Von Kooperation bis Sündenfall

Über die Partnerschaft von Staat und Kirche während der Lutherdekade und des Jubiläums
2010 weltweit bestaunt: 800 Lutherfiguren des Künstlers Otmar Hörl auf dem Wittenberger Marktplatz. Foto: epd/ Steffen Schellhorn
Die Lutherdekade brachte eine besondere Zusammenarbeit zwischen verschiedenen staatlichen Stellen und der EKD hervor. Der Theologe Stephan Dorgerloh war von 2008 bis 2011 Beauftragter der EKD für die Lutherdekade und dann von 2011 bis 2016 Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt. Er bilanziert dieses Zusammenwirken.

Schon vor dem offiziellen Start der Lutherdekade gab es erste Treffen und Verabredungen, die darauf zielten, dass Staat und Kirche das Reformationsjubiläum 2017 und den Weg dahin als Lutherdekade gemeinsam planen und gestalten wollen. Für die staatlichen Akteure blieb dabei zweifelsfrei klar, „dass der Ursprung des Reformationsjubiläums religiöser Natur ist.“ Darüber hinaus galt es, gemeinsam die weltgeschichtliche Bedeutung der Reformation in ihren vielfältigen „religiösen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Auswirkungen“ auch entsprechend kooperativ in kulturellen, allgemeinbildenden wie wissenschaftlichen, touristischen und weiteren Angeboten zu präsentieren. Nicht zuletzt war die denkmalgerechte Herrichtung und Restaurierung zahlreicher Schauplätze der Reformation, darunter auch die UNESCO-Welterbe-Stätten in den Lutherstädten Wittenberg und Eisleben sowie der Wartburg ein kostenintensives Aufgabenfeld.

Aber nicht nur die historischen Orte sollten glänzen und die touristische Infrastruktur funktionieren; vor allem waren viele Akteure unabhängig von ihren konfessionellen Bindungen eingeladen, sich an Projekten zu beteiligen. Rückblickend ist die Fülle der beteiligten Institutionen und Einrichtungen, Gruppen und Organisationen kaum mehr zu überblicken. Ob in Kulturstiftung oder Museum, Schule oder Universität, Orchester oder Kirchgemeinde, in mehr als 1600 Veranstaltungsformaten, die Anfang 2017 der gemeinsamen Website Luther2017.de gemeldet wurden, beteiligten sich unterschiedlichste Mitstreiter.

Und das war längst nicht alles: Wann hat es das in der Geschichte der Bundesrepublik je gegeben, dass sich Staat und Kirchen zehn Jahre lang in gemeinsamen Gremien und Arbeitsgruppen, bei Veranstaltungen und in der Öffentlichkeitsarbeit zusammen auf ein kirchen- und weltgeschichtliches Jubiläum vorbereitet haben? Die Lutherdekade von 2008–2017 machte es möglich, nicht zuletzt mit millionenschwerer Unterstützung hauptsächlich der Länder und des Bundes, aber auch von EKD, Landeskirchen und Kommunen. Oft wurde in diesem Zusammenhang kritisch an die Inszenierungen der Reformationsfeierlichkeiten vergangener Jahrhunderte mit König und Kaiser, Thron und Altar erinnert. Selbst der 500. Luthergeburtstag 1983, der in Ost und West so unterschiedlich begangen wurde, kam mit seinem ungewöhnlichen Lutherkomitee unter Vorsitz von Erich Honecker zur Sprache. All das ist ausreichend debattiert und reflektiert worden und soll hier nicht weiter vertieft werden. Der Focus soll ganz auf den vergangenen Jahren der Lutherdekade liegen. Dabei interessiert vor allem das Miteinander von Staat und Kirche.

Die staatskirchenrechtlichen Voraussetzungen und den daraus folgenden Rahmenbedingungen waren allen Beteiligten in den Gremien bewusst. Frühzeitig bildete sich auf Initiative von Wolfgang Huber und des damaligen sächsisch-anhaltinischen Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer ein Kuratorium unter der Leitung des Ratsvorsitzenden. Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 20. Februar 2011 wurde der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zur koordinierenden Stelle des Bundes und zum stellvertretenden Vorsitzenden im Kuratorium. Dort arbeiteten die Ministerpräsidenten der beteiligten Länder mit verschiedenen Landesbischöfen ebenso zusammen wie die Vertreter der Bundesregierung und der EKD. Die Kommunen mit Reformationsbezug waren durch den Wittenberger Oberbürgermeister vertreten. Ein Lenkungsausschuss, in dem Bund, Länder und Kommunen mit EKD, Lutherischem Weltbund und Landeskirchen vertreten waren, bereitete die Kuratoriumsarbeit vor und nach. Das Kuratorium richtete auch frühzeitig einen international und interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Beirat ein. Hier sollten Forschungsfragen diskutiert, Grundsatztexte erarbeitet und auch schwierige Materie, wie zum Beispiel „Luther und die Juden“ diskutiert und für das Kuratorium aufbereitet werden. Später traten noch Tagungen und Publikationen hinzu.

