Theo-Politik im Nahostkonflikt

Rückfragen an Günter Thomas’ Text „Fatale Reaktionen“
Teilnehmerin einer Demonstration unter dem Motto «Deutschlandweite Solidarität mit Palästina» am 23.12.2023 in Berlin.
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Teilnehmerin einer Demonstration unter dem Motto «Deutschlandweite Solidarität mit Palästina» am 23.12.2023 in Berlin.

Am 4. Januar schrieb Günter Thomas an dieser Stelle über das Ende des lange Zeit gültigen Anti-Antisemitismus der christlichen Theologie („Fatale Reaktionen“). Der Wiener Systematische Theologe Ulrich H. J. Körtner widerspricht dem Bochumer Kollegen in dessen Deutung der Landnahme und rät „die Sphäre des Politischen“ in ihrer „Weltlichkeit“ ernstzunehmen und keinesfalls theopolitisch aufzuladen.

Für seine umfassende Kritik der ökumenischen Reaktionen auf das Pogrom der Hamas und seine scharfsichtige Analyse der israelfeindlichen, antijüdischen Ikonographie des Weltgebetstags der Frauen (WGT) ist Günter Thomas zu danken. Bereits im November vergangenen Jahres hat er nicht nur an dem für das Cover der Materialien ausgewählten Bild der deutsch-palästinensische Künstlerin Halima Aziz, sondern auch an den Inhalten der von palästinensischen Christinnen verantworteten Liturgie berechtigte Kritik geübt. 

Thomas belässt es nicht bei vordergründiger Kritik, sondern betreibt auch theologische Ursachenforschung mit Tiefenschärfe. Seine christlich-theologische Deutung der Staatsgründung und Existenz Israels fordert allerdings zur Diskussion heraus. Denkt man Thomas‘ Argumente konsequent zu Ende, muss man die Bejahung des Existenzrechts Israels, die völkerrechtlich völlig außer Frage zu stellen ist, zu einer Bekenntnisfrage erklären. Die Art und Weise, wie Thomas dies begründet, ist theologisch problematisch. Allerdings ist von den Kirchen und ihren Repräsentanten zu fordern, dass sie, was das Existenzrecht Israels und die Bewertung der Hamas betrifft, unmissverständlich Stellung beziehen, statt zu lavieren und nach allen Seiten wohlfeile Mahnungen zur Versöhnungsbereitschaft zu äußern. Jeder Versuch aber, den Nahostkonflikt theologisch und heilsgeschichtlich aufzuladen – gleich ob von christlicher oder jüdischer Seite – ist im Ergebnis fatal und kontraproduktiv.

Thomas rückt in seinen zeitzeichen.net-Text vom 4. Januar die alttestamentliche Landverheißung an Israel und die Verbindung von Bundestheologie und Landzusage in das Zentrum seiner Überlegungen. Jede theologische Beschäftigung mit dem Nahostkonflikt sollte freilich zunächst einmal anerkennen, dass sich sowohl die Palästinenser als auch das jüdische Volk auf je eigene Weise an das eine Land gebunden fühlen, das von den einen als Palästina und von den anderen als Erez Israel bezeichnet wird. 

Tödliche Konsequenzen

Durch religiöse oder theologische Argumente wird dieser Konflikt zusätzlich befeuert, mit tödlichen Konsequenzen. Spiegelbildlich zur Berufung auf die alttestamentlichen Landverheißungen, die das Land als Besitz des Gottes Israels deuten, der es Israel zur dauerhaften Leihgabe macht, deutet eine Organisation wie die islamistische Hamas in ihrer Charta aus dem Jahr 1987 dasselbe Land als Besitz Allahs, der es den Muslimen als dauerhafte Gabe überträgt. Sich ein differenziertes Bild der israelischen und palästinensischen Lebenswirklichkeiten zu machen, wie es beispielsweise die Landessynode der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck in ihrer Erklärung zum Thema „Christen – Juden“ vom 26. April 2021 gefordert hat, wird dadurch erschwert.

„Jede christliche Theologie nach der Shoa“, so Thomas, „sollte aus der anerkennenden Einsicht leben, dass der trinitarisch zu begreifende Gott auch nach dem Christusereignis mit den Juden noch seine eigene Geschichte gestaltet.“ Dieser Satz verdient Zustimmung. Fraglich ist aber, ob daraus zwingend jene Konsequenzen im Blick auf das Land und den Staat Israel zu ziehen sind, die Thomas vornimmt. 

