Vielheit statt Pluralismus

Plädoyer für einen christlichen Religionsunterricht mit deutlichem Profil
Islamischer Religionsunterricht in der Grundschule Sandstraße in Duisburg-Marxloh.
Foto: epd/Stefan Arend
Islamischer Religionsunterricht in der Grundschule Sandstraße in Duisburg-Marxloh.

In der Debatte um Form und Sinn des schulischen Religionsunterrichts vertritt Karin Ulrich-Eschemann die Position eines eindeutig christlichen Religionsunterrichts im Wahlpflichtangebot neben Islam- und Ethikunterricht. Die Religionspädagogin ist Honorarprofessorin für Religionspädagogik und Didaktik des evangelischen Religionsunterrichts an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Die durch zeitzeichen angeregte Diskussion um das Modell des Hamburger Religionsunterrichts als Unterricht für alle weist über die lokale Situation hinaus. Es lässt danach fragen, was von der jeweiligen Situation her nötig scheint oder gar gefordert ist, und auch nach dem, was gewollt wird und vonseiten der entsprechenden Fächer in Zeiten des vielthematisierten „religiösen Pluralismus“ angesagt ist (vergleiche zeitzeichen 3 und 4/2020).

In meinem Beitrag plädiere ich für einen christlichen Religionsunterricht im Wahlpflichtangebot neben dem islamischen Religionsunterricht und dem Ethikunterricht, die sich jeweils in und aus ihrer eigenen Tradition heraus verstehen und offen sind für alle Schülerinnen und Schüler. Damit greife ich den neuen alten Begriff der Tradition auf und weiß mich dabei in guter Gesellschaft mit Jürgen Habermas – wobei mir bewusst ist, dass der Begriff im Zeichen eines epochalen „modernen“ Liberalismus eher negativ besetzt, ja, obsolet geworden ist.

Gewiss konnte in dieser Form von Offenheit auch vieles ausprobiert werden. Jedoch bemerkt Habermas jüngst in seinem epochalen Werk Auch eine Geschichte der Philosophie zur gegenwärtigen Situation: „Demnach ist nicht der Bruch der Moderne mit ihren Vergangenheiten die Ursache für die Krise der Gegenwart, sondern im Gegenteil das falsche Bewusstsein der eigenen Autonomie und des ‚neuen Anfangs‘, mit dem sich die Moderne über die tatsächlich fortbestehende Kontinuität mit den Anfängen der biblischen Tradition hinwegtäuscht.“

Die Wiederaufnahme der Besinnung auf Tradition kann hilfreich sein für den religionspädagogischen Diskurs mit den eingespielten Leitbegriffen wie Subjekt- und Kompetenzorientierung, wie das Reden von Vielfalt und Differenzhermeneutik, wie der Dialog- und Verständigungslogik. Sie eröffnet einen weiteren und anderen Zugang und ermöglicht eine Strukturierung der religiösen Vielheit der Religionszugehörigkeit in entsprechende Unterrichtsfächer.

Tradition steht für ein gemeinsames/gemeinschaftliches Allgemeines, wie es zum Beispiel der Soziologe Andreas Reckwitz (Das Ende der Illusionen, Berlin 2019) heute als notwendig für unsere Gesellschaft erachtet. Auf der Suche nach Alternativen nennt er die Schule als Ort des gemeinschaftlichen Tuns (das Allgemeine). Schaut man sich die Konzeption des Religionsunterrichts in Bremen von 1949 an, wie sie als Sonderregelung im Grundgesetz (sogenannte Bremer Klausel) verankert ist, so ging man hier davon aus, dass es ein allgemein Christliches gibt, das nicht durch Aushandeln und/oder einen Dialog zu gewinnen ist oder sich als Summe aus dem Vergleich ergibt. Dem entspricht ein Religionsunterricht, der nicht in der Verantwortung der beiden großen Kirchen in Deutschland liegt.

Hier geht es dann um „das, was aller christlichen Welt gemeinsam ist“ (Bremer Klausel). Ich will dies als die eine christliche Tradition der weltweiten Christenheit verstehen, wie sie etwa auch von der Interkulturellen Theologie vertreten wird.

