Wiedergutmachende Befriedung?

Deutschlands Versuche der Aussöhnung mit Israel und den Nachbarn nach 1945
Willy Brandts historischer Kniefall am Denkmal für die Opfer des jüdischen Ghettos in Warschau am 7. Dezember 1970.
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Willy Brandts historischer Kniefall am Denkmal für die Opfer des jüdischen Ghettos in Warschau am 7. Dezember 1970.

Zunächst gab es in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg nur vereinzelt Versuche der Aussöhnung mit den Opfern und ehemaligen Feinden. Aus diesem zögerlichen Beginn formte sich dann das Streben nach Versöhnung als wesentlicher Charakter deutscher Politik und Staatsräson, schreibt der Berliner Historiker Arnd Bauerkämper.

Seit dem Zweiten Weltkrieg ist in Deutschland wiederholt über die Opfer des Nationalsozialismus diskutiert worden. Allerdings verliefen diese Debatten keineswegs kontinuierlich. Vielmehr folgen auf Phasen der Auseinandersetzung mehrfach Jahre, in denen über diese Folgelasten der NS-Herrschaft im „Dritten Reich“ und in den besetzten Staaten geschwiegen wurde. Zudem unterschied sich von 1949 bis 1990 die Auseinandersetzung in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR, die sich nicht als Rechtsnachfolger des „Dritten Reiches“ verstand und deshalb Kompensationsleistungen für ausländische Geschädigte des NS-Regimes ablehnte. Nicht zuletzt wurden keineswegs alle Opfer gleichermaßen berücksichtigt, und Bemühungen um Entschädigung trafen immer wieder auf erhebliche Vorbehalte und Widerstände.

Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf den Zusammenhang von Wiedergutmachung und Versöhnung, die tief in der christlichen Theologie verwurzelt, aber in den einzelnen Konfessionen unterschiedlich ausgeprägt ist. Nach diesem Verständnis vollzieht sich die Versöhnung von Gott und Mensch durch Jesus Christus. Im 11. Jahrhundert entwickelte Anselm von Canterbury (um 1033 bis 1109) die Satisfaktionslehre, nach der die Wiedergutmachung der Sündenschuld durch das Kreuzesleiden Christi erklärt und dabei die Barmherzigkeit mit der Gerechtigkeit Gottes vermittelt wird. Im Judentum soll am Feiertag Jom Kippur die Versöhnung mit dem Ewigen vollzogen werden, indem sich die Menschen miteinander versöhnen. Dabei gilt das Eingeständnis der Sünde – verbunden mit Reue – als Voraussetzung der Sühne. Entschädigung als Handlungs- und Politikfeld umfasst vor allem die Maßnahmen zur Rückerstattung entzogener Vermögenswerte, zur bestmöglichen Kompensation verlorener Lebenschancen und zur Aufhebung von Unrechtsurteilen.

Die Debatte über die Verantwortung für die Verbrechen, die im „Dritten Reich“ und in den besetzten Gebieten Europas begangen worden waren, setzte im besiegten und besetzten Deutschland schon 1945/46 ein. Intellektuelle wie Walter Dirks, Friedrich Meinecke, Alexander Abusch und Karl Jaspers befassten sich mit Schuld und Wiedergutmachung. Daran beteiligten sich auch die evangelischen Kirchen, die mit der am 19. Oktober 1945 beschlossenen Schulderklärung ihre Mitverantwortung für die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes eingestanden. Allerdings wiesen konservative Lutheraner allein dem Staat – nicht aber den Kirchen – die Schuld zu. Überdies wurden die Opfer und der Holocaust nicht konkret und explizit erwähnt.

Damit verbunden, leistete die Bundesrepublik Entschädigungsleistungen als Beitrag zur Versöhnung erst in den 1950er-Jahren. Dabei blieb die Verpflichtung gegenüber den NS-Opfern noch lange heftig umstritten. Immerhin schloss die Bundesregierung von 1959 bis 1964 mit elf westeuropäischen Regierungen „Globalabkommen“ ab, nach denen die im Zweiten Weltkrieg besetzten westeuropäischen Länder eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 876 Millionen D-Mark erhielten. Zwangsarbeiter und Widerstandskämpfer wurden in den Abkommen allerdings ausgeschlossen. Zudem blieben osteuropäische Staaten völlig unberücksichtigt. Eine umfassende Entschädigung scheiterte in dieser Phase vor allem, weil die westdeutschen Eliten und große gesellschaftliche Gruppen in der Bundesrepublik über ihre Anpassung im „Dritten Reich“ oder sogar ihre Unterstützung der NS-Machthaber schweigen wollten oder sich selber zu Opfern erklärten.