Das Judentum, so Thomas, sei von der Verheißung des Landes nicht zu trennen, auch wenn es die Vertreibung und den Verlust des Landes in seiner Geschichte auf vielfältige Weise theologisch verarbeitet habe. „Dies“, so Thomas, „ist Teil der Verleiblichung des Heils.“ Notabene handelt es sich hier nicht lediglich um eine Wiedergabe jüdischen Selbstverständnisses, sondern um eine christlich-theologisch gemeinte Aussage. Thomas würdigt aus christlicher Sicht, „dass Israel“ – gemeint ist das Land – „den Juden als physisches Zentrum des Bundes zwischen ihnen und Gott versprochen – und gegeben wurde.“ 

Israel in welchen Grenzen?

Die zitierten Aussagen nötigen zu theologischen Rückfragen. Was genau ist mit dem Land Israel gemeint? Wie groß ist das Territorium, auf das sich Thomas‘ theologische Aussagen beziehen sollen? Entsprechende Fragen stellen sich auch im Blick auf den modernen – notabene säkularen! – Staat Israel, den Thomas als „physisch-politische Verwirklichung“ des von Gott verheißenen Landes interpretiert. Sprechen wir von Israel in den Grenzen des UN-Teilungsplans von 1948, von Israel in den Grenzen von 1967 oder von einem um weitere Gebiete zu erweiternden Staat, wie ihn religiöse Zionisten anstreben? 

Thomas sucht solche Fragen abzuweisen, indem er versichert, er wolle weder einer eigenen christlichen Israel- oder Landtheologie noch einer Einordnung des Staates Israel in einen messianischen Fahrplan oder den Siedler-Träumen von einer Restitution Israels in den alten Kerngebieten Samaria und Judäa das Wort reden. Letzteres mag ja stimmen, aber worauf läuft seine Argumentation denn hinaus, wenn nicht auf eine christlich-theologische Deutung des Landes Israel, die noch dazu christologisch aufgeladen wird?

Oder wie anders sind folgende Sätze zu verstehen: „Weil Jesus sehr konkret leiblich Jude war und darum [!] Pilatus im apostolischen Glaubensbekenntnis steht, können Christen nicht zur jüdischen Sehnsucht nach dem Land Ja sagen und zu seiner physisch-politischen Verwirklichung in Israel heute theologisch Nein sagen. Wer theologisch einen Weg Gottes mit dem Judentum anerkennt, kann diesem Judentum die Möglichkeit des Landes nicht verweigern, sondern muss es ihm gönnen.“

Bekenntnishaftes Ja-Sagen-Müssen?

Thomas rückt das von ihm geforderte Ja zur jüdischen Besiedlung des Landes und zum Staat Israel als Teil der von den Christen anzuerkennenden „anderen Gottesgeschichte, der Geschichte mit dem zuerst erwählten Volk“ in direkten Zusammenhang mit dem Apostolikum. Man lese genau: Das Ja-Sagen-Können zur Sehnsucht der Juden nach dem Land und damit auch zum Staat Israel ist als bekenntnishaftes Ja-sagen-Müssen gemeint. Begründet wird es nicht nur damit, dass Jesus Jude war, sondern zusätzlich damit, dass vermeintlich wegen dieses Umstandes der römische Präfekt Pontius Pilatus Eingang in das christliche Glaubensbekenntnis gefunden hat.

Nur am Rande gefragt: Ist dieser Versuch, das im christlich-jüdischen Dialog vermisste Bekenntnis zum Judesein Jesu auf indirektem Wege aus dem Apostolikum herauszulesen, nicht allzu bemüht? Braucht es denn ausgerechnet dafür Pilatus? Wäre nicht eher die namentliche Nennung Marias, der jüdischen Mutter Jesu oder das Faktum der Beschneidung als Zeichen der Zugehörigkeit zum Bundesvolk Israel ein theologisch überzeugender Anhaltspunkt? Oder soll der Verweis auf Pilatus („darum“!) dem Umstand, dass der Jude Jesus in Jerusalem und also im Land Israel gekreuzigt wurde, eine theologische Bedeutung des Landes auch für Christen insinuieren?

