Feminism now

Eine Bewegung in vier Wellen: Frauen kämpfen seit zweihundert Jahren für gleiche Rechte
Berlin, 12. Mai 1912. Demonstration für das Frauen-Wahlrecht. Eine Gruppe von Demonstrantinnen auf dem Weg zum Versammlungsort.
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Berlin, 12. Mai 1912. Demonstration für das Frauen-Wahlrecht. Eine Gruppe von Demonstrantinnen auf dem Weg zum Versammlungsort.

Die organisierte Frauenbewegung verlief meist parallel zu anderen Befreiungsbewegungen. Ihre Geburtsstunde schlägt mit der Französischen Revolution. Die Politik­wissenschaftlerin Michaela Karl gibt einen Überblick.

Vor mehr als zweihundert Jahren beschlossen Frauen, nicht länger nur von Brot und Rosen zu träumen, sondern sich zusammenzuschließen, um ihre Rechte durchzusetzen. Die organisierte Frauenbewegung verlief meist parallel zu anderen Befreiungsbewegungen, wie der zur Abschaffung der Sklaverei in den USA, die Märzrevolution in Deutschland 1848 oder die Studentenbewegung der 1960er-Jahre. Ihre Geburtsstunde schlägt daher nicht von ungefähr mit der Französischen Revolution. 1789 veröffentlichte die Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Olympe de Gouges die „Erklärung der Rechte der Frau und der Bürgerin“, die erste universale Erklärung der Menschenrechte: „Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen das Recht besitzen, die Rednertribüne zu besteigen.“ Sie selbst starb auf dem Schafott, nicht ahnend, welch erbitterte Auseinandersetzungen ihre Nachfahrinnen noch heute führen, damit das, was nach zähem Ringen Verfassungsnorm wurde, zugleich gesellschaftliche Wirklichkeit wird.

1865 gilt als Gründungsjahr der organisierten Frauenbewegung in Deutschland. In Leipzig wurde unter der Ägide von Louise Otto-Peters der „Allgemeine Deutsche Frauenverein“ (ADF) ins Leben gerufen. Fünf Jahre später zählte der ADF bereits zehntausend Mitglieder, die sich anschickten, das Leben von Frauen zu verbessern.

In der bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts sollten sich Frauen der Mittel- und Oberschicht zuvorderst um das Wohl der Familie kümmern. Zugang zu Erwerbstätigkeit und Bildung war ihnen verwehrt, karitatives Engagement die einzig gesellschaftlich akzeptierte außerhäusliche Tätigkeit. Frauen aus prekären Verhältnissen sahen sich mit der Doppelbelastung aus Erwerbsarbeit und Hausarbeit konfrontiert. Gängige Berufsfelder für Frauen waren Dienstmädchen oder Fabrikarbeiterin, wobei der Verdienst weit hinter dem der männlichen Arbeitskollegen zurückblieb. Wehren konnten sich Frauen kaum. Gewerkschaften sahen in ihnen billige Arbeitskräfte, die mit Männern um die Arbeit konkurrierten und für sinkende Löhne verantwortlich waren. Erst als die proletarische Frauenbewegung sich der Arbeiterinnenfrage annahm gab es erste Verbesserungen für diese Frauen, die von der bürgerlichen Frauenbewegung eher vernachlässigt wurden. Für diese war die Frauenfrage des 19. Jahrhunderts vor allem eine Bildungsfrage.

Deutschland war bezüglich der Mädchenbildung eines der rückständigsten Länder Europas. Hier war die Erziehung zur guten Ehefrau und Mutter ein Bildungsideal. Der Besuch eines Gymnasiums, gar der Universität war nicht vorgesehen, was eine freie Berufswahl unmöglich machte. Erst 1893 eröffnete die Gründerin des Vereins „Frauenbildungs-Reform“, Hedwig Kettler, das erste deutsche Mädchengymnasium, das heutige Lessing-Gymnasium in Karlsruhe. 1900 ließ das Großherzogtum Baden als erstes deutsches Land Frauen zum Studium zu. Bald konnten Frauen auch promovieren, ab 1920 konnten sie sich habilitieren. Eine der wichtigsten Kampagnen des ADF galt um 1900 dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), förderte doch die herrschende Gesetzgebung die Unterdrückung der Frau. Der Mann war Rechtsvertreter einer juristisch nicht existenten Frau. Für Ehefrauen galt die Gehorsamspflicht, sie hatten weder über ihr Vermögen noch über ihre Kinder Verfügungsgewalt. Die Frauen fochten mit großem Einsatz und waren umso enttäuschter, als das BGB bei seiner Verabschiedung die Abhängigkeit der Ehefrau vom Ehemann erneuerte, mit Bestimmungen, die bis weit nach dem Zweiten Weltkrieg gültig blieben.

