Den Auftrag endlich erfüllen

Die Staatsleistungen an die Kirche müssen abgelöst werden
Foto: privat

Zum hundertsten Male hat sich nun die Unterzeichnung und Verkündung der Weimarer Reichsverfassung gejährt. Religionspolitisch war sie ein wichtiger Entwicklungsschritt. Nach Jahrhunderten der Allianzen von Thron und Altar hat die Weimarer Reichsverfassung eine klare Trennung zwischen Staat und Kirchen vollzogen. In Artikel 137 (1) heißt es kurz und bündig: „Es besteht keine Staatskirche.“

Tatsächlich wurde mit der Weimarer Reichsverfassung sowohl die Finanzierung von Religionsgemeinschaften als auch das Verhältnis zwischen Staat und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in einem demokratischen Sinne grundlegend neu geregelt.

Mit der flächendeckenden Einführung der so genannten Kirchensteuern sollte eine Instrumentalisierung der Kirchen durch vermögende Einzelpersonen verhindert werden. Gleichzeitig wurde mit der Einführung der so genannten Kirchensteuern die praktische Voraussetzung für eine Ablösung der Staatskirchenleistungen geschaffen. Artikel 138 beauftragt die damalige Reichsregierung damit, die nötigen rechtlichen Voraussetzungen für die Ablösung zu schaffen.

Dieser Verfassungsauftrag, der 1949 mit der Übernahme der kirchenpolitischen Artikel der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz auf die Bundesrepublik übertragen wurde, ist im Bundestag bis heute auch von der Bundesregierung nicht umgesetzt worden – obgleich sich nicht einmal die Kirchen dagegen wehren. Die Bundesregierung ist gefordert, ein Rahmengesetz zu verabschieden, damit die Ablösung der Staatszuschüsse für die Kirchen auf der Ebene der Bundesländer erfolgen kann. Es ist nicht nur einfach ein Skandal, dass nach hundert Jahren ein solcher Verfassungsauftrag noch immer nicht umgesetzt ist. Das Festhalten an historisch überlebten und gesellschaftlich nicht mehr vermittelbaren Regelungen blockiert bis heute die grundgesetzlich und menschenrechtlich vorgeschriebene Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Bundesrepublik.

Tatsächlich war das bei der Einführung der Weimarer Reichsverfassung eher eine theoretische Frage. Gleichwohl spricht sie – abgesehen von den Stellen, in denen es explizit um die Kirchen geht – nicht von Kirchen, sondern ganz in einem progressiven demokratischen Sinn von Religionsgemeinschaften und in Artikel 137 (7) von ihnen gleichgestellten Vereinigungen zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung, die offensichtlich von den Autoren der Weimarer Reichsverfassung als wesentlich für eine Demokratie eingeschätzt wurden.

Die heutige Gesellschaft in der Bundesrepublik ist jedoch religiös und weltanschaulich sehr viel pluraler geworden. Die zwischen dem Staat und den etablierten Kirchen über Jahrzehnte eingespielten rechtlichen Beziehungen sind, wie sich am Beispiel der Moschee-Steuer-Diskussion zeigt, keine Blaupause für alle Religionsgemeinschaften.

Die bis heute auf der Weimarer Reichsverfassung basierenden Beziehungen zwischen dem Staat und den Kirchen müssen daher der heutigen veränderten religions- und weltanschauungspolitischen Situation in der Bundesrepublik angeglichen werden. Der Auftrag der Weimarer Reichsverfassung, eine demokratische Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat, Gesellschaft und Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (und damit lebensfähige und für eine Demokratie lebensnotwendige Zivilgesellschaft, zu er auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gehören) zu entwickeln, ist noch nicht abgeschlossen, sondern muss entsprechend der heutigen Gegebenheiten weiterentwickelt werden.

Deshalb fordern die Christ*innen in der Partei „Die Linke“ sowohl eine unverzügliche Umsetzung der Ablösung der Staatskirchenleistungen als auch eine Weiterentwicklung der Rechtsformen sowie der Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die dem verfassungs- und menschenrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung entspricht. Das Modell der italienischen Kultursteuer, bei der alle zahlen und die Empfänger der Zahlungen an Organisationen der Zivilgesellschaft bestimmen können, kann dabei eine Orientierung geben. Letztlich muss eine solche Weiterentwicklung in einer Neugestaltung und Stärkung des gesamten zivilgesellschaftlichen Sektors münden, dessen Teil Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind. Bleibt zu hoffen, dass Bundesregierung und Bundestag angesichts des 100. Jahrestages der Unterzeichnung der Weimarer Reichsverfassung endlich tätig werden.


 

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