Diese eine christliche Tradition verdankt sich der einen Offenbarung, die nicht im Plural zu verhandeln ist. In der Vielheit ihrer Glaubensgestalten folgt die christliche Tradition dem Christusbekenntnis, das kein anderes als ein gemeinsames sein kann. Alle Christen haben sich in einer Christusgemeinschaft vorgefunden, der Kirche als der Gemeinschaft der Christen, noch bevor die Kirche ihre verschiedenen institutionellen Gestalten bekommen hat. Ihre Vielheit ist eine gegebene Realität in der weltweiten Gesellschaft wie die Vielheit der Völker. Es ist besser, von dieser bestimmten Vielheit zu reden statt von einem unbestimmten Pluralismus. Mit den tatsächlich vorhandenen Differenzen kann konstruktiv weitergedacht werden, gerade auch im Religionsunterricht.

Als Beispiel will ich hier nur kurz Maria, die Mutter Jesu, als ein Thema nennen, das in biblischer und dogmatischer und vor allem in glaubens- beziehungsweise lebenspraktischer Hinsicht gerade mit Hilfe differenter Wahrnehmungen wunderbar zu diskutieren ist. Gewiss wird es im Hinblick auf die Schöpfungslehre – man denke an den Kreationismus – oder im Hinblick auf ethische Themen – man denke an die Sexuallehre – komplizierter, aber man sollte diese Differenzen konstruktiv diskutieren.

Konfession lebt weiter

In Hamburg gibt es neben vielen Religionsgemeinschaften und der evangelischen und katholischen Kirche weitere christliche Kirchen. Wie kommen sie vor und vor allem: Wie sind sie an der Durchführung des Religionsunterrichts beteiligt? Wenn der Religionsunterricht, als interreligiöser dialogischer Religionsunterricht verstanden wird, lebt doch die Konfession (evangelisch und katholisch) weiter in Gestalt der entsprechenden Lehrkraft und deren Bekenntnis. Diese hat allerdings ebenfalls die Aufgabe, den interreligiösen Dialog zu moderieren und dabei das eigene Bekenntnis von außen, gleichsam „neutral“, zu betrachten.

Ist diese Aufgabe als wechselndes Rollenspiel zu bewältigen? Werden die Schüler hier Pluralismusfähigkeit und Toleranz als Hauptkompetenzen erlernen – auf direktem Weg des Dialogs? Hoffentlich ja, auch wenn daran öffentlich geäußerte Zweifel vielleicht zu Recht bestehen (vergleiche Winfried Härle in zz 3/2020). Aber woran können die Schülerinnen und Schüler selbst als etwas mit der Religion gegebenem Gemeinsamen teilhaben? Nach meiner Beobachtung sind die katholische und die evangelische Religionspädagogik mit dem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht, der vielerorts bereits realisiert wird, auf gutem Weg zu einem christlichen Religionsunterricht, der eben nicht als allgemeine Religionskunde (vergleiche Hartmut Kress in: zz 4/2020) zu verstehen ist, deren Inhalte vom Staat bestimmt und verantwortet werden, auch wenn dieser Weg gewiss nicht immer problemlos ist.

Es ist eine Tatsache, dass der Begriff der Konfession im Sinne der konfessionellen Differenzierung erst seit dem 18. Jahrhundert existiert und seinen Ort in der kontroverstheologischen Debattenkultur hatte, die es in Deutschland heute so nicht mehr gibt. Das ökumenisch orientierte Zusammenleben von Christen und Christinnen in Deutschland und auch das ökumenische Gespräch sind vielerorts zu einer Selbstverständlichkeit geworden. So muss nach der heutigen Tauglichkeit dieses Begriffs Konfession gefragt werden, zumal vielfach von einer postkonfessionellen Zeit gesprochen wird – gerade auch im Hinblick auf die weitgehend offene, unspezifische oder mangelnde christliche Sozialisation der Schüler und Schülerinnen.

Von „Konfessionen“ zu reden mag soziologisch betrachtet tauglich sein, erscheint aber theologisch betrachtet nicht notwendig, denn die Kirche, wie sie sich in vielerlei Glaubensformen und ihrer Sozialgestalt zeigt, kommt doch von einer gestifteten Einheit her. Das Konfessorische im Sinne des Bekennens (zu Jesus Christus) darf allerdings nicht dabei verloren gehen. Dies ist aber nicht ausschließlich an bestimmte Glaubensgemeinschaften gebunden, weil es das Bekenntnis der weltweiten Christenheit ist, das die eine Tradition (inklusive ihrer Ethik) trägt. Es gibt christliche Tradition ihrem Selbstverständnis nach nicht im Plural. Dennoch kann die unterscheidende Rede im ökumenischen Diskurs von der „Tradition“ (großgeschrieben) und den „traditionen“ (kleingeschrieben) hilfreich sein. Hier können die Konfessionen als traditionen verstanden werden.