Westintegration absichern

Bis zu den 1960er-Jahren bestimmte auch deshalb vorrangig politische Opportunität die Entscheidungen des Kabinetts unter Kanzler Konrad Adenauer, der mit den Kompensationsleistungen an die Opfer in den westlichen Staaten besonders bestrebt war, seine Politik der Westintegration abzusichern und voranzubringen. Auch verpflichtete sich die Bundesregierung im „Luxemburger Abkommen“, das Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett am 10. September 1952 unterzeichneten, Israel und der Jewish Claims Conference innerhalb von zwölf bis 14 Jahren eine Entschädigung von drei Milliarden D-Mark zu zahlen oder in Waren zu liefern. Allerdings stimmten dem Abkommen im Bundestag am 18. März 1953 lediglich 238 der 358 anwesenden Abgeordneten zu. Auch anschließend wurden jüdische Opfer in der Bundesrepublik lange vernachlässigt. Aber in Israel selber waren die westdeutschen Entschädigungszahlungen als „Blutgeld“ umstritten. In der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft trieben nur einzelne Gruppen die Versöhnung mit Israel und den jüdischen Überlebenden des Holocaust voran. So wurden schon in den späten 1940er-Jahren in zahlreichen Städten Westdeutschlands Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit gegründet, die den Dialog und die Kooperation zwischen Juden und Christen förderten. Zudem setzten sie sich für die Aufarbeitung des Holocaust ein. Ein 1949 gebildeter Koordinierungsrat veranstaltet seit 1952 jeweils im März die „Woche der Brüderlichkeit“.

Besonders gegenüber Forderungen nach einer Entschädigung für einzelne NS-Opfer haben alle Bundesregierungen ab 1949 auf dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität beharrt, nach dem Konflikte über Hoheitsakte zwischen Staaten ausschließlich vor internationalen Gerichten ausgetragen werden. Nach dieser Rechtslage sind Ansprüche auf Reparationen und Entschädigungen ausschließlich zwischen Regierungen zu verhandeln und zu leisten. Artikel 91 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konvention von 1949 bestätigte das Prinzip ausschließlich staatlicher Verantwortung für Entschädigungen. Zudem stellte das Londoner Schuldenabkommen, in dem sich die Bundesrepublik am 27. Februar 1953 gegenüber siebzig Staaten – darunter den drei westlichen Besatzungsmächten – zur Rückzahlung von Schulden in Höhe von 13,7 Milliarden D-Mark verpflichtete, alle Ansprüche ehemaliger Häftlinge der Konzentrationslager und ziviler Zwangsarbeiter an deutsche Behörden zurück.

Bedeutender für die beginnende Versöhnung waren frühe gesellschaftliche Initiativen in Westeuropa. Diese grenzüberschreitenden Aktivitäten beschränkten sich keineswegs auf diplomatische Beziehungen zwischen den Regierungen und bi- beziehungsweise multilaterale politische Verhandlungen, sondern sie waren durch Begegnungen, Austausch und Beziehungen zwischen Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Assoziationen wie Sportvereinen, Wissenschaftlern, Veteranenverbänden und Kulturvereinigungen gekennzeichnet. Besonders Städtepartnerschaften ermöglichten in Europa oft schon in den ersten Nachkriegsjahren, als offizielle staatliche Beziehungen noch ausgeschlossen waren, einen informellen Austausch zwischen Angehörigen zuvor verfeindeter Staaten. So ist der Versöhnungsprozess zwischen Frankreich und der Bundesrepublik seit den 1950er-Jahren maßgeblich von den Partnerschaften zwischen Städten der beiden Länder ausgegangen. Dieser Prozess gipfelte nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch die Römischen Verträge (25. März 1957) in der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland, der im Zeichen der Versöhnung regelmäßige Konsultationen und Begegnungen fördern sollte, besonders zwischen Jugendlichen.

