Organisierte Nächstenliebe

Aktuelle Impulse der EKD zur Weiterentwicklung des deutschen Sozialsystems
Pflege ist Gold wert
Foto: picture alliance/Peter Steffen

Die Stärkung und Weiterentwicklung des Sozialstaates ist eine Aufgabe von höchster gesellschaftlicher Bedeutung. Und sie markiert zugleich ein zentrales Anliegen christlicher Gesellschaftsverantwortung, wie im jüngst erschienenen EKD-Text „Einander-Nächste-Sein in Würde und Solidarität“ dargelegt wird. Der Bochumer Theologieprofessor Traugott Jähnichen beschreibt neue Perspektiven.

Das biblische Gebot der Nächstenliebe wird häufig einseitig auf unmittelbar persönliche Beziehungen bezogen – und damit in äußerst problematischer Weise verkürzt. Bereits im Alten Testament finden sich – mit einem heutigen Begriff beschrieben – sozialpolitische Regelungen (exemplarisch Deuteronomium 14, 22 – 15, 18), welche das Gebot der Nächstenliebe (Levitikus 19, 18) konkretisieren und mit Leben füllen. Das Neue Testament zielt vor allem im Blick auf das gemeindliche Leben auf eine verlässliche, wechselseitige Unterstützung (vergleiche Apostelgeschichte 4, 32–36 und andere), wir bezeichnen dies heute als „Solidarität“.

Die auf Verlässlichkeit und Erwartbarkeit angelegte Erweiterung der persönlichen Nächstenliebe hat nicht zuletzt in der Entwicklung der Diakonie ihren konkreten Ausdruck gefunden. Zugleich steht sie am Anfang des deutschen Sozialstaates. Als eine der Begründungen der Sozialgesetzgebung hat Otto von Bismarck vor rund 140 Jahren in Reichstagsreden – so am 2. April 1881 zum Unfallschutz und am 9. Januar 1882 zum Arbeiterschutz – wiederholt das Gebot der Nächstenliebe angeführt. Es waren ganz wenige Situationen, in denen Bismarck – die Herrnhuter Losungen auf dem Nachttisch, im Alltag Machtpolitiker durch und durch – explizit auf ein biblisches Gebot zur Begründung einer politischen Entscheidung verwies. Auch wenn bei der Einführung der Sozialgesetzgebung machtpolitische Erwägungen, wie der aus guten Gründen zum Scheitern verurteilte Versuch, die Arbeiterbewegung politisch durch die sogenannten Sozialistengesetze zu bekämpfen und gleichsam kompensatorisch Sozialleistungen anzubieten, mindestens ebenso ausschlaggebend waren, ist der Bezug auf das Gebot der Nächstenliebe keine bloße Rhetorik, sondern bezeichnet ein Grundanliegen der Gesellschaftsgestaltung im christlichen Geist. Die hier deutlich werdende Intuition ist bis heute aktuell, da unter den Bedingungen moderner Gesellschaften mit weithin anonymisierten Sozialbeziehungen die individuelle Praxis der Nächstenliebe unzureichend ist und durch organisierte Sozialpolitik eine verlässliche Rahmenordnung benötigt.

In diesem Sinn ist der Titel des im Oktober veröffentlichten EKD-Textes „Einander-Nächste-Sein in Würde und Solidarität“ (EKD-Texte 139) zu verstehen, in dem exemplarisch im Blick auf Inklusion und Pflege Leitbilder und Praktiken des Sozialstaates diskutiert und neue Perspektiven entwickelt werden. Die Sicherung der Würde aller Menschen ist gerade dann notwendig, wenn Menschen aufgrund von Einschränkungen Unterstützungen und Hilfeleistungen für die alltägliche Lebensführung und die Teilhabe am gemeinsamen Leben benötigen. Dies bedeutet im Blick auf die durch den Sozialstaat organisierte Nächstenliebe, für alle Menschen verlässliche soziale Sicherungssysteme bereitzustellen. Denn der gesellschaftliche Zusammenhalt versteht sich nicht von allein, wie der ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm im Vorwort des neuen EKD-Sozialtextes betont hat, sondern es sind bestimmte Wertgrundlagen und die darauf beruhenden Systeme sozialer Sicherung, die wesentlich zu einem guten gesellschaftlichen Miteinander beitragen.