„Christen“, so Thomas, „haben kein Recht, die Juden theologisch und politisch auf die Diasporasituation festzulegen.“ Ja! Aber will jemand, der die Staatengründung Israels als säkulares Ereignis würdigt und diesen Staat politisch wie völkerrechtlich vorbehaltlos bejaht, ohne seiner Entstehung eine theologische Deutung zu geben, dem jüdischen Volk „die Möglichkeit des Landes verweigern“? Ist es im Umkehrschluss angemessen, davon zu reden, Christen hätten dem jüdischen Volk ihr Land zu gönnen? Ist „gönnen“ überhaupt die passende Kategorie? Geht es nicht schlicht um Anerkennung – mit allen praktischen Konsequenzen, nämlich der Verteidigung des Existenzrechts Israels, ohne damit dem palästinensischen Volk das ebenfalls völkerrechtlich verbriefte Recht auf eigenes Land und einen eigenen Staat abzuerkennen? 

Alles andere als einheitlich

Wer sich in dieser Gemengelage auf die alttestamentlichen Landverheißungstraditionen beziehen möchte, muss sagen, welche er genau meint (vergleiche dazu Gavin d’ Costa (First Things). Die biblische Überlieferung ist alles andere als einheitlich, abgesehen davon, dass es sich bei vielen der Erzählungen zum Land, zur Landnahme und zum israelitischen Königtum um fiktionale Texte handelt. Manche Traditionsstränge halten ein Zusammenleben von Israeliten und Nichtisraeliten im gelobten Land für denkbar, andere hingegen entwerfen die Vision eines rein jüdisch besiedelten Landes und eines ausschließlich jüdischen Gemeinwesens. Kann man in Kenntnis dieser Umstände pauschal von Gottes ungekündigtem Bund mit Israel und der bleibenden Gültigkeit der Landverheißung sprechen, ohne die komplexen historischen und exegetischen Fragen zu bearbeiten? Letztlich geht es um bibelhermeneutische Fragen: Wie lesen Juden die Hebräische Bibel, wie die Christen das Alte Testament als Teil ihres Doppelkanons?

Die christliche Anerkennung der bleibenden Erwählung Israels als Volk Gottes, die inzwischen Eingang in viele evangelische Kirchenverfassungen gefunden hat, stützt sich in besonderer Weise auf Paulus und seine Überlegungen in Römer 9–11. Dass die Verheißung der Nachkommenschaft und des Völkersegens an Abraham unlösbar mit der Verheißung des Landes Israel verbunden ist, lässt sich bei Paulus allerdings schwerlich finden. Genügt es nicht, wenn die Bewahrung des jüdischen Volkes nach der Schoa, an der die Christen eine Mitschuld tragen, dankbar als Fortgang der Geschichte Gottes mit diesem Volk anerkannt und in der Gründung des Staates Israels ein Zeichen seiner Treue gesehen wird, ohne daraus einen kirchlich-lehramtlichen Bekenntnissatz zu machen, wie es auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. in seinem Beitrag für die Zeitschrift Communio und dem sich daran anschließenden Dialog mit dem damaligen Wiener Oberrabbiner Arie Folger betont hat?

Thomas sieht die biblische Landverheißung als „Teil der Verleiblichung des Heils“. Aber welcher Heilsbegriff wird von ihm theologisch in Anschlag gebracht? Worin besteht das Heil Israels? Die Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel vom 14. Mai 1948 deutet die Staatsgründung als entscheidenden Schrift auf dem Weg zur „Erlösung Israels“ – so die deutsche Übersetzung. Der Ruf der Staatengründer erging und ergeht bis heute an das ganze jüdische Volk, also auch in der Diaspora, den neuen Staat auf dem Gebiet der Einwanderung und des weiteren Aufbaus zu unterstützen. Ist das gemeint, wenn Thomas von Verleiblichung des Heils spricht? Und besteht darin die christliche Hoffnung für Israel? Die neutestamentliche Hoffnung der Christen für das eine Volk Gottes aus Juden und Nichtjuden richtet sich nicht auf das Land Israel, sondern auf das jede geographische Grenze transzendierende Reich Gottes. Wäre es daher nicht angebracht, aus christlicher Sicht theologisch zurückhaltender als Günter Thomas zu sprechen?

Historisch und völkerrechtlich begründet

Statt vorschnell in theologische Deutungen der jüdischen Neubesiedlung Palästinas im Zuge des modernen Zionismus und der Vernichtung des europäischen Judentums unter der nationalsozialistischen rassistischen Gewaltherrschaft einzustimmen, erscheint es mir gerade für den christlich-theologischen Diskurs hilfreich, sich noch einmal gründlich mit der Unabhängigkeitserklärung Israels zu beschäftigen. Sie enthält sich einer religiösen Deutung der Rückkehr in das Land der Väter und der Staatsgründung. Beides wird vielmehr naturrechtlich, historisch und völkerrechtlich begründet. 