Sogar Soldatenverbände bekannten sich schon früh zur Völkerverständigung. Auch nahmen sie bereits in den frühen 1950er-Jahren Verbin­dungen zu den ehemali­gen Feinden auf. Die Kontakte gingen besonders von franzö­si­schen Generälen aus, die sich seit 1947 im schweizerischen Caux sur Montreux tra­fen und Begegnungen zwischen westlichen Militärs initiierten. 1950 nahmen an einer Ta­gung erstmals auch ehemalige deutsche Offiziere teil. Die „moralische Auf­rüstung“ (so der Name der tragenden Institution) kennzeichneten im beginnenden Kalten Krieg aber eine allgemeine und abstrakte Versöh­nungsrhetorik und das Bekenntnis zu christlicher Nächstenliebe. Noch wichtiger war besonders nach dem Beginn des Korea-Krieges (25. Juni 1950) freilich der Antikommunismus, der auch das Verständnis von „abend­ländischer“ De­mokratie prägte. Angesichts der gemeinsamen Bedrohung durch die Sowjetunion gingen die Vorbehalte der Politiker und Militärs in den Nachbarländern der Bundes­republik gegen die ehemaligen Soldaten und Offiziere der Wehrmacht langsam zu­rück. Vertreter der westdeutschen Soldatenverbände hofften deshalb auf öf­fentliche „Ehrenerklärungen“. Letztlich zielten diese Initiativen zur „Versöhnung“ auf westdeutscher Seite auf eine politisch-moralische Rehabilitierung.

Ein weiteres Stadium in der Versöhnungsarbeit leitete 1978/79 die Fernsehserie „Holocaust“ ein, die in der Bundesrepublik im Januar 1979 ausgestrahlt wurde. Trotz der Kritik, die sich besonders gegen die Personalisierung und dramatische Inszenierung des Massenmordes an den Juden richtete, verfolgten den Film in Europa mehr als einhundert Millionen Zuschauer. Insgesamt erreichte die Erstausstrahlung in fünfzig Ländern weltweit ein Publikum von rund einer Viertelmilliarde Menschen. Vor diesem Hintergrund hat sich seit den 1980er-Jahren zumindest in West- und Mitteleuropa zunehmend eine selbstkritische Erinnerung herausgebildet, die auch das von Angehörigen des eigenen Volkes begangene Unrecht betont. Die Ausweitung grenzüberschreitender Kommunikationsprozesse hat diesen Prozess ebenso vorangetrieben wie der zunehmende Stellenwert ethischer Konzepte in der internationalen Politik, die Aufwertung der Menschenrechte und die Verpflichtung auf einen Wertekodex in der Erinnerungspraxis.

Schon nach dem Regierungswechsel und dem Übergang zur Neuen Ostpolitik hatte sich in den bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik zu den Nachbarstaaten der Spielraum für Versöhnung erweitert. So räumte der Nachfolger Willy Brandts als Bundeskanzler, Helmut Schmidt, 1975 dem polnischen Staats- und Parteichef Edward Gierek einen Wirtschaftskredit in Höhe von einer Milliarde D-Mark zu günstigen Konditionen ein. Anlässlich des Treffens der beiden Politiker auf der Helsinki-Konferenz 1975 wurde auch ein Abkommen geschlossen, das Polen 1,3 Milliarde D-Mark gewährte, um damit Rentenansprüche geschädigter Staatsbürger abzugelten. Dafür erhielt die Bundesregierung von Gierek die Zusage, 120 000 bis 150 000 in Polen verbliebene Deutsche ausreisen zu lassen.

