Kirche kann es nicht allein

Aufarbeitung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt – eine erste Bilanz
Bischöfin Kirsten Fehrs beim Hearing zu „Kirchen und ihre Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ im Juni 2018 in Berlin
Foto: Aufarbeitungskommission/Christine Fenzl
„Als Vertreterin der Kirche Schuld angenommen und getragen“ – Bischöfin Kirsten Fehrs beim Hearing zu „Kirchen und ihre Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ im Juni 2018 in Berlin.

Zwar sind die Augen der Öffentlichkeit beim Thema Missbrauch häufig zuerst auf die katholische Kirche gerichtet, doch natürlich existiert das Problem auch bei den Protestanten, und immer deutlicher wird das der EKD  und den Landeskirchen auch bewusst. Aber es ist noch ein weiter Weg, meint der Theologe und Journalist Christoph Fleischmann, der das Thema schon länger genau beobachtet.

Der Anstoß kam von außen – und er kam heftig. Das Hearing zu „Kirchen und ihre Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“ im Juni 2018, organisiert von der auf Bundestagsbeschluss hin eingesetzten Unabhängigen Aufarbeitungskommission: Beide großen Kirchen waren geladen, und von Seiten der EKD wurde die Bischöfin der Nordkirche, Kirsten Fehrs, benannt, an dem Treffen teilzunehmen. Fehrs hat dort angesichts der Fragen und des Zorns vieler Missbrauchsbetroffener angemessen reagiert: Sie hat, anders als ihr Gegenüber auf katholischer Seite, Bischof Stephan Ackermann, Wut ausgehalten, Empathie gezeigt und weiteres Handeln der Kirche versprochen. Theologisch könnte man sagen: Sie hat als Vertreterin der Kirche Schuld angenommen und getragen.

Was ihr persönlich überzeugender Auftritt aber nicht verdecken konnte, war die Tatsache, dass die evangelische Kirche strukturell weniger vorzuweisen hatte als die katholische Kirche in Deutschland: Es gab bis dato keine Missbrauchsbeauftragten auf EKD-Ebene, es gab keine verlässlichen Zahlen zu Missbrauchsfällen, geschweige denn eine wissenschaftliche Studie, diese zu ermitteln, und nicht einmal alle Landeskirchen hatten eigene Präventionsbeauftragte. Die Landeskirchen waren auf recht unterschiedlichem Stand bei den Themen Missbrauchsprävention und Aufarbeitung. Auf EKD-Ebene war das Thema vor allem aufgrund eines skandalösen Falles des EKD-Disziplinargerichtshofes aufgeschlagen: Die Synode von 2014 hatte daraufhin eine Änderung des Disziplinarrechtes beschlossen.

Als im Jahr 2010 eine Welle von Aufdeckungen von Missbrauchsfällen durch die Republik ging, die auch evangelische Einrichtungen und Gemeinden betraf und unter anderem zum Rücktritt von Bischöfin Maria Jepsen führte, tat man auf Seiten der EKD so, als sei sexueller Missbrauch vornehmlich ein katholisches Problem. Die damalige Präses der Synode der EKD, Katrin Göring-Eckardt, erklärte in einem WDR-Interview zur Synode im November 2010, dass die Missbrauchsfälle eher eine Frage in der katholischen Kirche gewesen seien „mit wenigen Fällen auch bei uns“.

Das Hearing im Juni 2018 hatte viele produktive Folgen für die Evangelische Kirche: Es wurde ein Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf EKD-Ebene gegründet, und das Thema wurde im November 2018 auf der Synode behandelt: Kirsten Fehrs erzählte dort eindringlich von ihrer Erfahrung auf dem Hearing und sprach von der Schuld der Kirche: „Wir haben uns gegenüber uns anvertrauten Menschen schuldig gemacht. Auch als Institution. Weil wir ihnen den Schutz nicht gewährten, den sie dringend brauchten.“ Ein Handlungsplan wurde auf der Synode verabschiedet, der die Standards innerhalb der EKD zu dem Thema vereinheitlichen sollte. Außerdem wurde beschlossen, eine große wissenschaftliche Studie zur institutionellen Aufarbeitung der Missbrauchsfälle EKD-weit anzugehen.