„Im Land Israel“, so beginnt die Erklärung, „entstand das jüdische Volk. Hier prägte sich sein geistiges, religiöses und politisches Wesen. Hier lebte es frei und unabhängig. Hier schuf es eine nationale und universelle Kultur und schenkte der Welt das Ewige Buch der Bücher.“ Die weitere Geschichte wird als eine der Vertreibung aus der angestammten Heimat, der zionistischen Bewegung und der Rückkehr in die Heimat erzählt. Das historische Recht auf das Land Israel wird auch mit dem Beitrag gerechtfertigt, den „die jüdische Gemeinschaft in Israel“ während des Zweiten Weltkriegs „zum Kampfe der friedens- und freiheitsliebenden Nationen gegen die Nazimächte der Finsternis“ geleistet habe. Dadurch habe sie das Recht auf Mitwirkung bei der Gründung der Vereinten Nationen erworben, die ihrerseits „das natürliche Recht des jüdischen Volkes, seine Geschichte unter eigener Hoheit in einem eigenen souveränen Staat selbst zu bestimmen“, anerkannt haben.

Israel versteht sich als säkularer Staat. Religiöse Bezüge klinge allenfalls in den Einleitungssätzen und in der Absichtserklärung an, ein Gemeinwesen zu schaffen, das „auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden im Sinne der Visionen der Propheten Israels“ gestützt sein wird. Religiös gefärbt ist auch die Vision von der Erlösung Israels am Schluss der Unabhängigkeitserklärung, ohne aber einen religiösen Anspruch auf das Land geltend zu machen, wie dies der religiöse Zionismus tut.

Riskante theologische Aufladung

Das völkerrechtlich unbestreitbare Existenzrecht des Staates Israel bedarf keiner theologischen Begründung. Nicht den Staat als solchen, wohl aber das von ihm unterschiedene Land Israel bezeichnet die EKD-Studie „Christen und Juden III“ aus dem Jahr 2000 als Gnadengabe Gottes (S. 87). Freilich ist auch das theologisch riskant, weil damit – mag es auch noch so verhalten sein – einer theopolitischen Aufladung der Landfrage der Weg bereitet wird. 

„Sowohl die Landzusage als auch der Antisemitismus waren immer theo-politisch“, wie Thomas betont. Auch wenn er religiös-zionistischen Siedlervisionen eine Absage erteilt, wird es kaum möglich sein, sich von jeglicher Theopolitik abzugrenzen, wenn man die Landverheißung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt theologisch ins Spiel bringt. Theopolitik betreiben allerdings auch die palästinensischen Christen und christlichen Theologen, welche die Universalisierung aller biblischen Aussagen über das Land propagieren und die Fiktion einer palästinensischen Urbevölkerung verbreiten, welche durch jüdische Invasoren ihres Landes beraubt wurden.

Gerade aus theologischen Gründen sollte – im Sinne einer recht verstandenen reformatorischen Zwei-Regimenten-Lehre – die Sphäre des Politischen in ihrer Weltlichkeit ernstgenommen werden. Daraus resultiert ein verantwortungsethischer Zugang zum Nahostkonflikt, wie er sich beispielsweise in der schon erwähnten Stellungnahme der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck findet. Er schließt die Anerkennung der je eigenen Bindung beider Völker – Juden und Palästinenser – an das eine Land ein. Er sieht die Kirchen „in der Verantwortung, konsequent für das Existenzrecht des Staates Israel einzutreten“, zugleich aber die Situation der Palästinenser wahrzunehmen. Die besondere Verbundenheit mit den Christen in Palästina sollte auch durch fragwürdige bis untragbare Aussagen palästinensischer Christen nicht aufgekündigt werden. Welche Chancen noch bestehen, das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser im Rahmen einer Zwei-Staatenlösung zu verwirklichen, ist nach dem 7. Oktober 2023 fraglicher denn je. 

Zu Recht hat Günter Thomas massive Kritik an den Materialien für den diesjährigen Weltgebetstag der Frauen geübt. In der Tat: „Das Blut derer, die sich die Vernichtung Israels auf die Stirn binden, kann nicht gottesdienstlich gefeiert werden.“ Dennoch: Es bleibt die Aufgabe der Kirche, für den Frieden in Israel und Palästina sowie für das Zusammenleben von Juden, Christen und Muslimen zu beten. Gerade so wird die vertikale Transzendenz Gottes ernstgenommen, die Thomas gegenüber ihrer ethisierenden Umformung zu einer horizontalen Transzendenz mit guten theologischen Argumenten zur Geltung bringt.

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