Tastendes Nachdenken

Bischöfin Kirsten Fehrs über theologische Konsequenzen aus der Beschäftigung mit dem Thema „Sexualisierte Gewalt und Kirche“
Bischöfin Kirsten Fehrs beim Hearing zu „Kirchen und ihre Aufarbeitung sexuellen
Kindesmissbrauchs“ im Juni 2018, Berlin (Foto: Aufarbeitungskommission/Christine Fenzl)

Sie hat den Prozess der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt auf EKD-Ebene entscheidend vorangetrieben: Kirsten Fehrs, Bischöfin in der Nordkirche, und Sprecherin des EKD-„Beauftragtenrates für die Opfer sexualisierter Gewalt“. Nun hat sie über dieses Thema im Podcast des EKD-Kulturbeauftragten Johann Hinrich Claussen theologisch reflektiert und bringt am Montag auf der EKD-Synode ihren Bericht ein.

Es ist stets eine schwierige Frage, wann man mit dem dezidiert theologischen Nachdenken anfangen oder aufhören sollte. Das gilt ganz besonders für das so hochproblematische Thema der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche (vergleiche den aktuellen November-Schwerpunkt von zeitzeichen). Wenn ich es recht beobachtet habe, dann hat sich die Theologie im engeren Sinne hier lange zurückgehalten, aus gutem Grund. Denn am Anfang muss hier die Aufklärung der Sachverhalte stehen. Sie ist schon schwierig genug. Hier sind zunächst Polizei und Justiz in der Verantwortung.

Zeitgleich sind Pädagogik, Sexualwissenschaft und andere Experten darüber zu konsultieren, wie Präventionskonzepte zu erstellen sind. Das ist verbunden mit Fragen der Kirchenpolitik: Wie können wir sie verlässlich implantieren? Natürlich wird alles oft überlagert von Fragen der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit, denn über die Skandale sexualisierter Gewalt muss angemessen kommuniziert werden.

Und schließlich, das Wichtigste, sind Gespräche mit Betroffenen zu führen. Sie haben mal juristische, mal politische oder auch mal seelsorgerliche Schwerpunkte. In all dem ist immer auch theologischen Fühlen und Denken gefragt, aber eher implizit. Denn eine kirchliche Lehre im strengen Sinne darf all diese Prozesse nicht beherrschen. Man sollte hier also nicht zu früh mit der Theologie beginnen. Aber wenn sie ganz fehlen würde, wäre das doch ein großer Mangel.

Umso mehr habe ich mich darüber gefreut, dass Kirsten Fehrs, Bischöfin für den Sprengel Lübeck-Hamburg in der Evangelische Kirche Norddeutschlands und für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland für dieses Thema verantwortlich, sich die Zeit und Ruhe genommen hat, in einem – noch nicht veröffentlichten – Aufsatz darüber nachzudenken, was diese so wichtige, komplexe und belastende Arbeit für sie als Theologin bedeutet und sie verändert hat.

Man merkt ihrem Aufsatz an, dass sie sich an diese Frage herantasten muss. Ganz schulmäßig geht sie zunächst die dogmatischen Lehrtopoi durch, um sie daraufhin zu bedenken, was sich an ihnen für sie verändert hat. Doch dann kommt sie zu zwei entscheidenden Punkten. Sie mögen nicht ganz neu sein – wie sollten sie auch? –, haben mich aber neu ins Nachdenken gebracht. Das eine ist, dass die Theologie der Vergebung viel präziser und das heißt viel vorsichtiger verstanden werden muss. Ein konventionell-kirchliches Reden, das den unbedingten Wert – ja, vielleicht sogar eine Pflicht zum Vergeben beschwört, verletzt das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen sexualisierter Gewalt und übt einen völlig unangemessenen Druck aus. Vergebung muss da viel deutlicher als Freiheitsgeschehen beschrieben werden, das sich ereignen kann, aber nicht muss. Wenn es geschieht, kann dies von denen, die daran teilhaben, als eine Gnade erfahren werden. Aus guten Gründen kann es aber auch ausbleiben.

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Bedeutung von Grenzen. In konventionell-kirchlicher Rede wird allzu oft beschworen, dass Grenzen zu überwinden seien und dass Gottes Liebe grenzenlos wäre. Die Begegnung mit Menschen jedoch, die unter massiven Grenzverletzungen zu leiden hatten, sollte dazu führen, den Wert der Grenze theologisch neu wahrzunehmen.

Kirsten Fehrs Nachdenken über eine „Theologie nach den Missbrauchsskandalen“ – wenn es denn so etwas geben kann – ist nicht abgeschlossen, und ihr Aufsatz dazu noch nicht erschienen. Aber im Rahmen meines Podcasts habe ich mit ihr darüber ein gut 40-minütiges Gespräch geführt. Wer es nachhören möchte – und das mag eine Einstimmung auf die EKD-Synode sein –, der klicke auf diese Worte.

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.
Foto: EKDKultur/Schoelzel

Johann Hinrich Claussen

Johann Hinrich Claussen ist seit 2016 Kulturbeauftragter der EKD. Zuvor war er Propst und Hauptpastor in Hamburg.


Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Theologie"