Aber das Hearing vom Juni hatte auch zwei Demütigungen bereitgehalten für die Protestanten: Man stand in der Öffentlichkeit auf einmal schlechter da als die katholische Kirche – und das beim Thema Missbrauch, das doch Fragen wie Zölibat, Hierarchie und Sexualmoral in der Kirche berührt; also Themen, bei denen Protestanten stolz sind, dass sie hier deutlich aufgeklärter und moderner unterwegs sind als die katholischen Glaubensgeschwister.

Genau diesen Stolz brachte der ehemalige Ratsvorsitzende der EKD, Wolfgang Huber, kurz vor der Synode 2018 in einem Interview zum Ausdruck, wenn er mit dem Verweis auf die genannten Themen erklärte, dass das Problem sexueller Missbrauch im evangelischen Bereich „nicht die gleiche Dramatik“ habe, weil es dort nicht dieselben strukturellen Voraussetzungen für Missbrauch gebe wie in der katholischen Kirche.

Diese Zuversicht, dass es mit Missbrauchsfällen im Protestantismus nicht so schlimm stehe wie bei den Katholiken, ist freilich empirisch bisher nicht erwiesen. Wenige Wochen vor dem Interview mit Wolfgang Huber hatte die FAZ eine Untersuchung des Ulmer Psychiaters und Missbrauchsforschers Jörg Fegert bekannt gemacht. Bei einer zufälligen Bevölkerungsstichprobe war Missbrauch in evangelischen Einrichtungen genauso häufig berichtet worden wie Missbrauchserfahrungen im katholischen Kontext. Hochgerechnet hätten demnach über 100 000 Menschen in Deutschland in der näheren oder ferneren Vergangenheit Missbrauch in evangelischen Einrichtungen erlebt. So lange keine valideren Zahlen zur Verfügung stehen, sollte man also nicht von einer anderen „Dramatik“ oder Häufigkeit von Missbrauch im evangelischen Bereich ausgehen.

Die andere Demütigung, die das Hearing 2018 bereithielt, war die Tatsache, dass mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission eine staatliche Stelle der Kirche mit einem gewissen Nachdruck Handlungsempfehlungen zum Thema Missbrauchsaufarbeitung machte. Solche politischen Empfehlungen oder gar Vorgaben des Staates an die Kirchen sind im Staat-Kirche-Verhältnis der Bundesrepublik eher ungewöhnlich. Und im Protestantismus fehlen wohl auch Kategorien, eine staatliche Kontrollfunktion gegenüber der Kirche positiv zu würdigen: Viele Theologinnen und Theologen gehen davon aus, dass die Kirche ein Wächteramt gegenüber dem Staat habe, das sie immer dann ausübe, wenn der Staat grundlegende Standards der Humanität zu verlassen droht. Dass es auch umgekehrt sein könnte, dass auch der Staat dem kirchlichen Rad in die Speichen fallen könnte und müsste, weil die Kirche Menschen nicht gerecht wird, das kommt in der protes-tantischen Selbstwahrnehmung wohl schlicht nicht vor.

Ein gewisser Druck

Vielleicht erklärt das auch die Kommunikationsblockaden, die zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, und der EKD-Spitze im Juni dieses Jahres offenbar geworden sind: Ein letter of intent des EKD-Bevollmächtigten Martin Dutzmann zeigte, dass es wohl einen gewissen Druck von Seiten des UBSKM gegeben hatte. Denn überraschend erklärte sich die EKD bereit, nun doch zeitnah über unabhängige Aufarbeitungskommissionen zu verhandeln, obwohl das bisher auf der kirchlichen Agenda für die Zeit nach Beendigung einer großen wissenschaftlichen Studie angesetzt war.

