Ost-West-Spaltung hinwegreichende „besondere Gemeinschaft“ der evangelischen Kirchen im stellvertretenden Aushalten der noch bestehenden Trennungen um des Zusammenwachsens Europas in Frieden und Gerechtigkeit willen bewähren solle. Die Theologen sprachen sich auch gegen eine schnelle politische und wirtschaftliche Vereinigung Deutschlands aus. Wieder einmal wurden innerprotestantische Gegensätze mobilisiert, die sich nicht mit der Ost-West-Teilung deckten. Auf den gesellschaftlichen Diskurs konnten sie jedoch keinen bestimmenden Einfluss mehr nehmen.

Durch den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 kam es am 3. Oktober 1990 zur deutschen Wiedervereinigung in einem demokratisch legitimierten nationalen Staat, auch wenn sie einigen Protestanten zu schnell erfolgte. Sachlich motivierte Bedenken oder antinationale Vorbehalte erwiesen sich als unzeitgemäß in einer Phase des völligen Umbruchs, des Drängens der ostdeutschen Bevölkerung nach rascher Einheit und der im Hinblick auf internationale Rahmenbedingungen schnell erforderlichen Grundentscheidungen. Indes hielten die kritischen Anfragen einiger ostdeutscher Kirchenrepräsentanten an die liberale Demokratie westeuropäischer Prägung und der mit ihr verbundenen Wirtschaftsform und Lebensformen über den 3. Oktober 1990 hinaus an.

Im Herbst 1990 wurde faktisch die Herstellung der kirchlichen Einheit von der staatlichen Wiedervereinigung überholt. Ende Mai 1990 hatte eine Gemeinsame Kommission von EKD und Kirchenbund, deren Einrichtung schon in der Loccumer Erklärung empfohlen worden war, ihre Arbeit aufgenommen. Sie sollte gemeinsame Aufgaben benennen und Vorschläge für weitere Schritte der Zusammenführung formulieren. Als Abschlusstermin für den Vereinigungsprozess nannte sie das Jahr 1993. Man wollte sich ausreichend Zeit lassen.

In den Folgemonaten gab es intensive innerkirchliche Diskussionen, in denen die Sorgen und Ängste der ostdeutschen Kirchen vor westlicher Vereinnahmung und den Verlust von gewachsener Identität eine wichtige Rolle spielten. Strittige Themen waren vor allem die Wiedereinführung des Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und des staatlichen Kirchensteuereinzugs, die Übernahme des Militärseelsorgevertrags sowie grundsätzlich die Rolle der Kirche in Staat und Gesellschaft. Während der Religionsunterricht und der staatliche Kirchensteuereinzug von den östlichen Landeskirchen schließlich übernommen wurden, führte die Neuregelung der Militärseelsorge zu heftigen Auseinandersetzungen. Ostdeutsche Kirchenvertreter hielten den Umstand, dass Militärgeistliche Staatsbeamte waren, für inakzeptabel. Daher wurde in Verhandlungen mit dem Staat eine Übergangslösung für die Soldatenseelsorge in den neuen Bundesländern gefunden, die bis Ende 2003 galt. Seit Anfang 2004 ist der Militärseelsorgevertrag auch in den neuen Bundesländern in Kraft.

Dem Wunsch nach einer neuen gemeinsamen Kirchenverfassung oder zumindest größeren Verfassungsänderungen, wie ihn vornehmlich ostdeutsche Kirchenvertreter äußerten, hielten EKD-Repräsentanten im Jahr 1990 die Bedenken entgegen, dass in diesem Fall sämtliche ost- und auch westdeutschen Gliedkirchen einzeln darüber abstimmen müssten. Nach der gescheiterten EKD-Reform von 1976 wollte man im Westen eine neue Grundordnungsdiskussion vermeiden. Dieser Weg schien zu unsicher und würde auf jeden Fall lange dauern. Die vielfältigen Aufgaben, welche sich aus der am 3. Oktober 1990 vollzogenen staatlichen Einheit für die evangelischen Kirchen ergaben, legten es aber nahe, möglichst bald zu einer handlungsfähigen einheitlichen Institution zu kommen. Hinzu kam die schwierige Finanz- und Personalsituation der ostdeutschen Kirchen.

Ende August 1990 empfahl dann die ostdeutsche Konferenz der Kirchenleitungen eine „zügige Herstellung der Mitgliedschaft der Gliedkirchen des Bundes in der EKD“. Am 12. September gab die Gemeinsame Kommission die Empfehlung, dass beide Synoden auf einer gemeinsamen Tagung im Mai 1991 alle für die kirchliche Einheit erforderlichen Entscheidungen treffen sollten. Zwei Tage später sprach sich der bereits im Juni 1990 gebildete Gemeinsame Leitungsausschuss von EKD und bek dafür aus, dass die Einheit der beiden deutschen Kirchen im Laufe des Jahres 1991 dergestalt zustandekommen sollte, dass die ostdeutschen Gliedkirchen Mitglieder der EKD würden. Die Bundessynode stimmte im September 1990 trotz kritischer Stimmen dem Vereinigungsplan zu.

