Kommt ein Signal aus Karlsruhe?

Zur Friedensverantwortung der Kirchen bei der 11. Vollversammlung des Weltkirchenrates
Der südafrikanische Erzbischof Desmond Tutu (1931–2022) auf der Vollversammlung im kanadischen Vancouver, August 1983.
Foto: Peter Williams/WCC
Der südafrikanische Erzbischof Desmond Tutu (1931–2022) auf der Vollversammlung im kanadischen Vancouver, August 1983.

Die Öffentlichkeit erwartet von den in Karlsruhe versammelten Delegierten des Ökumenischen Rates der Kirchen eine klare Stellungnahme zum Krieg in der Ukraine, meint Hans-Georg Link, der ehemalige Sekretär der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des ÖRK in Genf. Er erinnert an vergangene Vollversammlungen, auf denen zum Beispiel der heutige russische Patriarch Kyrill ganz anders redete als heute.

Die Gründungsversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen kam im August 1948 unter der Losung zusammen: „Die Unordnung der Welt und Gottes Heilsplan“. Damit waren der Zweite Weltkrieg ebenso wie der beginnende Kalte Krieg von vornherein in Blick genommen. Sektion IV, in der die deutschen Delegierten Bischof Otto Dibelius und Oberkirchenrat Hermann Ehlers mitwirkten, befasste sich ausdrücklich mit der „Kirche und der internationale(n) Unordnung“, das heißt faktisch mit dem 1945 beendeten Weltkrieg und der durch die Berliner Blockade seit Juni 1948 am Horizont wieder auftauchenden neuen Kriegsgefahr.

Der Bericht von Sektion IV stellt programmatisch mit seiner ersten These fest: „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein. (Er) ist Sünde wider Gott und eine Entwürdigung des Menschen.“ Durch die Entwicklung der Atombombe sei der moderne zum totalen Krieg geworden, so dass die traditionelle Annahme eines „gerechten Krieges“ heute „nicht mehr aufrechtzuerhalten ist“. Die Aufgabe der Kirchen bestehe in dieser neuen Situation darin, Krieg führenden imperialen Mächten Widerstand entgegenzusetzen und auf den Abschluss eines „gerechten Friedens“ hinzuwirken.

So spricht die Botschaft von Amsterdam von einem Nein zu denen, „die die Saat des Krieges säen oder zum Kriege drängen, weil er doch unvermeidbar sei“; und von einem Ja zu allen Menschen, „die in der Welt einen echten Frieden schaffen möchten (und) sich ausstrecken nach einem neuen Himmel und einer neuen Erde, in welchen Gerechtigkeit wohnt“. Es ist beachtlich, mit welcher Klarheit der Ökumenische Rat von Anfang an die Lehre vom „gerechten Krieg“ abgelehnt und stattdessen sich für die Sache eines „gerechten Friedens“ eingesetzt hat.

Zwischen NATO und Warschauer Pakt

Ein weiteres wichtiges Beispiel ist die 6. Vollversammlung des Ökumenischen Rates im kanadischen Vancouver 1983, die auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen über die „Nachrüstung“ zwischen NATO und Warschauer Pakt stattfand. Vorausgegangen war im November 1981 ein vom Ökumenischen Rat unter Vorsitz des anglikanischen Erzbischofs von York, John Habgood, veranstaltetes Internationales Hearing in Amsterdam zu Kernwaffen und Abrüstung, und eine Fachgruppe beschäftigte sich mit den Bedrohungen des Friedens und des Überlebens. Sie schuf die Grundlage für die Verabschiedung der „Erklärung zu Frieden und Gerechtigkeit“, die am letzten Tag der Vollversammlung, dem 10. August 1983, mit wenigen Enthaltungen angenommen wurde. An den vorhergehenden Diskussionen beteiligte sich auch der damalige Erzbischof Kyrill (Gundjajew) von Wyborg in Westkarelien/UdSSR, der heutige russisch-orthodoxe Patriarch von Moskau und ganz Russland. Er schilderte damals die Not im belagerten Leningrad während des Zweiten Weltkriegs mit unvorstellbaren Leiden der Bevölkerung. Kyrill plädierte für einen vollkommenen Stopp für Entwicklung, Produktion, Erprobung und Platzierung atomarer Waffen, für Einfrieren und das Übergehen auf allgemeine und vollständige Abrüstung als christliche Antwort auf die atomare Bedrohung des Friedens.