Dass sich Rörig hier durchgesetzt hat, ist ein Segen für die Kirche, denn die unabhängige Aufarbeitung vor Ort ist ein Desiderat in den vielfältigen Maßnahmen, die die EKD in Folge der Synode von 2018 angestoßen hat. Die von der Kirchenkonferenz erarbeitete und vom Rat der EKD im Oktober 2019 beschlossene Gewaltschutzrichtlinie ist in rekordverdächtigem Tempo in weniger als einem Jahr entstanden: Auch wenn eine Richtlinie von den einzelnen Landeskirchen mit Anpassungen umgesetzt werden kann, also in ihrem Wortlaut nicht verbindlich ist, sollen damit eine gewisse Vereinheitlichung von Präventionsmaßnahmen und Interventionsstandards und die Zahlung von Anerkennungsleistungen erreicht werden. Aber tatsächlich kommt der Punkt der Aufarbeitung dort zu kurz. In der Gewaltschutzrichtlinie heißt es schlicht: Einrichtungsleitungen sollen für ihren Bereich „Ursachen, Geschichte und Folgen sexualisierter Gewalt aufarbeiten, wenn das Ausmaß des Unrechts durch Mitarbeitende dazu Anlass bietet“.

Zwei Dinge konnte man in den vergangenen Jahren bei der katholischen Kirche lernen: Eine Institution kann das eigene Versagen nicht selbst rückhaltlos aufklären; dafür braucht es externe Fachleute mit Zugriff auf alle verfügbaren Informationen. Und: Eine wissenschaftliche Untersuchung ist noch keine Aufarbeitung. Aufarbeitung bedeutet, dass Missbrauchsbetroffene die Informationen bekommen, die für sie wichtig sind, um ihre Geschichte und deren Hintergründe zu verstehen. Und dass sich die Institution für ihr Versagen in irgendeiner Form verantwortet. Dafür braucht es nicht nur weisungsungebundene Kommissionen, wie sie die Gewaltschutzrichtlinie vorsieht, sondern eine institutionell und personell unabhängige Stelle, die auch das Recht zu Nachforschungen hat, die also nicht nur, wie es die EKD-Richtlinie reichlich paternalistisch beschreibt, „auf Wunsch Betroffener Gespräche führt, ihre Erfahrungen und Geschichte würdigt und Leistungen für erlittenes Unrecht zuspricht“.

Kerstin Claus, eine von Missbrauch in der evangelischen Kirche Betroffene, hat die Herausforderung der Aufarbeitung bei ihrer Rede auf der EKD-Synode 2019 in Dresden so beschrieben: „Sie werden merken, dass Sie einen Wesenskern aufgeben müssen, der kirchliche Arbeit immer wieder prägt: Sie werden Ihre Deutungshoheit aufgeben müssen. Stattdessen werden Sie sich tatsächlich auf die vielfältigen Perspektiven Betroffener einlassen müssen.“ Wenn Betroffene nicht nur unverbindlich gehört werden, sondern mitentscheiden dürfen, fällt Kirche aus der Prediger- und Helfer-Rolle: Dann kommt es darauf an, diejenigen zu hören und sich zu ihnen in ein Verhältnis zu setzen, denen von der eigenen Institution Unrecht getan wurde. Damit verwies Claus zugleich auf ein zweites Versäumnis: Die Gewaltschutzrichtlinie hat, anders als das Modell der Aufarbeitungskommissionen von Rörig, nirgends eine verbindliche Beteiligung von Betroffenen geregelt. Der Betroffenenbeirat auf EKD-Ebene, der im September dieses Jahres zum ersten Mal zusammentrat, kann das nicht für alle Landeskirchen ersetzen.

Die große wissenschaftliche Studie, die nun auf den Weg gebracht worden ist, ist hilfreich und notwendig, um die spezifisch protestantischen Strukturen und Bedingungen von Missbrauch schärfer zu erkennen. Leider wird sie keine Hell-Zahl aller möglichen Missbrauchsopfer ermitteln, wie es die MHG-Studie der katholischen Kirche (wenn auch unvollständig) getan hat. Jede Zahl, die sich aus Akten und möglichen anderen Informationen ermitteln lässt, ist zu niedrig, aber dennoch ist eine belegbare Zahl als Mindestgröße des Grauens nicht unwichtig: Sie kann verhindern, dass das Problem unterschätzt wird. Die derzeit (Anfang Oktober) von der EKD mitgeteilte Zahl von 869 Menschen, die sich bei den sogenannten Unabhängigen Kommissionen gemeldet und um Anerkennung ihres Leides nachgesucht haben, ist völlig ungeeignet, die Dimension des Phänomens Missbrauch einzuschätzen. Sie erlaubt aber Vielen in der evangelischen Kirche die Illusion, es sei vielleicht nicht so schlimm wie bei den Katholiken.

