Vorurteile

Autonomie versus Fürsorge?
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Kohlberger hebt die Frage, ob man eine Patientenverfügung abfassen oder eine Vorsorgevollmacht erteilen oder beides tun sollte, auf die Ebene des Menschenbildes - und dieser Ansatz hat Schwächen.

Der Gedankengang dieses Buches lässt sich so zusammenfassen: Ausgangspunkt ist eine Gegenüberstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. „Ersterer inhäriert ein (gesellschaftlich stattfindendes) Autonomiebestreben, welches sich bewusst von der Mit- und Umwelt abgrenzt und eigenständige, ggf. sogar isolierte, Entscheidungen fordert und fördert. Die Vorsorgevollmacht hingegen ist ein auf Dialog basierendes Instrument, welches den Aspekt des Miteinanders und der Begleitung in den Vordergrund stellt.“ Dies wird auf die Alternative von Autonomie und Fürsorge zugespitzt: „Ist der Mensch ein autonomes und solipsistisches Wesen oder kennzeichnet ihn die Beziehungshaftigkeit und ein Füreinander?“ Damit ist die Frage, ob man eine Patientenverfügung abfassen oder eine Vorsorgevollmacht erteilen oder beides tun sollte, auf die Ebene des Menschenbildes gehoben. Und hier ist die theologische Anthropologie gefordert. Diese kann aufzeigen, „dass eine Wahrnehmung des Menschen als ontologisches, auf Relationen, also Beziehungen angelegtes Wesen Autonomie und Fürsorge zugleich impliziert“.

Das wird aufgezeigt, indem zwei Theologieprofessoren, Ulrich Eibach als exemplarisch für eine Ethik der Fürsorge und Hartmut Kress als exemplarisch für eine Ethik der Autonomie, gegenüber gestellt werden und beiden ein verkürztes Menschenbild attestiert wird. Die Synthese erfolgt in Gestalt der „relationalen Anthropologie“ Karl Barths, welche auf die Vorsorgevollmacht appliziert wird, nämlich auf die Relation von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer. Dies wird auf 527 Seiten mit einer Fülle von Wiederholungen sowie Exkursen zu Themen wie Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik ausgeführt. In einem Exkurs zu Immanuel Kant wird behauptet, dass es für diesen keine „objektive Erkenntnis“ gebe, sondern nur auf persönlicher Wahrnehmung beruhende „Postulate“, und dass darin sein Verständnis von menschlicher Freiheit gründe.

Man sollte meinen, dass die Frage, ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht oder beides, eine praktisch zu klärende Frage ist. Dass es dabei um eine Entscheidung zwischen alternativen Menschenbildern gehen soll, ist nicht leicht nachvollziehbar. Man wird beim Lesen den Eindruck nicht los, dass hier sehr bemüht Alternativen aufgemacht und zugespitzt werden, die es so nicht gibt, und zwar einzig zu dem Zweck, die theologische Anthropologie Barthscher Prägung als Deus ex machina ins Spiel zu bringen.

Stimmt es denn, dass die Patientenverfügung Ausdruck eines solipsistischen, sich von Mit- und Umwelt abgrenzenden Autonomiestrebens ist? Das Abfassen einer Patientenverfügung kann ein hochsozialer Akt sein, aufgrund der Beratung mit Angehörigen und vor allem aufgrund der Intention, diesen klare Vorgaben für Entscheidungen an die Hand zu geben und sie so von Konflikten zu entlasten.

Nicht nur der Begriff der Autonomie wird höchst negativ konnotiert, sondern es wird kaum ein verbreitetes Vorurteil ausgelassen, so zum Beispiel im Blick auf Patientenverfügungen mit der Gleichsetzung von lebensbeendenden Entscheidungen mit Unwerturteilen über das Leben und somit mit Euthanasie. Die Arbeit folgt einem verbreiteten Muster, nämlich aus allem ein tiefgründiges theologisches Problem zu machen, indem man es zu einer Frage des Menschenbildes stilisiert und die Lösung aus dem christlichen Menschenbild in Gestalt von Erwählung, Geschöpflichkeit und dem wahren Menschsein Jesu Christi deduziert. So spricht dann alles für die Vorsorgevollmacht. Bleibt noch zu erwähnen, dass diese Arbeit von der Philosophischen Fakultät der Universität Siegen als Dissertation angenommen wurde.

Johannes Fischer

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Foto: Privat

Johannes Fischer

Johannes Fischer (Jahrgang 1947) war von 1993 bis 1997 Professor für Systematische Theologie in Basel und von 1998 bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor für theologische Ethik an der Universität Zürich und Leiter des dortigen Instituts für Sozialethik.


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