Kein Zwang, nirgends

Ein Plädoyer für die Widerspruchslösung zur Organspende

Der Staat ändert ständig die Regeln. Neuer Monat, neue Gesetze. Damit müssen wir alle leben. Manchmal ist das angenehm. Mir persönlich kommt es zum Beispiel entgegen, dass ich meine Steuererklärung in diesem Jahr zwei Monate später als bisher abgeben kann. Staatlich verfügte Regeländerungen sind aber keineswegs immer wohltuend. Sie können nerven. In jedem Fall gilt jedoch: Die Menschen stellen sich darauf ein - mehr oder weniger gern. Und das ist auch gut so. Denn eigentlich ist Mitdenken Bürgerpflicht. Das gilt insbesondere in einer parlamentarischen Demokratie, in der es auf die Verantwortungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger ankommt. Natürlich gibt es auch Menschen, denen ihre Verantwortung egal ist. Sie müssen vielleicht Konsequenzen tragen, die ihnen nicht gefallen. Desinteresse kann seinen Preis haben.

Manchmal sind wir auch mit staatlich geplanten Veränderungen konfrontiert, die im wahrsten Sinne des Wortes unter die Haut gehen. Dazu zählt die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angeregte Umstellung der Organspende-Praxis von der Entscheidungslösung auf die Widerspruchslösung. Konkret heißt das: Bislang ist Spender, wer sich ausdrücklich dafür entschieden hat; in Zukunft soll erst einmal jeder als Spender gelten, es sei denn, er hat einer Organentnahme ausdrücklich widersprochen.

Etliche evangelische Kirchenleute und Ethik-Experten haben diese Idee massiv kritisiert. Dazu zählen etwa Peter Dabrock, Wolfgang Huber und Ilse Junkermann. Junkermann hat in dieser Zeitschrift behauptet, dass durch die Widerspruchslösung „aus meiner aktiven und freien Entscheidung zur Organspende ein Zwang“ wird mit der Folge, dass ein sterbender Mensch „am Ende seines Lebens als Materiallager für andere Menschen angesehen wird“. Inzwischen hat auch Martin Dutzmann, der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der EU, die Widerspruchslösung beanstandet. Dadurch werde, so sein Argument, die Gefahr akut, dass die aktive Zustimmung der Spender verloren gehe.

Diese breite Ablehnungsfront hat mich überrascht. Ich halte die Widerspruchslösung nämlich für eine Regelung, die aus evangelisch-theologischer Sicht durchaus begrüßenswert ist. Für diese Einschätzung habe ich zwei Argumente.

Erstens: Die kirchlich-theologischen Kritiker der Widerspruchslösung behaupten, sie impliziere einen Zwang zur Spende. Dies ist schlicht falsch. Zwar griffe, was übrigens Spahn selbst konzediert, der Staat durch die Widerspruchslösung in der Freiheit der Menschen ein. Genau genommen gilt dies aber nur für die angemaßte Freiheit derer, denen das Mitdenken zu anstrengend ist. Gegen den vermeintlichen Zwang ist sogar ein doppelter Widerspruch möglich. Erstens kann jeder selbst widersprechen, und wenn jemand zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, können nach dessen (Hirn-)Tod die Angehörigen aufgrund ihrer Kenntnis seines mutmaßlichen Willens widersprechen. Kein Zwang, nirgends.

Zweitens: Nach der bisher geltenden Zustimmungslösung bleibt das Desinteresse am Thema Organspende ohne Konsequenzen. Das ist zwar bequem für die Denkfaulen, aber zugleich tödlich für die Menschen, die durch Spenderorgane gerettet werden könnten. Nehmen wir auch aus christlicher Sicht die Feststellung ernst, nach der Mitdenken Bürgerpflicht ist, dann sollten evangelische Theologen und Kirchenfunktionäre nicht als Claqueure der Verantwortungslosen auftreten. Was Patientenverfügungen angeht, so wird die proaktive Befassung mit dem eigenen Lebensende mit Recht als wichtig betont. Die Einführung der Widerspruchslösung würde dazu führen, dass sich mehr Menschen als bisher mit ihrer eigenen Bereitschaft zur Organspende beschäftigen. Einen solchen Beitrag zur Stärkung der Mündigkeit im Blick auf die Gesamtheit der eigenen Lebensführung unter Einschluss des Endes kann man als evangelischer Ethiker nur begrüßen.

Noch eine abschließende Bemerkung. Die Alternative zwischen Entscheidungslösung oder Widerspruchslösung betrifft lediglich die Frage, wie Menschen zu Spendern werden. Das hier vorgetragene Plädoyer für die Widerspruchslösung übersieht nicht, dass die Praxis der Organspende auf weitere ethisch relevante Themen verweist. Zu nennen sind die für die Organentnahme wichtige Frage nach der Tragfähigkeit des Hirntodkriteriums und das für den Umgang mit entnommen Organen zentrale Problem der Verteilungsgerechtigkeit. Die hier erforderlichen wissenschaftlichen Klärungen sollte die evangelisch-christliche Ethik ebenso flankieren wie die Etablierung und konsequente Umsetzung rechtlicher Regulierungen. Wirklich glaubhaft auftreten kann sie dabei allerdings nur dann, wenn sie die von ihr eingebrachte Reflexionskraft auch am Ort des einzelnen potenziellen Organspenders voraussetzt und einfordert.

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Rochus Leonhardt ist Professor für Systematische Theologie unter besonderer Berücksichtigung der Ethik an der Universität Leipzig.

Rochus Leonhardt

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Rochus Leonhardt

Rochus Leonhardt, Jahrgang 1965, ist seit 2011 an der Theologischen Fakultät der Universität seiner Geburtsstadt Leipzig Professor für Systematische Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik.


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