Der Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen in Osteuropa und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten verliehen der Debatte über eine Entschädigung von osteuropäischen Opfern des NS-Regimes schließlich neue Dynamik. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom September 1990 konnte die Bundesregierung zwar eine generelle Festlegung von Reparationsleistungen verhindern. Sie vereinbarte aber von 1991 bis 1998 mit acht Staaten Osteuropas einmalige Zahlungen, um dort noch lebende NS-Opfer zu unterstützen. Damit wurde auch eine individuelle Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter möglich, zumal in den späten 1990er-Jahren auch der Druck auf westdeutsche Unternehmen zunahm. In ihnen hatte lange eine Opfermentalität oder Schweigen über die von ihnen ausgebeuteten ehemaligen Zwangsarbeiter vorgeherrscht. Bis zum Jahr 2000 hatten diese Opfer oder die Organisationen, die sie unterstützten, von Betrieben lediglich rund 134,3 Millionen D-Mark erhalten. Jedoch drohten deutschen Konzernen in den USA nunmehr Sammelklagen. Die Bundesregierung und die Unternehmen gründeten daraufhin die Stiftung „Erinnerung, Vergangenheit, Zukunft“, für die sie und die öffentliche Hand jeweils die Hälfte des Kapitals zur Verfügung stellten. Insgesamt zahlten schließlich 6 500 deutsche Betriebe in den Fonds ein. Dabei wurden erstmals in Osteuropa lebende NS-Opfer – vor allem Zwangsarbeiter – direkt in die Wiedergutmachung einbezogen.

Frieden fördern, Gewalt verhindern

Der im Rahmen der Stiftungsinitiative zusätzlich eingerichtete „Zukunftsfonds“ sollte dem Schutz der Menschenrechte dienen, den Frieden fördern und Gewalt verhindern. Er spiegelte den Übergang zu einer Erinnerungspolitik wider, die eigene Verantwortung, moralische Handlungskriterien und universelle Werte anerkannte. Dieser Prozess erfasste auch große deutsche Unternehmen (so die Betriebe der Familie Quandt, die Allianz-Versicherung, Oetker und Continental), die ihre Rolle in der NS-Diktatur – besonders den Einsatz von Zwangsarbeitern – zudem in geschichtswissenschaftlichen Studien untersuchen ließen. Die Verteilung der Leistungen blieb aber ungleich. Die Politik der Wiedergutmachung hat damit zwar zur Versöhnung beigetragen, die aber bis zur Gegenwart ein Prozess geblieben ist (und wohl bleiben muss).

Fazit: Im Rückblick war der Beitrag der Entschädigung zur Versöhnung in Europa eng mit der Anerkennung des Leids dieser NS-Opfer in der Bundesrepublik Deutschland und in der (west)deutschen Erinnerungskultur verknüpft. Zwar konnten Entschädigungsleistungen das Leid der NS-Opfer keineswegs kompensieren. Die Zahlungen verschafften ihnen (sofern sie noch lebten) aber zumindest eine symbolische, moralische und politische Anerkennung, auch in ihren eigenen Ländern, wo sie oft im Schatten der Widerstandskämpfer gestanden hatten. Allerdings haben alle Regierungen die Geschädigten für politische Zwecke in Dienst genommen. Dabei ist die Verantwortung des „Dritten Reiches“ für die Verbrechen, die im besetzten Europa und an den Juden begangen wurden, inzwischen weitestgehend unstrittig. Seit der Jahrtausendwende hat die Bundesrepublik mit ihrer Stiftungsinitiative auch das Leid der ehemaligen Zwangsarbeiter und – damit verbunden – die Notwendigkeit ihrer Entschädigung offiziell anerkannt. Diese Einsicht verweist auf die Erkenntnis, dass Versöhnung zwar durch Begegnungen gefördert worden ist, aber letztlich konkrete Entschädigungsleistungen eine politisch-moralische Rehabilitierung vorangebracht haben. 

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Foto: Bernd Wannemacher

Arnd Bauerkämper

Arnd Bauerkämper ist Professor für neuere Geschichte an der Freien Universität Berlin. Forschungsschwerpunkte: Geschichte des Faschismus, der DDR, der Erinnerungen an den Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg nach 1945; europäische Vergleichs- und Verflechtungsgeschichte. Wichtigste Publikationen: Sicherheit und Humanität in den beiden Weltkriegen. Der Umgang mit zivilen Feindstaatenangehörigen im Ausnahmezustand, 2 Bde., Berlin: De Gruyter 2021 (1.153 S.); Das umstrittene Gedächtnis. Die Erinnerung an Nationalsozialismus, Faschis­mus und Krieg in Europa seit 1945, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2012 (520 S.); Der Faschismus in Europa, 1918-1945, Stuttgart: Philipp Reclam Verlag 2006 (211 S.); ital. Ausgabe 2009.


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