Von vielen Erwartungen begleitet

Während schon 2007 eine staatliche Geschäftsstelle unter dem Dach der Stiftung Luthergedenkstätten in Wittenberg eingerichtet werden konnte, folgte zur offiziellen Eröffnung der Lutherdekade 2008 die EKD mit einer eigenen kirchlichen Geschäftsstelle mit Sitz im Wittenberger Rathaus. Kurz darauf wurde die Evangelische Wittenbergstiftung errichtet und an die EKD-Geschäftsstelle angegliedert. Die gemeinsame Arbeit der staatlichen und kirchlichen Geschäftsstellen gewann schnell an Fahrt. Es wurden nicht nur Beschlüsse umgesetzt oder Gemeinschaftsaufgaben wie zum Beispiel Luther2017.de und ein gemeinsames Jahrbuch ins Leben gerufen, sondern auch eigene Veranstaltungen durchgeführt, wie zum Beispiel die groß gefeierte Eröffnung des Melanchthonjahres 2010, mit Fernsehfestgottesdienst und anschließendem Festakt samt Festrede der Bundeskanzlerin Angela Merkel. Beachtung fand auch die Installation des Künstlers Otmar Hörl, der von der EKD Geschäftsstelle eingeladen worden war, 800 Lutherfiguren auf dem Wittenberger Marktplatz aufzustellen. Für die folgenden Themenjahre etablierten sich zusätzlich Arbeitsgruppen wie zum Beispiel für 2012 „Reformation und Musik“ oder die sich abzeichnenden Ausstellungen zum Cranachjahr 2015 und die nationalen Sonderausstellungen 2017.

Mit Kuratorium, Lenkungsausschuss, wissenschaftlichem Beirat, zwei Geschäftsstellen und Arbeitsgruppen stellte sich für Außenstehende gelegentlich die Frage, ob diese Gremienstruktur nicht übermöbliert sei. Tatsächlich ist es mit erheblichem Aufwand verbunden, wenn Verantwortliche zweier föderaler Gebilde wie EKD und Bundesrepublik, formal getrennt, aber bei gemeinsamen Interessen verbunden, ein zehnjähriges Projekt angehen, das finanzintensive Vorhaben und umfangreiche Fördermöglichkeiten vorsehen soll und kirchlich, kulturpolitisch wie international von großer Bedeutung ist. Hinzu kommt, dass von Beginn an so viele Akteure wie möglich eingebunden und beteiligt wurden. Neben den Kernländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen traten Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern dem Kuratorium und Lenkungsausschuss bei und beteiligten sich auch an der staatlichen Geschäftsstelle. Am Ende waren auch der Deutsche Kulturrat und die Reformierten Kirchen der Schweiz Teil dieser gewachsenen Reformationsvorbereitungsfamilie.

Im Geiste der Kooperation und von vielen Erwartungen begleitet startete die Lutherdekade. Rückblickend lassen sich eine Reihe von stabilen und verlässlichen Arbeitsbeziehungen erkennen, in denen sich Menschen aus unterschiedlichsten Aufgabenfeldern aus Staat und Kirche nicht nur in gemeinsamen Projekten kennen lernten, sondern auch wechselseitig Rollen und Aufgabenfelder, Abläufe und Entscheidungsprozesse besser verstanden. Auf der konkret-praktischen Ebene entstanden kooperative Arbeitsbeziehungen und Netzwerke, die zum Teil bis heute Bestand haben. Neu war zum Beispiel eine beginnende Zusammenarbeit von Tourismusseelsorge bis Landesmarketing für die touristische Dimension der Lutherdekade. Es wurden gemeinsame Tagungen organisiert, man beteiligte sich mit Gemeinschaftsständen an Messen, erstellte Materialien und verabredete gemeinsame Werbestrategien. Man lernte die jeweiligen Interessen kennen, tauschte sich fachlich aus und entwickelte gemeinsame Ideen. Diese Vernetzung ist ein Schatz, der auch nach 2017 nicht verloren gehen sollte. Das klingende Themenjahr „Reformation und Musik – 2012“ mit seinen unterschiedlichsten Projekten vom MDR-Musiksommer über Preise für neue Kompositionen bis hin zu 366+1, Kirche klingt des EKD-Kulturbüros wird mit seiner lebendigen und ergebnisreichen Kooperation von Staat und Kirche noch lange im Ohr bleiben.