Frauenstimmrecht als Forderung

Eine weitere zentrale Forderung der ersten Frauenbewegung war das Frauenstimmrecht. Dass Frauen am politischen Prozess teilhaben könnten, galt in jenen Jahren sogar als gefährlich. Mediziner behaupteten, Frauen würden statt von ihrem Gehirn von ihrer Gebärmutter geleitet, was während der Pubertät, der Menstruation, bei Schwangerschaft und Menopause zu gefährlichen Instabilitäten hinsichtlich ihrer Entscheidungsfähigkeit führen würde. Die Kirchen warnten, dass das Wahlrecht für Frauen die Strukturen der Gesellschaft zerstören würde. Die Frauenstimmrechtsbewegung agierte international mit aufsehenerregenden Kampagnen. Nirgendwo aber gingen die Frauen so weit wie in England, wo die Suffragetten der Women’s Social and Political Union unter Führung von Emmeline Pankhurst die Regierung in einen regelrechten Guerillakrieg verwickelten. Fast überall in Europa erhielten die Frauen nach 1918 das Wahlrecht. Artikel 109 der Weimarer Verfassung legte fest, dass beide Geschlechter nun „grundsätzlich“ die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten besaßen. Diese „grundsätzliche“ Gleichstellung ermöglichte allerdings zahlreiche Sonderregelungen, die die Gleichstellung der Frau aushöhlten. Artikel 119 legte zwar die „Gleichberechtigung der Geschlechter“ innerhalb der Ehe fest, da zugleich aber weiterhin das Familienrecht des BGB gültig war, änderte sich für die Frauen de facto nichts.

Nachdem mit der Einführung des Wahlrechts eines der Hauptanliegen der Frauen erfüllt war, kam die organisierte Frauenbewegung in den 1920er-Jahren nahezu zum Erliegen. Bereits während des Krieges hatte sich der Konservatismus der bürgerlichen Frauenbewegung gezeigt: Kinder, Küche und Kirche waren nun die wesentlichen Aspekte der bürgerlichen Frauenorganisationen, die sich jetzt als Bollwerk gegen die Freizügigkeit der 1920er-Jahre verstanden.

Während der Weltwirtschaftskrise galten Frauenerwerbsarbeit und Emanzipation als gesellschaftsschädlich und mitursächlich für die sinkende Geburtenrate. Die schon jetzt einsetzende rege Familienpolitik wurde mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten geradezu „perfektioniert“. 1933 bedeutete das Ende aller unabhängigen Frauenorganisationen.

Die Frauenbewegung galt als Ausdruck „jüdisch-marxistischer Dekadenz“, die die Gesellschaft systematisch untergraben hatte. Frauenorganisationen wurden gleichgeschaltet oder mussten sich auflösen. Der Internationale Frauentag wurde verboten, der Muttertag 1933 zum offiziellen Feiertag erklärt.

Der Neubeginn nach Kriegsende ließ nicht Gutes erahnen. Unter den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rats, der 1948 auf Herrenchiemsee das Grundgesetz ausarbeitete, waren nur vier Frauen: Elisabeth Selbert (SPD), Friederike Nadig (SPD), Helene Wessel (Zentrum) und Helene Weber (CDU). Sie gelten heute als die Mütter des Grundgesetzes. Elisabeth Selbert ist es zu verdanken, dass die Gleichberechtigung als Verfassungsgrundsatz ins Gesetz kam: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3 Absatz 2). Die Regierung wurde verpflichtet, bis 31. März 1953 alle Bestimmungen des BGB, die der Verfassung widersprachen, zu überarbeiten. Dies geschah jedoch erst, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1953 die Gleichstellung zur Rechtsnorm erklärte. Am 3. Mai 1957 verabschiedete der Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.

Alter Gehorsamsparagraph

Bis dahin galt das Ehe- und Familienrecht des BGB samt Gehorsamsparagraphen, wonach der Ehemann in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten bestimmen durfte. Dies betraf den Wohnort der Familie sowie die Verwaltung und Nutzung des Vermögens der Ehefrau, die zur Erwerbsarbeit seine Zustimmung benötigte. Der Ehemann besaß den so genannten Stichentscheid, während seine Frau der Folgepflicht unterlag. Nachdem der Stichentscheid 1957 in weiten Teilen abgeschafft wurde, behielten Väter dennoch die letztendliche Entscheidung über Erziehung und Ausbildung der Kinder. Sie blieben sogar die gesetzlichen Vertreter ihrer minderjährigen Kinder, bis das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies dem Gleichberechtigungsgrundsatz widersprach. Weiterhin gültig aber war die gesetzlich festgeschriebene Pflicht der Frau zur Haushaltsführung. Jetzt konnten Männer die Arbeitsverträge ihrer Frauen zwar nicht mehr so ohne weiteres kündigen, doch durfte eine Frau nur dann erwerbstätig sein, wenn sich dies mit ihren häuslichen Pflichten vereinbaren ließ. Erst 1977 wurde die Arbeitsteilung zur Privatsache erklärt und die Pflicht zur Hausarbeit für Frauen abgeschafft.