Religionsfreundliches Gesetz

Oft werden im Reden über Ökumene allgemein „Religionen“ inkludiert und das interreligiöse Gespräch – im Blick auf eine große Ökumene als Gesamtheit der Weltreligionen – wird in einem Atemzug mit dem ökumenischen Dialog genannt. Der innerchristliche ökumenische Dialog unterscheidet sich aber von einem interreligiösen Dialog. Denn der ökumenische Dialog schließt alle christlichen Glaubensgemeinschaften ein – keinesfalls nur die evangelische und katholische Kirche –, wie sie in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) repräsentiert sind. Es ist nicht zuletzt für Schülerinnen und Schüler orientierend, eine klare Unterscheidung zu haben und von daher den Dialog zu suchen, statt große Offenheit anzubieten und dann nach der Identität zu fragen.

Ich plädiere also für einen christlichen Religionsunterricht (im Kontext christlicher Tradition mit ihrer Ethik) neben einem islamischen Religionsunterricht (im Kontext islamischer Tradition mit ihrer Ethik) und einen Ethikunterricht (im Kontext der philosophischen Tradition) in klarer Verortung im Fächerkanon.

Gewiss müssen die damit verlaufenden Bildungsprozesse nicht einheitlich sein. Diese Fächerstruktur ist auch verträglich mit dem religionsfreundlichen Grundgesetz, indem dieses den Raum dafür bereitstellt und diesen Raum schützt.

Die klare Zuordnung der Ethik zur Philosophie wäre notwendig für eine sinnvolle Konzeption des Ethikunterrichts in klarer Unterscheidung zum Religionsunterricht. Die Notwendigkeit dieses Gegenüber veranschaulichen diese Sätze von Jürgen Habermas: „Während die philosophische Seite aus einer exklusiv auf Erkenntnis gerichteten Tradition von Versuchen der Klärung unseres Selbst- und Weltverständnisses schöpft, stützt sich die andere Seite auf die theologisch durchgearbeitete Überlieferung einer durch gemeinsame rituelle Praktiken gestifteten Glaubensgemeinschaft. In dieser Überlieferung verbindet sich die kognitive Dimension des Selbst- und Weltverständnisses mit der sozialen Dimension der Mitgliedschaft in einer weltweiten Assoziation …“ (Nachmetaphysisches Denken II, Berlin 2012, 149.) Dabei ist es das Kennzeichen der christlichen Tradition, dass es dabei um das uns in unsere Wirklichkeit hinein Gegebene geht und um dessen Weitergabe (Tradierung), die Auseinandersetzung mit der Tradition und die Ermöglichung der Teilhabe an dieser Tradition. Das uns Gegebene würde in unserer Wirklichkeit fehlen, wenn es nur eine rein phänomenologische Religionskunde gäbe.

Der christliche Religionsunterricht, der islamische Religionsunterricht, inklusive ihrer Ethik, und der philosophische Ethikunterricht sind bei diesem so strukturierten Nebeneinander in Schule hoffentlich miteinander im Gespräch und bieten sich gegenseitig Gastfreundschaft an, indem sie sich im Schulalltag einladen und sich kennenlernen. Denn es sollte nicht nur ein frommer Wunsch bleiben, dass Schülerinnen und Schüler friedlich als Bürgerinnen und Bürger miteinander leben in der Schule und in der Gesellschaft – in bunter Vielheit. Und: An diesem Bildungsgeschehen sollte auch der Staat in hohem Maße interessiert sein.

 

Literatur:

Saskia Eisenhardt/Kathrin S. Kürzinger/Elisabeth Naurath/Uta Pohl-Patalong: Religion unterrichten in Vielfalt. konfessionell – religiös – weltanschaulich. Ein Handbuch, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019.

EKD-Text 128: Konfessionell-kooperativ erteilter Religionsunterricht, 2018. Konstantin Lindner/Mirjam Schambeck/Henrik Simojoki/Elisabeth Naurath (Hg.): Zukunftsfähiger Religionsunterricht. Konfessionell kooperativ – kontextuell, Herder, Freiburg 2017.

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Karin Ulrich-Eschemann

Karin Ulrich-Eschemann ist Professorin für Religionspädagogik und Didaktik an der Universität Erlangen-Nürnberg.


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