Irrweg der Bewegung

Warum die evangelische Kirche sich wieder mehr als Institution verstehen muss
Annette Kurschus kurz vor ihrer Rücktrittserklärung als EKD-Ratsvorsitzende am 20. November 2023 in Bielefeld.
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Annette Kurschus kurz vor ihrer Rücktrittserklärung als EKD-Ratsvorsitzende am 20. November 2023 in Bielefeld.

Es war die Logik einer Bewegung, nach der die am Rücktritt von Annette Kurschus Beteiligten agierten. So analysieren die Theologen Reiner Anselm und Peter Dabrock die Demission der ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden vor zwei Monaten. Sie plädieren dafür, die Kirche als Institution wieder deutlicher hervortreten zu lassen. Denn die Konzentration auf das Leitbild einer Kirche als Bewegung habe mit ziemlicher Sicherheit selbst den Formen sexualisierter Gewalt in der Kirche Vorschub geleistet.

Der Rücktritt von Annette Kurschus von allen Ämtern hat ein Vakuum hinterlassen: In Ermangelung belastbarer Fakten über die Vorgänge Ende der 1990er-Jahre in Siegen-Wittgenstein und angesichts eines damit möglicherweise verbundenen Fehlverhaltens wurde als Grund für die von den maßgeblichen Akteur:innen als unvermeidlich angesehene Selbstdemission der Ratsvorsitzenden ein zumindest unglückliches, wenn nicht gar problematisches Kommunikationsverhalten konzediert (vergleiche zz 12/23). Allerdings bleibt, von einigen vagen Vermutungen abgesehen, völlig offen, ob das vielfach geforderte Offenlegen des ganzen Sachverhalts – dessen Stichhaltigkeit ja allerdings gerade unklar ist – das geforderte bessere Kommunikationsverhalten bedeutet hätte. Und ebenso bleibt offen, ob in diesem Fall wirklich ein Rücktritt vermeidbar gewesen wäre.

Die Fragen, welche Informationen gegenüber welchen Personenkreisen unter der Wahrung von wohlbegründeten Schutzrechten sowie begründeten Aufklärungsinteressen zu welchem Zeitpunkt hätten aufgedeckt werden sollen, um das Misstrauen zu entkräften, wurden ebenso uneindeutig beantwortet wie die Hinweise, welche Konsequenzen in einem solchen Fall hätten gezogen werden sollen, im Dunkeln blieben. Das legt die Vermutung nahe, dass es bei dem Hin und Her auf der Synode und dem anschließenden Rücktritt um weit mehr geht als um die agierenden Personen, ihre Art zu kommunizieren und die von ihnen vertretenen Positionen. 

Weil unklar ist, was eigentlich wem hätte (nicht) vermittelt werden sollen und welche Konsequenzen nun zu ziehen sind, wer welche Verantwortung (nicht) übernommen hat oder nun übernehmen muss, kommt es zu Debatten über Nebengleise, über Zeitschienen sowie Formen und Foren der Meinungsbildung – dabei kann jedes dieser Themen ebenso wenig zur Aufklärung beitragen, wie es für sich allein wohl kaum die gewaltigen Eruptionen hätte bewirken müssen. Vor allem aber verlagert sich die Aufmerksamkeit von den zu kommunizierenden Inhalten auf die Akteurinnen und Akteure selbst: Mangels belastbarer, bekannter und überprüfbarer Fakten und Kriterien muss die persönliche Glaubwürdigkeit die gesamte Begründungslast tragen.