Wegen der Bedeutung, die Patriarch Kyrill im Blick auf den gegenwärtigen Ukraine-Krieg besitzt, sei aus der Rede zitiert, die er in Vancouver 1983 gehalten hat: „Aufgrund des Gehorsams dem Evangelium gegenüber sollten die Kirchen als Glaubensgemeinschaften eine besondere Rolle bei solcher Vertrauensbildung spielen. Sie haben eine einzigartige Stellung (...). Während sie einerseits in ihrem historischen, nationalen und politischen Kontext verwurzelt sind, gründen sie gleichzeitig ihre Aktivitäten auf die biblische Botschaft, die für alle gleich ist und die nicht mit einem der gegenwärtigen ideologischen Systeme identifiziert werden kann (...). Kirchen (können) eine besondere Rolle in der Überbrückung der Kluft zwischen feindlichen Parteien spielen, indem sie eine Atmosphäre des Vertrauens und der Zusammenarbeit schaffen. Hier möchte ich Sie an die Rolle der Kirchen der UdSSR und der USA in der Zeit des sogenannten Kalten Krieges erinnern. In einem tapferen Dialog trugen die Kirchen beider Länder dazu bei, Angst und Entfremdung zu überwinden, und wurden zu einem wichtigen Element bei der Umwandlung von Konfrontation in Dialog (...). Christen haben auch kein Recht, passiv über die Welt zu kontemplieren, während sie ihrem Untergang entgegengesteuert (...). Christen können und sollten diesem bösen Willen ihre Bereitschaft zur Verkündigung des Friedens entgegenstellen und diese Botschaft in der Praxis des täglichen Lebens zur Ausführung bringen.“

Auch die Delegation aus der damaligen DDR setzte sich in Vancouver stark für Friedensinitiativen ein. In einem Antrag bat ihr Sprecher, Propst Heino Falcke aus Erfurt, den Zentralausschuss zu prüfen, „ob die Zeit reif ist für ein allgemeines christliches Friedenskonzil, wie es Dietrich Bonhoeffer angesichts des drohenden Zweiten Weltkriegs vor 50 Jahren für geboten hielt“. Dazu ist es nicht gekommen, aber stattdessen wurde der „Konziliare Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ aus der Taufe gehoben.

Die den Diskussionsprozess in Vancouver zusammenfassende „Erklärung zu Frieden und Gerechtigkeit“ geht auch auf die europäische Nachrüstungsdebatte ein und ruft insbesondere die Kirchen in Ost- und West-Europa auf, ihre Regierungen davon zu überzeugen, dass sie sich „von den Plänen, in Europa zusätzliche oder neue Atomwaffen zu stationieren, abwenden“, und bekräftigt: „Wir glauben, dass für die Kirchen die Zeit gekommen ist, klar und eindeutig zu erklären, dass sowohl die Herstellung und Stationierung als auch der Einsatz von Atomwaffen ein Verbrechen gegen die Menschheit darstellen und dass ein solches Vorgehen aus ethischer und theologischer Sicht verurteilt werden muss.“ Die erregte öffentliche Diskussion über dieses Votum aus Vancouver, nicht zuletzt von Seiten der damaligen deutschen Bundesregierung, belegte, dass diese klare Stellungnahme des Ökumenischen Rates auch im politischen Raum gehört worden ist.

Die Vollversammlung in Vancouver lieferte zur Friedensthematik insbesondere drei wichtige Beiträge: Zum einen ging sie ausführlich auf die aktuelle politische Lage der europäischen Nachrüstungsdebatte ein. Zum anderen stellte sie mit dem Konziliaren Prozess Zusammenhänge her zwischen den Bedrohungen von Frieden, Gerechtigkeit und Schöpfung und motivierte schließlich drittens die Mitgliedskirchen, an ihrem jeweiligen Heimatort tätig zu werden und theologische Einsichten in politische Impulse umzusetzen. Werden sich die Delegierten in Karlsruhe 2022 davon inspirieren lassen, konkret, umfassend und praxisorientiert mit der heutigen Friedensfrage umzugehen?

Größte Herausforderung seit 1948

Viele konnten es nicht fassen, als sie am 24. Februar 2022 die Nachricht vernahmen, dass das russische Militär in das Nachbarland Ukraine mit Waffengewalt eingedrungen ist. Es handelt sich um einen Kultur- und Zivilisationsbruch in Europa, wie er zuletzt von deutschen Nationalsozialisten während der Zeit des sogenannten Dritten Reiches begangen worden war. Damit sind wir in Europa in eine Situation wie beim deutschen Überfall auf Polen zu Beginn des Zweiten Weltkriegs und auf die Sowjet-union am 22. Juni 1941 zurückgeworfen.