Innerhalb der OECD-Staaten nimmt gegenwärtig, wie eine am 18. November 2021 in Paris vorgestellte Studie der Organisation aufzeigt, der Unmut in breiten Schichten der Bevölkerungen über die wachsende soziale Ungleichheit zu, wobei die Covid-19-Krise die ohnehin bestehenden Ungleichheiten offengelegt und zugleich noch einmal verschärft hat. Diese Spreizung der Gesellschaften würde sich weitaus deutlicher ausprägen, wenn nicht die Leistungen des Sozialstaates ausgleichend wirken würden, wie die EKD-Denkschrift „Gerechte Teilhabe“ aus dem Jahr 2006 eindrücklich im Blick auf Deutschland herausgestellt hat. Insofern ist die Stärkung und Weiterentwicklung des Sozialstaates eine Aufgabe von höchster gesellschaftlicher Bedeutung – und zugleich ein zentrales Anliegen christlicher Gesellschaftsverantwortung.

In kulturgeschichtlicher Perspektive lässt sich moderne Sozialpolitik im Blick auf ihre tiefergehenden Wurzeln als institutionelle Umsetzung der Motive christlicher Nächstenliebe verstehen. Die Ökonomen und Sozialwissenschaftler Elmar Rieger und Stephan Leibfried haben dementsprechend von einer „sozialpolitischen Theologie“ als Grundlage der europäischen Wohlfahrtsstaaten gesprochen.

Motive der Nächstenliebe

Um dem Grundanliegen des Sozialstaates, der Sicherung eines menschlichen Lebens in Würde, gerade in schwierigen Lebenslagen gerecht zu werden, sind die sozialstaatlichen Arrangements immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu justieren. Im Hintergrund steht die fundamentale theologisch-anthropologische Einsicht, dass Mensch-Sein – so die nach wie vor grundlegende EKD-Denkschrift „Soziale Sicherung im Industriezeitalter“ (1973) – von einer grundsätzlichen Hilfsbedürftigkeit gekennzeichnet ist: „Jeder Mensch ist zur Sicherung seines Lebens auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Dies gilt insbesondere in der Kindheit, im hohen Alter sowie in Fällen der Krankheit, beschränkter Leistungsfähigkeit und besonderer Notlagen, die Menschen daran hindern, sich durch eigene Arbeit zu versorgen.“ (EKD 1973, Seite 6) Dementsprechend folgt aus der Basisnorm der Menschenwürde, für eine angemessene materielle und soziale Absicherung in Notlagen zu sorgen. Konkrete Herausforderungen identifiziert der aktuelle EKD-Text insbesondere im Blick auf die Pflege und die Inklusion.

Der deutliche Anstieg von Menschen in Pflegesituationen mit immer schwereren Fällen überfordert zunehmend die nach wie vor überwiegend praktizierte Form der familiären Hilfe. Im Sinn der Subsidiarität – ein zentraler Grundgedanke christlicher Sozialethik – geht es gemäß der maßgeblichen evangelischen Interpretation dieses Prinzips, wie sie die genannte EKD-Denkschrift entwickelt hat, darum, eine „wirtschaftliche Absicherung der großen Lebensrisiken … in grundlegender Weise in die Verantwortung der Gesellschaft“ (EKD 1973, Seite 17) zu legen. In Abgrenzung zur Fassung des Subsidiaritätsprinzips der katholischen Soziallehre heißt es weiter: „Das Prinzip der Subsidiarität wird falsch ausgelegt, wenn gefordert wird, auch bei großen sozialen Risiken dürfe die im Staat vertretene Gesamtheit erst dann eingreifen, wenn sich herausstellt, dass personale Gemeinschaften nicht mehr ausreichend helfen können.“ (EKD 1973, Seite 18) Vielmehr hat in dieser Perspektive der Sozialstaat die großen sozialen Risiken menschlicher Lebensführung, zu denen heute ohne Frage die Pflegesituation zu rechnen ist, gesellschaftlich abzusichern und erst durch die Schaffung einer solchen Rahmenordnung sozialer Sicherheit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die Einzelnen und kleinere Gemeinschaften, wie die Familie, ihrerseits wichtige soziale Leistungen erbringen können.

In konsequenter Weiterentwicklung dieses Grundgedankens spricht sich der aktuelle EKD-Text in Übereinstimmung mit einer Forderung der Diakonie Deutschland für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung „zu einer bedarfsdeckenden Sozialversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung“ aus. Anzustreben ist eine kalkulierbare, fixe Eigenbeteiligung, die niemanden überfordert und das Pflegerisiko durch die Solidargemeinschaft absichert. Als weitere Herausforderung der Pflege stellt der Sozialtext heraus, das seit der Einführung der Pflegeversicherung aufgebaute Leistungsangebot mit guten Standards verfügbar zu halten und weiterzuentwickeln. Dazu gehört nicht zuletzt, gute Arbeitsbedingungen und vor allem eine angemessene Entlohnung im Pflegebereich herzustellen, sowie an guten Lösungen für Hilfen in der häuslichen Pflege zu arbeiten, speziell im Blick auf die sogenannten 24-Stunden-Kräfte, die vielfach aus osteuropäischen Ländern stammen.

