„‘Nichts geahnt‘ ist nicht mehr möglich.“

Missbrauchsgutachten entlastet den Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki
Der Kölner Erzbischof Reiner Maria Woelki bei der Vorstellun tg des Rechtgutachtens zur den Fällen sexualisierter Gewaltlt
Foto: epd/AFP

Ein heute vorgestelltes Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln zwischen 1975 und 2018 kann als große Entlastung des dortigen Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki gelesen werden. Sein verstorbener Vorgänger Joachim Meisner aber wird stark belastet – ebenso wie zwei enge Mitarbeiter: Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und der Leiter des Kölner Kirchengerichts, Günter Assenmacher, wurden vorläufig von Woelki entlassen. Auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße wird massiv beschuldigt.

Erzbischof entlastet, Vorgänger belastet, Untergebene entlassen, Mitbruder beschuldigt – das ist die knappste Zusammenfassung dessen, was die Vorstellung des mit Spannung erwarteten Gutachtens zur sexualisierten Gewalt im Erzbistum Köln am heutigen Donnerstag ergeben hat. Damit dürfte klar sein, dass der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki nach einer fast einjährigen Achterbahnfahrt schlimmster Beschuldigungen der Vertuschung von Missbrauchsfällen fast ungeschoren aus einer skandalösen Affäre heraus treten wird, die die katholische Kirche in Deutschland so belastet hat wie wenig anderes in den vergangenen Jahren, ja Jahrzehnten.

Zur Vorgeschichte: Vor rund einem Jahr sollte ein Gutachten einer Münchner Anwaltskanzlei den jahrzehntelangen Skandal sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln aufdecken, einschließlich der Nennung von Namen derer, die die Verbrechen in der Bistumsverwaltung vertuscht haben. Doch kurz vor der Veröffentlichung stoppte Kardinal Woelki das Verfahren vorläufig – zunächst mit dem Hinweis, dass es äußerungsrechtliche Bedenken gebe, auf Deutsch: Man fürchtete im Erzbistum Klagen von den Personen, die das Gutachten belasten würde. Im Herbst 2020 war das Gutachten immer noch nicht veröffentlicht, nun erklärt Woelki, es werde jetzt ganz weggesperrt, da es „methodische Mängel“ habe. Eine andere Anwaltskanzlei wurde mit einem neuen Gutachten auf Grundlage des gleichen Aktenbestands und mit dem gleichen Untersuchungsziel beauftragt. Dieses Gutachten, wieder im Auftrag des Erzbistums, aber unabhängig von ihm verfasst, wurde nun von einer Kanzlei um die Rechtsanwälte Björn Gercke und Kerstin Stirner auf einer Pressekonferenz in Köln vorgestellt.

Papst soll urteilen

Ein Hauptergebnis: Bei Erzbischof Woelki stellten Gercke und Stirner aus rein juristischer Sicht keine Pflichtverstöße fest. Massiv beschuldigt wurde dagegen der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der vor seiner Zeit als Oberhirte an der Elbe im Kölner Erzbistum in führenden Positionen tätig war und qua Amt mit der Untersuchung von etlichen Missbrauchsfällen zu tun hatte. Die Gutachter zählten bei ihm elf Pflichtverletzungen. Auch dem heutigenWeihbischof Dominikuas Schwaderlapp,  in Köln einst Generalvikar unter Woelkis Vorgänger Joachim Meisner, konnten Gercke und Stirner mindestens acht Pflichtverletzungen ankreiden. Ausgerechnet einem führenden Kirchenrechtler, nämlich demLeiter des Kölner Kirchengerichts, Günter Anssenmacher, konnten die Juristen schwere Fehler nachweisen: Er habe in zwei Fällen unzutreffende Rechtsauskünfte zu Missbrauchsfällen gegeben.