Auf der EKD-Synode im November 1990 in Travemünde wurde dann unter Einbeziehung ostdeutscher Kirchenvertreter noch einmal sehr kontrovers über den Weg zur Kirchenvereinigung diskutiert. Nach dem Willen der Gemeinsamen Kommission sollten beide Synoden erst im Mai 1991 die Einheit beschließen und im November 1991 die neugewählte gesamtdeutsche EKD-Synode zusammentreten. Dagegen wollte der Rechtsausschuss der Synode einen schnellen Beitritt der acht östlichen Landeskirchen, deren Mitgliedschaft in der EKD nach Ansicht der Juristen seit der erzwungenen Trennung 1969 lediglich geruht habe und nun durch deren Erklärung reaktiviert werden könne. Somit sei eine schnelle Vereinigung der Kirchen in der Rechtskontinuität zur bestehenden Verfassungslage möglich.

Vor allem Vertreter des ostdeutschen Kirchenbundes aber wollten den Kirchenzusammenschluss mit inhaltlichen Fragen verbinden, damit ihre besonderen Erfahrungen in einer neuen EKD Berücksichtigung fänden. Schließlich wurde ein Kompromiss für den Kirchenzusammenschluss gefunden: Der Synodenbeschluss berücksichtigte die Wünsche des Kirchenbundes nach einer engeren Form der Kirchengemeinschaft. So sollte die Grundordnung geändert und die EKD künftig nicht mehr nur ein lockerer „Bund“ von Kirchen, sondern eine „Gemeinschaft“ sein. Durch die Einberufung von insgesamt drei Synodaltagungen 1991 wurde die Forderung nach einer stärkeren Beteiligung der Synode am Prozess der Vereinigung berücksichtigt.

Juristisch vorbereitet wurde die Wiedervereinigung der östlichen und der westlichen Gliedkirchen der EKD mit der Verabschiedung von zwei Kirchengesetzen, welche Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Kircheneinheit regelten, durch die beiden Synoden von BEK und EKD. Sie tagten in Berlin am 22. und 23. Februar 1991 zunächst parallel in Spandau und Weißensee, dann am 24. Februar gemeinsam in Spandau, stimmten dort aber getrennt ab. Mit diesem Vorgehen sollte der Partnerschaft beim Vollzug der Vereinigung Ausdruck gegeben werden. Dennoch war die Stimmung auf der Bundessynode in Berlin-Weißensee von massiver Kritik an Tempo und Verlauf des Vereinigungsprozesses geprägt; es wurde von „Anschluss“ gesprochen. Schon kurz vor der Synode hatte Präses Rosemarie Cynkiewicz erklärt, bei den Verhandlungen über die Vereinigung hätte bei den westlichen Kirchen zu keiner Zeit Interesse an einer Reform bestanden. Der Präses der EKD-Synode Jürgen Schmude versicherte, die organisatorische Einheit verbessere für die ostdeutschen Kirchen die Möglichkeiten, ihre Erfahrungen einzubringen.

Im Laufe der Monate März und April 1991 gaben die Landessynoden der östlichen Gliedkirchen ihre Zustimmung zu dem Vereinigungsgesetz, das am 27. Juni 1991 und damit 17 Monate nach der Loccumer Erklärung schließlich in Kraft trat. Bei der anschließenden EKD-Synode in Coburg wurde die kirchliche Vereinigung der acht ostdeutschen mit den 16 westdeutschen Landeskirchen in der EKD bewusst nicht sonderlich zelebriert. Zwischen den 120 westdeutschen und 40 ostdeutschen Synodalen sei kein „Graben“ zu spüren gewesen, so lautete die optimistische Bilanz des alten und neuen Präses Jürgen Schmude über die Beratungen der neuen gesamtdeutschen Synode.

Dass äußere aber noch nicht innere Einheit bedeutete, ja nach Jahren der Trennung nicht bedeuten konnte, zeigte sich während des institutionellen Vereinigungsprozesses, aber auch noch danach. Zusätzlich belastet wurde die innerkirchliche Vereinigung und gesamtkirchliche Selbstverständigung durch die im Kern notwendige öffentliche Auseinandersetzung um „Stasiverstrickung“ und „Kumpanei“ zwischen Kirchen und SED-Staat. Im binnenkirchlichen Raum wirkte der Streit um die „Schuld“ der Kirchen in der DDR quer zur Ost-West-Linie sowohl spaltend als auch solidarisierend.

Aber auch jenseits und nach der Stasidebatte gestaltet sich das kirchliche Zusammenwachsen nicht einfach. Die gemeinsame, in Jahrhunderten ausgeformte konfessionelle Kultur hatte sich in den unterschiedlichen politisch-gesellschaftlichen Kontexten zum Teil in verschiedener Weise weiterentwickelt. Erst nach 1990 ließ sich das Ausmaß der Unterschiede der kirchlichen Situation, des Selbstverständnisses sowie der politischen Ethik erkennen. Insbesondere hinsichtlich des Staat-Kirche-Verhältnisses und des Gesellschaftsbildes gab es gravierende Unterschiede. Das trotzdem noch Gemeinsame etwa in agendarischen Formen und Gottesdienstpraxis, kirchlicher Kunst, Musik und Architektur geriet dabei manchmal teils ungewollt, teils in der Auseinandersetzung um ekklesiologische Modelle - zum Beispiel das Plädoyer für eine Minderheitenkirche ohne Privilegien versus die im Westen etablierten Volkskirche - vielleicht auch gewollt etwas aus dem Blick. Das Zusammenwachsen bedurfte jedoch beider Perspektiven: des Blickes für das Gemeinsame wie für das noch Trennende. Und das gelang durchaus: 25 Jahre nach der Vereinigung ist der innere Einigungsprozess - auch angesichts neuer gemeinsamer Herausforderungen - bereits weit vorangekommen.

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Claudia Lepp

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