In der Tat soll es auch eine neue große Dunkelfeldstudie geben, weil die erwähnte Studie von Jörg Fegert einen zu kleinen Kreis an befragten Probanden hatte, so dass eine gewisse Unschärfe in den Ergebnissen möglich ist. Die neue Dunkelfeldstudie wird gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Gruppen im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorbereitet. So lange aber diese Studie nicht vorliegt, sollte niemand die Probleme unterschätzen.

Sexueller Missbrauch hat in der evangelischen Kirche sicher ein anderes Gesicht als in der katholischen, aber er ist nicht weniger „dramatisch“: Auch wenn evangelische Pfarrpersonen theologisch nicht kategorial von Laien unterschieden sind, hatten und haben sie oft noch eine dem katholischen Priester vergleichbare Autorität und Machtstellung vor Ort; vielleicht haben offene und „moderne“ Pfarrer die sogar mehr als konservative Priester. Auch ohne katholisches Kirchenrecht schützt das Beamten-Dienstrecht die Pfarrpersonen und hat oftmals eine adäquate Ahndung von Missbrauchsfällen verhindert. Auch ohne die enge Bindung von Bischof und Priester haben im evangelischen Bereich Kumpanei unter Amtsgeschwis-tern und billige Gnade die Verfolgung von Missbrauchstaten verhindert.

Schwarze Pädagogik

In den Heimen der Diakonie herrschte auch ohne katholische Sexualmoral dieselbe schwarze Pädagogik wie in Ordenseinrichtungen, die pädosexuelle Übergriffe erleichterte. Und statt des Zölibats hatten die Protestanten in ihr Bild des Pfarrers integriert, dass der unter den Mädchen seiner ersten Gemeinde seine Ehefrau findet: So lange die Braut bei der Heirat 18 Jahre oder älter war, fragte keiner, was davor geschah. Und statt des Zölibats haben evangelische Pfarrer – horribile dictu – oftmals eigene Kinder: Auch die Pfarrfamilie kann zum Ort des Grauens werden.

Und last but not least: Auch wenn die Protestanten theologisch ein anderes Verständnis von der „heiligen Kirche“ haben, haben sie oftmals genauso wie in der katholischen Kirche die Verbrechen „diskret“ behandelt, um den Ruf der Institution nicht zu gefährden. Nein, es besteht wahrlich kein Grund zu irgendeiner Überheblichkeit.

So bleibt ein Schatten über allen Beteuerungen, dass man das Thema Missbrauch in der evangelischen Kirche endlich ernst nehme und es oben bei den Kirchenleitungen angekommen sei. Geht es am Ende auch wieder darum, das Ansehen der Institution zu retten? Dabei wissen Protestanten, dass die Kirche nicht perfekt ist und auch nicht sein muss, so wenig wie die einzelnen Gläubigen. Dies Wissen sollte es allen zum Thema Engagierten ermöglichen, Hilfe von außen anzunehmen. Ohne diese Hilfe wird eine Aufarbeitung institutioneller Schuld nicht gelingen. Ja mehr noch: Protestanten glauben, dass das Heil „extra nos“, von außerhalb ihrer selbst, zu ihnen kommt.

Wenn man das ernst nimmt, dann wären all die Missbrauchsüberlebenden, die sich überhaupt noch an Kirche wenden, auch und gerade mit ihren hartnäckigen Forderungen nach Aufklärung und Gerechtigkeit, ein Segen für die Kirche. Vielleicht kommt Gottes Segen auch durch Katholiken, die in manchen Dingen schon weiter sind in der Missbrauchs-Aufarbeitung, oder in Form eines staatlichen Missbrauchsbeauftragten, wie sich ja auch das Hearing der Aufarbeitungskommission bereits als Segen erwiesen hat. Die evangelische Kirche wird es jedenfalls allein nicht schaffen.

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