Mitte der 1960er-Jahre trat eine neue Generation Frauen an die Öffentlichkeit. Sie waren in einer Zeit des relativen Wohlstandes aufgewachsen, in der vor allem die Mittelschicht erpicht war, ihren Töchtern eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Der Frauenanteil an den Universitäten stieg. Bald drängten gut ausgebildete Frauen auf den Arbeitsmarkt und forderten auch frauenpolitisch den längst überfälligen Neuanfang.

Zur Initialzündung der zweiten Welle der Frauenbewegung wurde die in den USA entstandene Bürgerrechts- und Studentenbewegung. International kam es zu aufsehenerregenden Protestkampagnen, unter anderem für die Streichung des Abtreibungsparagraphen und für die Straffreiheit der Abtreibung. Im April 1971 unterzeichneten in Frankreich 343 Schauspielerinnen, Schriftstellerinnen und Ärztinnen ein öffentliches Abtreibungsgeständnis, darunter auch Simone de Beauvoir, Ikone der französischen Frauenbewegung, deren berühmter Satz „Man wird nicht als Frau geboren – man wird dazu gemacht“ zum Leitgedanken der Bewegung wurde.

In ihrem Bemühen um eine weibliche Gegenkultur setzte die neue Frauenbewegung auf eine autonome feministische Organisationsstruktur, was ihr umgehend das Attribut „männerfeindlich“ bescherte.

Frauen begannen jetzt, ihre Sexualität kritisch zu hinterfragen. Nicht nur Befreiungschancen wurden erörtert, sondern auch über Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Inzest gesprochen. 1978 wurde in Berlin der erste Frauennotruf eingerichtet. Zwei Jahre zuvor hatte dort bereits das erste Frauenhaus eröffnet. Damit drängte das Tabuthema häusliche Gewalt an die Öffentlichkeit. Auch Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe wurden nun angeprangert. Erst 1997 aber wurde Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.

In ihrer dritten Welle verlagerte sich die Frauenbewegung hin zu Forschungseinrichtungen und Theoriedebatten um „queer“ und „gender“. Die thematische Vielfalt wurde ebenso unüberschaubar wie die Vielzahl an Aktionen, Projekten, Texten und Protagonistinnen. Es gab keine repräsentativen Organisationen mehr, keine herausragende Gruppierung. Feministische Subkultur war in Form von Cyberfeminismus, Riot Girls und Lady-Festen zwar höchst lebendig, wurde aber nicht mehr als Massenphänomen wahrgenommen. Wie viel noch immer im Argen lag in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, geriet um die Jahrtausendwende in den Hintergrund. Mit der seit den 1990er-Jahren EU-weit geltenden institutionalisierten Gleichstellungspolitik schienen sich die Nachteile zwischen den Geschlechtern zu nivellieren. Feminismus galt als überholt und altbacken. Junge Frauen wollten nicht mehr als Feministin bezeichnet werden. Die Frauenbewegung erlitt einen herben Backlash.

Doch Totgesagte leben bekanntlich länger: Unüberhörbar und unübersehbar hat vor einigen Jahren die vierte Welle der Frauenbewegung begonnen: Feminismus ist populär wie nie zuvor. Netzfeminismus, feministische Zeitschriften und Veröffentlichungen erleben eine neue Blütezeit. Die Frauenbewegung 4.0 ist international gut vernetzt, thematisch vielfältig und sehr heterogen. Moderne Feministinnen denken intersektional, wissen um die vielen Formen von Diskriminierung. Sie setzen sich generationsübergreifend für eine gendergerechte Sprache, gegen Gender-Pricing und Gender-Pay-Gap ein, agitieren gegen Body-Shaming und für Body-Positivity und prangern Geschlechterklischees in Werbung und Kinderzimmer an. Besonders der Kampf gegen die Rape-Culture trug zu einer beispiellosen Mobilisierung bei und brachte der neuen Frauenbewegung große mediale Aufmerksamkeit. Slutwalks, #aufschrei, MeToo-Debatte und Women’s March sind in aller Munde.

Die Frauenbewegung ist zurück, und das ist gut so. Denn in einer Zeit, in der weltweit die Reaktion auf dem Vormarsch ist, Menschenrechte, Frauenrechte und Bürgerrechte erneut in Frage gestellt werden und nicht nur Frauen um humanitäre und politische Errungenschaften fürchten müssen, bedeutet der Kampf um Frauenrechte einmal mehr den Einsatz für das freie und gleichberechtigte Leben aller Menschen. Nicht auszudenken, wenn dieser verloren ginge … 

Literatur

Michaela Karl: Die Geschichte der Frauenbewegung. Reclam Verlag, Stuttgart 2020, 286 Seiten, Euro 7,80.

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