Wichtiger Diskurs

Religionsunterricht in Hamburg

Unter Studierenden ist das Hamburger Modell „Religionsunterricht für alle“ ganz überwiegend ein Renner: Hier werde der religionspluralen Situation, in der wir leben, zentral Aufmerksamkeit gegeben, und man übe Statusverzicht als etablierte Religionsgemeinschaft, indem der evangelische Religionsunterricht (RU) Offenheit und Weite für authentische Begegnungen und Lernszenarien mit weiteren Religionsgemeinschaften und Religionen sowie ihren Praxen zeige.

Lange wurde das Modell zugleich vor allem von theologischer und kirchlicher Seite kritisch gesehen, denn schließlich experimentiert(e) es, gemessen an der Praxis in Bundesländern, in der christliche Religiosität homogener als etwa in Hamburg anzutreffen ist, seit Jahrzehnten mit dem konfessionellen System. Die Vorbehalte sind im Fazit von Wilfried Härle gebündelt nachzulesen.

Das Modell wird als inhaltlich unbestimmt charakterisiert, da es lediglich – wie es polemisch heißt – auf einem Dialogprinzip aufbaue. Der RU solle nicht mehr im Klassenverband erteilt werden. Schließlich grenzt man sich von einem trägerplural erteilten Religionsunterricht ab, da ein solcher eine sogenannte Fusion der Grundsätze der Religionsgemeinschaften voraussetze. Er könne den Bestimmungen von Artikel 7, Absatz 3 Grundgesetz nicht voll gerecht werden. Wenn Wilfried Härle nun fortsetzt mit den Charakteristika, die eine Umorientierung hin zu einem pluralismus- und kooperationsoffenen sogenannten RUfa 2.0 markieren, klingt dies eigentlich so, wie das Hamburger Modell doch auch wirken wollte: Es gehe darum, für das Leben Wesentliches zu lernen, die Begegnung mit den Grundsätzen von lebenden Religionsgemeinschaften und Konfessionen zu pflegen, die Einübung des respektvollen Umgangs mit anderen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu fördern, ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler zu machen.

Diese Beobachtung führt zur Vermutung, dass der Dissens von in dieser Publikation nicht transparenten Faktoren bestimmt wird. Klar hingegen ist, dass der Systematische Theologe Wilfried Härle mit dem vorgelegten Band ein von ihm für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland verfasstes Gutachten veröffentlicht, das auf folgende Frage fokussiert ist: „‚Lassen sich in einem mit dem Grundgesetz vereinbarten Religionsunterricht gemäß den theologischen Grundsätzen der Evangelisch-Lutherischen Nordkirche konkurrierende Wahrheitsansprüche vertreten?‘ Die theologische Beantwortung dieser komplexen Frage sollte klären, ob ein Religionsunterricht, der von mehreren Religionsgemeinschaften gemeinsam verantwortet und erteilt wird, sowohl mit den Bestimmungen von Artikel 7 Absatz 1–3 Grundgesetz als auch mit den theologischen Grundsätzen der Nordkirche vereinbar ist.“ Nehmen wir Distanz zum Norden und schauen in das Bildungspapier „Horizonte weiten – Bildungslandschaften gestalten“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (München 2016), ergeben sich interessante Perspektivwechsel. Wahrheitsbezogene Glaubenskommunikation explikativ und diskursiv einzuüben, ist ein Ziel religiöser Bildung. Perspektivität wird für theologisch konstitutiv gehalten, die potentielle Fehlbarkeit religiöser Wahrheitsbezeugung für den christlichen Glauben eingeräumt. Könnte ein zumindest auf Zeit gemeinsam verantworteter RU nicht einen wichtigen Beitrag zu dessen Weiterentwicklung innerhalb eines konfessionellen Rahmens leisten?

Gerne hätte man in diesem Band auch die Gutachten nicht-christlicher Religionsgemeinschaften zu diesem Kasus aufgefunden. Sei’s drum. In jedem Fall wird ein wichtiger Teil des kirchlich geführten Diskurses um die Zukunft des Religionsunterrichts in Zeiten religionspluraler Kultur dokumentiert. Sein Ergebnis allerdings lässt ein bekanntes Wort Bert Brechts aus dem guten Menschen von Sezuan assoziieren: Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen.

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