Hoffnung auf mehr Vielfalt

Diversität und Geschlechtergerechtigkeit im Koalitionsvertrag
Symbolbild Geschlechtervielfalr
Foto: Alexander Hauk/ pixelio.de

Die neue Regierung sieht Diversität und Gleichstellung als Querschnittsthema ihrer Politik. Gut so, meinen Susanne Kahl-Passoth und Angelika Weigt-Blätgen vom Präsidium der Evangelischen Frauen in Deutschland (EfiD) nach der Lektüre des Koalitionsvertrages.

Während in dem sogenannten „Zukunftspapier“, das die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland 2020 verabschiedet hat, Hinweise auf Fragen der Geschlechtergerechtigkeit, der Geschlechtervielfalt, der Diversität gar nicht, kaum oder nur in mühsam verhandelten „Einsprengseln“ zu finden sind, ist der Koalitionsvertrag unerwartet deutlich.  Ja, das haben wir uns schon lange gewünscht: Dass die Bundesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männer sowie Geschlechtervielfalt und Diversität zu Querschnittsthemen ihrer zukünftigen Politik machen will: „Unsere Maxime ist eine freie Gesellschaft, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern verwirklicht ist, sowie unterschiedliche Lebensentwürfe und Biografien ihren Platz haben.“

Den Koalitionsvertrag durchzieht in allen Politikfeldern ein Bewusstsein für Diversität, für Gerechtigkeitslücken zwischen den Geschlechtern, für überkommene Rollen- und Familienbilder. In diesem Jahrzehnt soll/muss Gleichstellung, muss Geschlechtergerechtigkeit erreicht werden. Ein hehres Ziel, das Im politischen Alltag immer wieder, meist unbewusst, vernachlässigt wird. Dass es ebenfalls ohne eine gleichstellungsorientierte Jungen- und Männerpolitik nicht geht, macht Hoffnung, dass die neue Bundesregierung es ernst meint.

Seit 1978 gibt es in der Bundesrepublik Frauenhäuser, Schutzräume für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Man sollte meinen, dass der Bedarf im Laufe der Jahre kleiner geworden ist, weil Gewalt kein Mittel der Auseinandersetzung ist. Leider ist das Gegenteil der Fall und die Corona-Pandemie hat zu einer erheblichen Verschärfung der Problematik beigetragen. So will die kommende Bundesregierung den schon lange geforderten bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Frauen mit Behinderungen, geflüchtete Frauen und queere Menschen sollen ebenso im Blick sein. Eine bedarfsgerechte Unterstützung und Zufluchtsräume für Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, sollen ebenfalls gewährleistet werden.

Nationaler Aktionsplan

Ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist geplant. Diese extreme Form der Ausbeutung von Menschen gibt es auch in der Arbeitswelt. Beispiele dafür sind Schlachthöfe, Landwirtschaft, Bau und Gastronomie. So soll das Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt – ILO Konvention Nr. 190 – endlich ratifiziert werden.

Das Thema Prostitution kommt im Koalitionsvertrag zwar nicht vor, es gilt jedoch die Vereinbarung der alten Regierungskoalition, dass das Prostituiertenschutzgesetz und seine Umsetzung ab Juli 2022 evaluiert werden sollen, um dann notwendige Änderungen bzw. Verbesserungen vorzunehmen.

Noch immer werden Männer und Frauen für die gleiche Arbeit nicht gleich bezahlt, eine Tatsache, die seit Jahren angemerkt, beklagt wird. Aber bisher ist es noch nicht gelungen, das zu verändern. Das Entgelttransparenzgesetz soll weiterentwickelt und vor allem seine Durchsetzung gestärkt werden. Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern – so das erklärte Ziel – soll, auch europaweit, geschlossen werden; mehr Fairness im Steuerrecht soll erreicht werden

Ein bereits intensiv diskutiertes Thema ist die geplante Streichung des Paragrafen 219a StGB. Es geht um die Möglichkeit, dass Ärztinnen und Ärzte über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren können z. B. im Internet, und sie nicht länger nach §219a dafür bestraft werden können. Dieser Paragraf stammt aus der Zeit des Nationalsozialismus. Keine Frau kommt auf die Idee, solch eine Information als „Einladung“ bzw. „Werbung“ für einen Abbruch zu verstehen.  Paragraf 218 bleibt von dieser Streichung unberührt.

Neue Dynamik

Allerdings will die neue Regierung eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einsetzen, die sich mit den Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen soll. Ob und in welcher Weise diese Prüfung den §218 berührt, wird sich zeigen. Im Zusammenhang mit der Streichung des §219a sollen sogenannten „Gehsteigbelästigungen“ vor Kliniken und Arztpraxen wirksame Maßnahmen entgegengesetzt werden.

In der Frauen,- Familien und Geschlechterpolitik soll eine „neue Dynamik“ entstehen und berücksichtigt werden, dass unsere Gesellschaft diverser geworden ist.

Familien sollen gestärkt werden und mehr Kinder aus der Armut geholt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und der Ausbau des Monitorings der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sollen helfen, soziale Sicherheit, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu befördern. Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll verwirklicht werden und unterschiedliche Lebensentwürfe und Biografien sollen ihren Platz in allen gesellschaftlichen Bereichen haben: in der Wissenschaft ebenso wie in der Gesundheitsförderung und Prävention, z.B. durch paritätische Beteiligung von Frauen in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen. Geschlechtsspezifische Unterschiede in Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung sollen berücksichtigt werden.

Vielfältige Familien

Ein solches Familienverständnis hat Konsequenzen für das gesamte Familienrecht. Das „kleine Sorgerecht“ für soziale Eltern wird ausgeweitet und soll in Zukunft in Abstimmung mit den rechtlichen Eltern auf bis zu zwei weitere Personen übertragbar sein. Das Rechtsinstitut „Verantwortungsgemeinschaft“ soll definiert und eingeführt werden. Für ein Kind, das in die Ehe zweier Frauengeboren wird, sind beide automatisch rechtliche Mütter. Bislang ist diese Frage nur durch ein Adoptionsverfahren zu klären. Regenbogenfamilien sollen in der Familienpolitik stärker verankert werden. Die Ehe soll bei der Adoption minderjähriger Kinder zukünftig kein Kriterium mehr sein.

Das Transsexuellengesetz soll durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Ein Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität soll in den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetztes aufgenommen werden.

In multilateralen Beziehungen soll eine „Feminist Foreign Policy“ eingerichtet werden, die weltweit Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Mädchen und Frauen sowie Diversität fördern soll.

In der Entwicklungszusammenarbeit soll ein Genderaktionsplan vorgelegt werden.

Es wird uns ein Vergnügen sein, uns als Evangelische Frauen in Deutschland an den Aushandlung- und Umsetzungsprozessen zu beteiligen. Gegenwind wird nicht ausbleiben.

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Foto: Deutscher Frauenrat

Susanne Kahl-Passoth

Susanne Kahl-Passoth ist Vorsitzende des Präsidiums der Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD). Die Pfarrerin und Kirchenrätin i.R. war von 2014 bis 2021 stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Von 2002 bis 2013 war sie Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Seit 2015 ist sie beim Frauentag Sonderbeauftragte des Vorstands für das Politikfeld Prostitution.

Foto: epd

Angelika Weigt-Blätgen

Angelika Weigt-Blätgen ist stellvertretende Vorsitzendene des Präsidiums der Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD). Bis Mai 2021 war führte sie als Leitende Pfarrerin die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen.


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