pro und contra

Soll der Paragraf 218 aus dem Strafrecht entfernt werden?

Antje Schrupp
Foto: privat
Thomas Rachel
Foto: Tobias Koch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland ein Straftatbestand nach Paragraf 218. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche bleibt er straffrei, wenn die Frau eine Pflichtberatung bei einer staatlich anerkannten Stelle nachweisen kann. Der Paragraf muss weg, meint Antje Schrupp, Politikwissenschaftlerin und Präsidiumsmitglied der Evangelischen Frauen in Deutschland e. V. Ihr widerspricht Thomas Rachel, CDU-Bundestagsabgeordneter und EKD-Ratsmitglied.

Die Bevormundung muss aufhören

Abtreibungsverbote sind Relikte aus patriarchalen Zeiten

Kürzlich hatte ich eine Diskussion über Abtreibung mit einem progressiven und reformorientierten Katholiken. Er war kein Hardliner, sondern ehrlich bemüht, das Leid und die schwierige Situation ungewollt Schwangerer zu berücksichtigen. Während unserer Unterhaltung wurde mir jedoch klar, dass uns eine grundlegende Glaubens- und Bekenntnisfrage trennt: darüber, wie neue Menschen auf die Welt kommen.

Mein Gesprächspartner war zutiefst überzeugt, dass eine befruchtete Eizelle, sobald sie sich im Uterus einer Person eingenistet hat, ein vollwertiger Mensch ist. Für ihn ist ein Schwangerschaftsabbruch nichts anderes als die Tötung eines Menschen. Ich teile diese Ansicht nicht. Sondern ich bin überzeugt, dass zwischen Embryonen und geborenen Menschen ein kategorialer Unterschied besteht, und dass an beides nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden dürfen. Dabei geht es mir ausdrücklich nicht um die Frage, ab wann embryonales oder fötales Leben „wirklich“ menschliches Leben ist. Es ist grundsätzlich falsch, menschliches Leben anhand von Fähigkeiten oder Entwicklungsstufen zu bewerten. Schließlich gibt es auch viele geborene Menschen, die bestimmte Fähigkeiten nicht (mehr) besitzen, ohne dass dies ihrem Menschsein im Geringsten Abbruch täte.

Ich lehne die Vorstellung, dass Embryonen bereits Menschen wären, aus einem anderen Grund ab: Weil dabei die schöpferische Bedeutung der Schwangerschaft negiert wird. Denn wenn sich zwischen dem Zeitpunkt der Einnistung im Uterus und der Geburt nichts Kategoriales geändert hat, trägt der Prozess dazwischen nichts Wesentliches zum Geschehen bei.

Diese letztere Sichtweise entspricht einer langen abendländischen Tradition. Schon seit Aristoteles wird der weibliche Uterus als bloß passiver Nährboden beschrieben, wohingegen der aktive Part dem Mann vorbehalten ist: „Er zeugt das Kind, sie trägt es aus.“ Betreiber von Reproduktionskliniken wie der ukrainische Unternehmer Albert Totschilowskyij (gegen den inzwischen wegen Menschenhandel ermittelt wird) träumen bereits davon, lebendige Leihmütter durch Inkubatoren zu ersetzen. Bislang funktioniert das aber nicht. Ein Embryo braucht mindestens 22 Wochen lang einen lebendigen Körper, um zu einem lebensfähigen Wesen heranwachsen zu können. Ich bin der Ansicht, dass simpler Respekt vor dem Beitrag, den Menschen mit Uterus zur Fortpflanzung unserer Spezies leisten, es gebietet, Schwangerschaften als Prozesse zu verstehen, die in Freiheit und Freude ablaufen sollten.

Dafür ist unabdingbar, dass Menschen, die ungewollt schwanger werden, nicht gezwungen sein dürfen, schwanger zu bleiben. Wir müssen aufhören, sie zu bevormunden, sie misstrauisch zu beäugen, ihnen Vorschriften zu machen, sie zwangsweise zu beraten. Unser Job ist es, zu helfen, zu unterstützen, Möglichkeiten zu eröffnen. Jede Schwangerschaft ist einzigartig. Nur die Betroffene selbst kann ihre Situation letztlich beurteilen. Entschließt sie sich dazu, den Embryo aus ihrem Uterus entfernen zu lassen, ist moralische Entrüstung vollkommen fehl am Platz.