Trotz dieser sorgsam austarierten Gremienstruktur und erfolgreicher gemeinsamer Themenjahre begann man im Kirchenamt der EKD mit separaten Planungen. Im Ratsbericht 2012 hieß es dazu: „Rat und Kirchenkonferenz der EKD haben sich gemeinsam mit dem Präsidium des DEKT darauf verständigt, die Organisationserfahrungen des DEKT zu nutzen und einen gemeinsamen Durchführungsverein zu gründen, der für die Organisation der verschiedenen Großveranstaltungen, die im Jahre 2017 in und um Wittenberg, aber auch in ganz Deutschland geplant werden, verantwortlich sein soll.“

Zur Evangelischen Wittenbergstiftung und der EKD-Geschäftsstelle Luther 2017 trat nun als dritte kirchliche Struktur, der Durchführungsverein „r2017“. Dieser wird zur Verwunderung vieler staatlicher Akteure jedoch nicht in die bestehende kooperative Gremienarchitektur von Staat und Kirche eingebaut. Vielmehr werden zunehmend die inhaltlichen und strategischen Planungsentscheidungen zu „r2017“ verlagert. Die EKD-Geschäftsstelle läuft planerisch leer. Für die staatliche Geschäftsstelle stellt sich bald die Frage, wer nun der richtige Ansprechpartner für die inhaltlichen Abstimmungen und gemeinsamen Projekte sein soll. Zwar wird formal die Rolle der kirchlichen Geschäftsstelle nach außen hin und in den gemeinsamen Gremien gewahrt, aber sie wird mehr und mehr zu einer leeren Hülle. Die programmatischen und strategischen Entscheidungen fallen längst woanders. Die Personalstärke wächst bei „r2017“ dreistellig. Verwundert, irritiert und zunehmend enttäuscht beobachten staatliche Partner diese strategisch vorangetriebenen Planungen und Entwicklungen. Besorgte Zwischenrufe verhallen.

Mit der Entwicklung eines eigenen Logos und einer Website wurde nun auch nach außen deutlich, dass man eigene Wege gehen will. Im Lenkungsausschuss wurde zum Beispiel mehrfach darum gerungen, weiterhin eine gemeinsame Website und das vom Kuratorium beschlossene Logo auch für Veranstaltungen und Publikationen des Durchführungsvereins zu nutzen. Wenn es nur um eine pragmatische Organisationsfrage gegangen wäre, warum wurden die staatlichen Partner dann so auf Abstand gehalten? Warum wollte man ausgerechnet den Reformationssommer 2017 alleine vorbereiten? Bedauerlich sind die praktischen Auswirkungen dieses Weges. So gab es keine Einigung mehr über ein gemeinsames Werbekonzept für 2017. Dass die Wittenberger Länderwochen im Sommer 2017 nun mit der Stiftung Luthergedenkstätten parallel und außerhalb des Programms der Weltausstellung durchgeführt wurden, führt zu der Frage: Wurde aus dem euphorischen Miteinander der Anfangsjahre ein ernüchterndes Nebeneinander auf der Zielgeraden?

Unstrittig ist, dass der Kirchentag traditionellerweise seine eigenen Vorbereitungsstrukturen und -gremien hat. Ebenso ist klar, dass eine gemeinsame Vorbereitung der Lutherdekade und des Jubiläums nicht heißen kann, dass alle Veranstaltungen immer gemeinsam geplant werden müssen. Auch die Kooperationsbereitschaft der Geschäftsführung und vieler Mitarbeiter von „r2017“ muss herausgestellt werden. Erfreulicherweise blieben in vielen Landeskirchen und Ländern, Kommunen und Gemeinden die kooperativen Verabredungen weiter bestehen, wie zum Beispiel im Thüringer Lutherforum oder seinem Pedant in Sachsen-Anhalt.

Nun steht außer Frage, dass bei einem Jubiläum, das in seinem Ursprung religiöser Natur ist, die EKD auch eigene Veranstaltungsformate planen und alleine durchführen kann. Das hat es in allen Themenjahren selbstverständlich immer gegeben. Aber unter der strategisch vorangetriebenen Entwicklung separater Strukturen für den Reformationssommer 2017 hat das kooperative Miteinander gelitten. Ob das Ergebnis dadurch besser wurde, soll hier nicht beurteilt werden. Erfreulich ist, dass die Vorbereitungen für den Reformationstag 2017 nun wieder gemeinsam laufen. Wir dürfen uns auf einen kirchlich verantworteten Gottesdienst und staatlich geplanten Festakt freuen – formal getrennt und doch zusammen.

Wenn dann die notwendige und kritische Auswertung der Lutherdekade erfolgt, sollte auch die hier beschriebene verdeckte Aufkündigung des Miteinanders von Staat und Kirche, die an der Oberfläche kaum wahrnehmbar war, dafür aber in manchen Arbeitsbeziehungen Enttäuschungen und Enttäuschte hinterließ, kritisch reflektiert werden.

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Stephan Dorgerloh

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