Diese Kriegssituation ist eine Herausforderung für alle Kirchen, insbesondere die europäischen, wie es sie seit Gründung des Ökumenischen Rates 1948 noch nicht gegeben hat. Sie ruft nach einer gemeinsamen Antwort mit der Konferenz Europäischer Kirchen und dem Rat Europäischer Bischofskonferenzen, die während der drei Europäischen Ökumenischen Versammlungen von 1989 bis 2007 gut zusammengearbeitet haben. Sie stellt schließlich auch die Gemeinschaft zwischen der Russisch-orthodoxen und der Ukrainisch-orthodoxen Kirche radikal infrage: ein schwerer Beziehungskonflikt zwischen den orthodoxen Schwesterkirchen in Moskau und Kiew.

Hilfsfonds für Ukraine auflegen

Was können die Delegierten der 352 Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates und die Vertreter der Römisch-katholischen Kirche in Karlsruhe zur Überwindung des Krieges in der Ukraine beitragen? Wir dürfen gespannt sein. Zum Abschluss seien sieben Punkte genannt, die zur Einschätzung und Bewältigung der Situation hilfreich sein könnten:

Erstens: Nach 1948, als die Kirchen den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen aufzuarbeiten hatten, und nach 1983, als der Ökumenische Rat eine eindeutige Absage an Atomwaffen und Nachrüstung öffentlich gegeben hat, ist es jetzt im Jahr 2022 das dritte Mal, dass die ökumenische Weltgemeinschaft zu einer Antwort auf eine kriegerische Weltbedrohung genötigt ist.

Zweitens: Die Delegierten erinnern sich in Karlsruhe an die seit 1948 bestehende und bis heute durchgehaltene Position des Ökumenischen Rates, dass „Krieg nach Gottes Willen nicht sein soll“, weil er „Sünde wider Gott und eine Entwürdigung des Menschen“ ist.

Drittens: Daher muss die in Karlsruhe versammelte Weltgemeinschaft der Christen dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine klare und eindeutige Absage ohne Wenn und Aber erteilen. Es darf nicht wieder geschehen, dass Kirchen Angriffskriegen ihren Segen erteilen.

Viertens: Man darf in Karlsruhe dem spannungsreichen Dialog mit den Delegierten der Russisch-Orthodoxen Kirche und möglicherweise anderer orthodoxer Kirchen nicht aus dem Weg gehen. Ein Ausschluss der Russisch-Orthodoxen Kirche aus der ökumenischen Gemeinschaft steht jedoch nicht zur Diskussion. Aber genauso, wie während der 8. Vollversammlung des ÖRK 1998 in Harare (Simbabwe) orthodoxe Repräsentanten Positionen des Ökumenischen Rates radikal infrage gestellt haben, ist es nun die Verantwortung anderer Kirchenvertreter, die Position der Leitung der Russisch-Orthodoxen Kirche zum Ukraine-Krieg grundsätzlich infrage zu stellen.

Fünftens: Es dient der öffentlichen Verständigung über die Stellung des Ökumenischen Rates und seiner Mitgliedskirchen, eine Erklärung zum Krieg in der Ukraine zu verabschieden, eine Friedenskundgebung in Karlsruhe zu veranstalten und mit einer Friedensprozession zu bekräftigen. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit der ökumenischen Bewegung insgesamt.

Sechstens: Es würde die Glaubwürdigkeit des Friedenszeugnisses der ökumenischen Christenheit stärken, würde von Karlsruhe aus eine Besucherdelegation von evangelischen, katholischen, orthodoxen und anderen Repräsentanten, Bischöfen und Metropoliten, nach Kiew entsandt, mit einer Botschaft und einem Friedensgebet auf dem Majdan.

Siebtens: Wie es seit den Anfängen der ökumenischen Bewegung nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Kommission für zwischenkirchliche Hilfe (CCIA) gute ökumenische Praxis gewesen ist, sollte ein Hilfsfonds für alle Kirchen und Notleidenden in der Ukraine aufgelegt und, in Kooperation mit Diakonie und Caritas International, Hilfe für Osteuropa und Renovabis und anderen, in die Tat umgesetzt werden.

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Hans-Georg Link

Dr. Hans-Georg Link ist ehemaliger Sekretär der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des ÖRK mit Sitz in Genf. Er lebt in Köln.


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