Dass eingenistete Embryonen im ersten Trimester wieder abgehen, geschieht in bis zu einem Drittel aller Schwangerschaften aus allen möglichen Gründen. Es ist also bis zu einem gewissen Grad normal. Damit will ich nicht etwa andeuten, dass Fehlgeburten eine banale Angelegenheit wären, im Gegenteil: Für Menschen, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, kann eine Fehlgeburt ein genauso großes Unglück sein wie der Tod eines geliebten Menschen. Mein Punkt ist, dass diese Urteile nicht Dritten zustehen, sondern ausschließlich den Betroffenen selbst. Schwangerschaften finden innerhalb des Körpers statt. Niemand anderes hat hier mitzureden als die Person, um deren Körper es geht. Abtreibungsverbote sind Relikte aus patriarchalen Zeiten, als Männer und Machthaber die Gebärfähigkeit von Frauen kontrollierten und sich zunutze machten. Höchste Zeit, dass wir das hinter uns lassen. Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch muss weg. 


Irritierender Bewusstseinswechsel

Wird der Paragraf 218 angetastet, wird der Lebensschutz dramatisch geschwächt

Verantwortungsethisch betrachtet sind die Pläne der Bundesregierung ebenso problematisch wie der Paradigmenwechsel meiner evangelischen Kirche.Die wichtige Perspektive auf das eigenständige Lebensrecht des ungeborenen Lebens, das vom Grundgesetz aus guten Gründen unter dem vollen Schutz der Menschenwürde steht, soll nach dem Willen der Ampel ausgeblendet werden. Das wird auch am Titel der Ampel-Kommission „Für reproduktive Selbstbestimmung“ deutlich.

Doch bei einer Schwangerschaft, wie Wolfgang Huber es in seiner Ethik – Grundfragen unseres Leben von der Geburt bis zum Tod einmal sehr treffend ausgedrückt hat, geht es um ein einzigartiges „Lebensverhältnis (…), in dem diese beiden Seiten“, nämlich diejenigen von Mutter und Kind, so „stark miteinander verbunden“ sind, dass sie eben nicht isoliert voneinander zu betrachten sind. Beim Schwangerschaftskonflikt geht es demzufolge um nicht weniger als zwei von der Grundwerteordnung unserer Verfassung (aus guten Gründen) als ebenbürtig erachtete und sich miteinander in einem direkten Konflikt befindliche Schutzgüter.

Gerade aus einer verantwortungsethischen Perspektive heraus betrachte ich deshalb nicht nur die Reformpläne der Ampelregierung als höchst problematisch, sondern auch den bedenklichen Paradigmenwechsel meiner evangelischen Kirche. Es gibt – seit der noch in gutem ökumenischem Geist verfassten Gemeinsamen Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ (1989) – auch in unserer Kirche einen irritierenden Bewusstseinswechsel in Bezug auf die fundamentale Bewertung sowohl der zentralen ethischen Grundfragen als auch der konkreten existentiellen Güterabwägungen beim Schwangerschaftskonflikt.

Völlig zu Recht hat sich der Rat der EKD in seiner jüngsten Stellungnahme zwar für die Beibehaltung der verpflichtenden Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch stark gemacht. Denn damit wird nicht zuletzt der so notwendige freie Reflexionsraum für jede Frau garantiert.

Die Zustimmung zu „Regulierungen des Schwangerschaftsabbruches (…) außerhalb des Strafrechtes“ halte ich jedoch für einen Fehler. Ebenso kann die von der EKD vorgeschlagene „abgestufte Fristenkonzeption“ nicht überzeugen, zumal weder die Stufung der Fristen festlegt noch diese in irgendeiner Weise theologisch begründet wird. Die gültige Gesetzesregelung zum Schwangerschaftsabbruch im Paragrafen 218 StGB, mit ihrer doppelten Anwaltschaft für Mutter und Kind, ist nach Jahrzehnten erbitterten Ringens durch mühsame politische und gesellschaftliche Befriedungskompromisse errungen worden. Diesen bewährten Kompromiss nun völlig ohne Not aufzukündigen, wäre in meinen Augen unverantwortlich.

Wird der Paragraf 218 angetastet, besteht die große Gefahr, dass dies nicht nur zu einer dramatischen Schwächung des Lebensschutzes in Deutschland führt, sondern auch zu einer Polarisierung und erneuten Spaltung unserer Gesellschaft bei diesem Thema. Ich möchte jedoch keinen Rückfall in die Debatten der 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts erleben und schon gar keine Verhältnisse wie in den USA!

Als evangelische Kirche sollten wir deshalb wieder neu betonen: „Der Schutz des Lebens ist nicht nur eine individuelle, sondern eine solidarische und öffentliche Aufgabe und damit auch eine der Rechtsordnung. Ziel des staatlichen Handelns muss es sein, den Schutz und die Förderung des ungeborenen wie des geborenen menschlichen Lebens zu verbessern und das allgemeine Bewusstsein von der Unverfügbarkeit anderen menschlichen Lebens auch im vorgeburtlichen Stadium zu verstärken.“ „Gott ist ein Freund des Lebens.“ 

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.
Foto: Tobias Koch

Thomas Rachel

Thomas Rachel ist seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Kirchen- und Religionspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).


Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Kirche"