Kardinal Woelki erklärte noch in der Pressekonferenz in einer ersten Reaktion auf das Gehörte, dass er Schwaderlapp und Assenmacher von seinen Aufgaben entbinde - mit sofortiger Wirkung, aber vorläufig. Schwaderlapp erklärte bereits in einer Stellungnahme, er werde dem Papst seinen Rücktritt anbieten und um sein Urteil bitten. Er könne nicht Richter in eigener Sache sein.

Besonders hart gingen die juristischen Fachleute heute mit Woelkis Vorgänger als Erzbischof in Köln, Joachim Meisner, ins Gericht: „Ein Drittel der von uns festgestellten Pflichtverletzungen", so Gercke, seien ihm anzulasten, nämlich genau 24 Vergehen im Zusammenhang mit den Fällen sexualisierter Gewalt. So habe es Verstöße gegeben bei der Pflicht, die Verbrechen der Kleriker in seinem Erzbistum aufzuklären und sie nach Rom oder an die Staatsanwaltschaft zu melden. Auch der Pflicht Meisners, die Vergehen zu bestrafen, weitere Verbrechen zu verhindern und sich um die Opfer der Gewalt zu kümmern, sei er in vielen Fällen nicht nachgekommen.  Meisner war von 1989 bis 2014 Erzbischof von Köln und galt als knallharter Rechtsaußen der katholischen Kirche in Deutschland. Er starb 2017.

Akten im "Giftschrank"

Das Gercke-Gutachten hat nach Auswertung der Akten insgesamt 75 Pflichtverletzungen von acht lebenden oder verstorbenen Verantwortlichen von 1975 bis 2018 festgestellt, darunter auch von Erzbischof Joseph Höffner, dem Vorgänger Meisners. Bei Höffner waren es acht Pflichtverletzungen. Hinzu kommen 13 Pflichtverletzungen, die das Gutachten beim ehemaligen Generalvikar Norbert Feldhoff gefunden hat. In keinem einzigen Fall warfen die Gutachter den Verantwortlichen im Erzbistum jedoch Akte der Strafvereitelung nach den strafrechtlich-weltlichen Gesetzen vor. Diese Nachricht war jedoch schon im Vorfeld der Veröffentlichung an die Öffentlichkeit gelangt.

Etwas unklar ist die Lage bei einem besonderen Fall, der Woelki in Medienberichten seit Monaten vorgeworfen wird: Er soll 2015 den Fall eines mit ihm befreundeten Pfarrers, der ein Täter war, nicht nach Rom an die Glaubenskongregation gemeldet haben, obwohl das laut der nachträglichen Ansicht mehrerer Kirchenjuristen eigentlich seine Pflicht gewesen wäre. Dieser Pfarrer O. hatte in den 1970er Jahren einem Kind schwere sexualisierte Gewalt angetan. Den Fall aber bewerteten Gercke und Stirner nicht als eine Pflichtverletzung Woelkis. Nach ihrer Ansicht habe 2015 keine Pflicht bestanden, diesen Fall dem Vatikan zu melden. Der Grund: Der Beschuldigte sei damals verhandlungsunfähig gewesen und hätte nicht bestraft werden können. Das Erzbistum Köln hatte zuvor bereits erklärt, der Priester habe wegen einer Demenzerkrankung nicht mehr vernommen werden können.

Woelki, der als Zuhörer der Vorstellung der Gutachter gelauscht hatte, sagte noch auf der Pressekonferenz in einer ersten Würdigung des 800-seitigen Papiers: „‘Nichts geahnt‘, das ist seit heute nicht mehr möglich.“ Er spielte damit auf seinen Vorgänger Meisner an, der nach den ersten bundesweiten Veröffentlichungen im Missbrauchsskandals ab 2010 mit Emphase öffentlich im Deutschlandfunk erklärt hatte, er habe von Missbrauchsfällen zuvor in seinem Erzbistum „nichts geahnt, nichts geahnt“. Dabei hatte Meisner nach Auskunft der Gutachter offenbar seit Jahren einen eigenen Giftschrank mit Akten beschuldigter Missbrauchstäter unter seinen Klerikern. Der Name dieser Aktensammlung: „Brüder im Nebel“.

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