Steigerung der Autonomie

Einen anderen Akzent legt der Sozialtext angesichts der Aufgaben der Inklusion. Etatistische und überbürokratisch wirkende Tendenzen sind bereits häufiger als eine Schwäche des deutschen Sozialsystems herausgestellt worden, welche den Staat in Kooperation mit den großen Sozialverbänden als zentrale Steuerungsinstanz sozialer Leistungen in der Gefahr einer obrigkeitsstaatlichen Zuteilungsphilosophie sieht. In diesem Arrangement kann es leicht zu einem faktischen Ausschluss der Empfänger sozialer Leistungen von deren Planung und Gestaltung kommen. Stattdessen werden Bedarfe objektiviert, von Experten festgestellt und tendieren zu einer Professionalisierung, Verrechtlichung und Bürokratisierung sozialer Hilfen, welche zu Formen der Entmündigung der Klientel führen kann. Diese Gefahren lassen sich exemplarisch in der Behindertenhilfe, insbesondere in der Vergangenheit, teilweise aber auch in der Gegenwart, feststellen.

Demgegenüber betont der Sozialtext die Personenzentrierung als eine seit den 1990er-Jahren einsetzende Neuorientierung in der Arbeit mit behinderten Menschen, um „mehr Selbstbestimmung und Teilhabe der betroffenen Menschen zu ermöglichen“. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung individueller Gegebenheiten, um Menschen, die Hilfeleistungen benötigen, als Subjekte wahrzunehmen. Eng verknüpft ist diese Perspektive mit dem Gedanken der Befähigung zur Teilhabe, um bessere Möglichkeitsbedingungen zu schaffen, die Menschen bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten unterstützen, eine selbstbestimmte Lebensführung zu gestalten und sich in den gesellschaftlichen Kooperationsprozess einzubringen. Sozialpolitik als Befähigungshilfe konzentriert sich somit auf eine Steigerung der Autonomie der Einzelnen, wozu im Blick auf die Inklusion die „Erweiterung von Assistenzmodellen um einen Coaching-Ansatz“ zählt.

Die im neuen Sozialtext angestoßenen Weiterentwicklungen in den exemplarischen Bereichen der Pflege und der Inklusion sollen auch durch zivilgesellschaftliches, nicht zuletzt ehrenamtliches Engagement mitgetragen werden.

Wenig sagt das Papier demgegenüber zu dem erhöhten Finanzierungsbedarf, der aus den skizzierten Vorschlägen folgt. Hier könnte eine Debatte um eine stärkere Steuerfinanzierung des deutschen Sozialstaatsmodells anknüpfen, wie sie die Denkschrift „Gerechte Teilhabe“ bereits 2006 in Erwägung gezogen hat. Dafür sprechen die im europäischen Vergleich positiven Beschäftigungswirkungen von Sozialstaatstypen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil der Steuerfinanzierung. Neben der Beschäftigungswirkung ist vor allem aus Gerechtigkeitsgründen eine stärkere Steuerfinanzierung vorzuziehen, da auf diese Weise nicht vorrangig der Faktor „Arbeit“, sondern auch andere Einkunftsarten in die Finanzierung sozialer Leistungen einbezogen würden. Die neue Bundesregierung scheint dies ähnlich zu sehen und erwägt im Blick auf die Gesundheits- und Pflegeversicherung eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses.

Die Achtung der Würde des Nächsten, exemplarisch von Menschen mit Behinderungen und in Pflegesituationen, erfordert Weiterentwicklungen des Sozialstaates. Dies umzusetzen ist Aufgabe der Sozialpolitik, deren Bedeutung in Aufnahme einer Formulierung von Joseph Schumpeter in Analogie zu einer Bremse interpretiert werden kann. Neben dem unmittelbar einleuchtenden Aspekt, stoppen zu können, liegt die Wirkung einer Bremse vor allem darin, schneller fahren zu können. Ohne Bild gesprochen: Sozialpolitik muss sich an der Abwehr beziehungsweise Bewältigung von Gefahren der Lebensführung orientieren und gleichzeitig Voraussetzungen eröffnen, um ein Höchstmaß an Selbstbestimmung für alle Gesellschaftsglieder mit Möglichkeiten der Teilhabe und Kooperation zu ermöglichen. 

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.
Foto: privat

Traugott Jähnichen

Traugott Jähnichen ist Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen.


Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Gesellschaft"