Ganz auf persönliche Glaubwürdigkeit gesetzt

Eine solche Konstellation ist bei Entscheidungen unter Unsicherheit nichts Ungewöhnliches. Dass sie in dieser Situation zu einer so weitreichenden Eskalation führen konnte, lag an der Kombination mit einer zweiten Entwicklung, die eher schleichend, aber sehr tiefgreifend das Gremiengefüge der EKD verändert hat. In den vergangenen Jahren ist die Selbstverständlichkeit, mit der sich die EKD als wichtige und einflussreiche Stimme sah, verloren gegangen. Die Gründe dafür liegen nicht nur in einer allgemeinen Erosion der Mitgliederbasis, sondern auch in dem allgemeinen Vertrauensverlust in öffentliche Institutionen, den auch die Evangelische Kirche zu beklagen hat. Obwohl sie damit nicht alleine steht, ist sie doch in ganz besonderer Weise davon betroffen. Denn zur Kompensation dieses Verlusts an Institutionenvertrauen setzte die Evangelische Kirche ganz auf persönliche Glaubwürdigkeit und moralische Integrität, die in Selbst- und Fremdzuschreibung auf einzelne Personen projiziert wird. Dies aber musste dazu führen, dass jeder neue Fall moralisch problematischen Verhaltens seitens eines ihrer Repräsentant:innen, in besonderer Weise natürlich jeder Fall von sexualisierter Gewalt in der Kirche, in zuvor nicht gekannter Weise das Vertrauen in die Kirche insgesamt weiter beschädigen konnte. Gleichzeitig exponierte diese Konzentration auf die persönliche Glaubwürdigkeit die Vertreterinnen und Vertreter und schwächte damit die Institution als Institution zusätzlich.

Die Identifikation von Institution und Person erwies sich aber als problematisch und vor allem als nicht konfliktfest. Denn wie ist damit umzugehen, dass Vertrauen in die Glaubwürdigkeit einzelner Personen ein höchst subjektives und auch im Krisenfall flüchtiges Element darstellt, bei dem sich leicht unterschiedliche Einschätzungen und Perspektiven gegenüberstehen? Gerade für die evangelische Tradition gilt, dass sie in Themen der Lebensführung nur selten Einheitlichkeit verlangt hat und vieles als weltlich-kulturbedingt anzuerkennen bereit war und ist. So konnte sich der Protestantismus auch häufig sehr gut mit den gesellschaftlichen Emanzipations- und Individualisierungsbestrebungen arrangieren, wenn nicht sogar verbünden.

Dies aber macht die Konzentration auf moralische Glaubwürdigkeit hoch prekär und hoch umstritten. Da jedoch die Institution bereits geschwächt war und ihre Vertreterinnen und Vertreter der Rationalität ihrer eigenen Verfahrensordnungen nur noch wenig zutrauen, schien es in der Causa Kurschus jüngst geradezu zwangsläufig zu der eingetretenen Konfrontation persönlicher Einschätzungen, Vermutungen und wohl auch Diskreditierungen gekommen zu sein. Denn die Verfahrensrationalität, mit der Institutionen ein korrigierendes Element zu persönlichen Einschätzungen vorsehen, konnte hier nicht mehr stabilisierend wirken. Vielmehr dominiert im Bestreben, nicht weiter Vertrauen und auch Mitglieder zu verlieren, ein Agieren, das gerade nicht mehr der Logik einer Institution, sondern eher der einer Bewegung entspricht.

Stabilität selbst infrage gestellt

Allerdings wird sich zeigen müssen, ob diese Logik zivilgesellschaftlicher Bewegungen wirklich in der Lage ist, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Denn die Ansprüche an mögliche Exponentinnen und Exponenten sind nun noch einmal gestiegen – welche Bereitschaft zur Übernahme von Leitungsämtern damit einhergehen wird, bleibt abzuwarten. Sollten entsprechende Fälle sich wiederholen, dürfte der Schaden für die Kirche stark steigen. Ein Weiteres kommt hinzu: Man muss vielleicht nicht so weit gehen, den Akteurinnen und Akteuren, die Annette Kurschus zum Rückzug drängten, Gnadenlosigkeit zu unterstellen, wie es kurz nach dem Kurschus-Rücktritt der hannoversche Landesbischof Ralf Meister tat. Allerdings ist kritisch zu fragen, wie eine Kirche Stabilität gewinnen will, die ihre eigene institutionelle Stabilität so sehr selbst infrage stellt.

Schlüsselt man die Vorgänge um den Rücktritt von Annette Kurschus auf diese Weise auf, so zeigt sich, dass es die Logik einer Bewegung war, nach der letztlich alle Beteiligten maßgeblich agierten: In einer Bewegung steht in der Regel eine authentisch agierende oder so wahrgenommene Führungsfigur im Zentrum. Auf sie ist alles ausgerichtet, von ihr wird aber auch alles erwartet. Dass in der Logik der Sozialform ‚Bewegung‘ eine solche Erwartung allerdings auf einem äußerst fragilen Fundament ruht, zeigte sich auf der Ulmer Synode, als schon kurz nach dem noch mit viel Zustimmung zur Kenntnis genommenen mündlichen Ratsbericht, der ja im Grunde das persönliche Zeugnis der Vorsitzenden darstellte, deren moralisches Kapital und deren Integrität in Zweifel gezogen wurden. Da aber die wichtigste Säule für die Stabilität einer Bewegung die unzweifelhafte Integrität der Führungsfigur darstellt, genügte schon der durch die Medienberichterstattung artikulierte Zweifel, um diese fragile Struktur in einer Kettenreaktion zum Einsturz zu bringen. Ganz konsequent zog dies dann auch unmittelbar Absetzbewegungen anderer leitender Personen nach sich, die selbst um ihren eigenen, bis dato nicht bezweifelten Leumund besorgt sein mussten.

Es ist nach dieser Logik auch wenig überraschend, wenn in einer solchen Situation die Führungspersönlichkeit, der ein Integritätsverlust vorgeworfen wird, mehr oder weniger zum Rücktritt gedrängt, jedenfalls nicht mehr von diesem abgehalten wird, statt auf ein reguläres Abwahlverfahren zu setzen, wie es der Institutionenlogik entspräche: Gerade in der Demission soll die Authentizität gewahrt bleiben. In dieser Logik von Bewegungen verfangen zudem rückwirkende Feststellungen, man hätte sich mehr Zeit der Aufarbeitung lassen müssen, a priori nicht; sie verkennen diese eigentümliche Handlungslogik, die entscheidend getragen ist vom Momentum. Das vorsichtige Ausloten, In-Beziehung-Setzen, Einordnen sind ebenso wie die Ausrichtung an personenunabhängigen Verfahrensgrundsätzen, die Entschleunigung und damit Entemotionalisierung eben Merkmale einer Institution, weniger die einer Bewegung. 

Nach Regeln einer Bewegung personalisiert

Es ist in dieser Perspektive übrigens auch vollkommen konsequent, eine ansonsten durch die sorgsame Komposition von Verfahrensvorschriften, Tagesordnungen und Anträgen gekennzeichnete Einrichtung wie die Synode im Augenblick der höchsten Krisenhaftigkeit abzubrechen – weil die Form nicht mehr zur Dynamik der Handlung passt. Dass der Bahnstreik, der erst am Abend des 15. Novembers begann, dafür der einzig ausschlaggebende Grund gewesen sein soll, kann man jedenfalls mit Fug und Recht bezweifeln.

Verfolgt man nun diese Spur weiter, dann zeigt sich allerdings, dass die Problematik, die in dem Rücktritt der Ratsvorsitzenden kulminierte, ihren Ursprung nicht erst bei dem Bekanntwerden der Vorgänge in Siegen hatte. Sie wurzelte bereits an der Entscheidung, die Aufklärung sexualisierter Gewalt in der Kirche zur „Chefinnensache“ zu machen und damit nach den Regeln einer Bewegung zu personalisieren. Dies geschah nicht unvermittelt, sondern angesichts eines Verlusts von Glaubwürdigkeit seitens der Institution Kirche und ihrer Strukturen, die solchen Missbrauch von Macht sowie das kontaminierende Umdeuten und Instrumentalisieren von zentralen Leitvorstellungen und Modellen der Befreiung und der Egalität nicht verhindert hatten. Damit aber musste jeder kleinste Zweifel an der Integrität und der Vertrauenswürdigkeit zum Problem werden. 

Da die Authentizitätsanmutung schon länger maßgebliches Merkmal einer in die Öffentlichkeit sprechenden Kirche geworden war, wurde hier übersehen, dass es nicht der institutionelle Charakter, sondern dessen unvollkommene Komposition und Beachtung waren, die die Aufklärung der Fälle sexualisierter Gewalt zu schwierig und für viele auch so problematisch werden ließen: Mit der Versicherung nämlich, dies nun zur „Chefinnensache“ zu machen, entstand der ambivalente Eindruck, dass die Rollen zwischen Aufklärungs- und Leitungsinstanz zu verwischen drohten. Was vermutlich als Bekenntnis „Ich kümmere mich persönlich darum, dass die von dafür zuständigen Organen zu leistende Aufklärung stattfindet und nicht verschleppt wird“ gemeint war, konnte gelesen werden als „Ich kümmere mich selbst um die Aufklärung.“ 

Funktionen verwischt

Letzteres aber hätte die problematische Konsequenz, die Funktionen von Aufklärungs- und Leitungsinstanz zu verwischen. Ins Politische übersetzt: Die Unterscheidung zwischen Exekutive und Judikative würde unterlaufen, indem die Exekutive sich anheischig machte, auch die Funktion der Aufklärenden, wenn nicht gar der Beurteilenden zu übernehmen. Dann aber ist es unvermeidlich, dass Entscheidungen darüber, welcher Fall verfolgt, wie er bekannt gemacht und wie die Dinge einzuschätzen sind, sich immer mit anderen Interessen und Rollenerwartungen vermischen.

Führt man sich dies vor Augen, wird deutlich, wie dringlich es ist, gegenüber der auf das Momentum bezogenen Logik einer vor allem als Bewegung verstandenen Kirche die Elemente von Institution und Organisation wieder deutlicher hervortreten zu lassen: Keine Leitungsperson in der Kirche, die Personalverantwortung in einem größeren Umfang übernommen hat oder übernommen hatte, ist davor gefeit, dass es in ihrem Verantwortungsbereich Fälle sexualisierter Gewalt gegeben hat. Unter dem Kirche-als-Bewegung-Ansatz kann es schwerlich einen anderen Umgang mit solchen Situationen mehr geben als konsequenten Rücktritt der jeweiligen Verantwortungsträgerinnen und -träger. Das wäre jedenfalls die logische Konsequenz, wenn schon die als unzureichend gegenüber dem Momentum angesehene Kommunikation als Rücktrittsgrund erwartet wird.

Um hier nicht falsch verstanden zu werden: Es kann auf keinen Fall darum gehen, die Aufklärung dieser schrecklichen Vorgänge zu verzögern oder zu behindern. Jedoch müssen Formen der Aufklärung gefunden werden, die sich nicht auf einzelne Akteurinnen und Akteure beschränken und die vor allem die Rechts- und Interessenspositionen aller Beteiligten berücksichtigen. Dazu ist zunächst der Versuchung zu widerstehen, solche Fälle selbst verstehend aufklären zu wollen. Vielmehr gilt es, entsprechende institutionelle Strukturen zu schaffen, die unabhängig von der Personalverantwortung und zunächst unabhängig auch von der Verantwortung für die Kirche die Aufklärung übernehmen. Parallel dazu bedarf es klarer Verfahrensrichtlinien, die klären, ab welchem Punkt Verfehlungen seitens allfällig betroffener Leitungspersonen vorliegen, die wiederum deren rechtsförmig zu geschehende Entfernung aus dem Amt rechtfertigen. Angesichts der Bedeutung dieser Thematik für die Kirche erscheint es unzureichend, dies nur der Staatsanwaltschaft zu überlassen. Entsprechende unabhängige Prozeduren und Strukturen sind komplementär auch kirchenintern zu etablieren. Zu einer solchen Prozeduralisierung gehört es im Übrigen auch, den Betroffenen großzügig Entschädigungen anzubieten, verstanden nicht als Sühne oder Wiedergutmachung, sondern als formalisierte und unabhängig von der Einsicht oder auch der Reue der Täter ausgesprochene Anerkennung der Betroffenen als traumatisierte Personen.

Sexualisierter Gewalt Vorschub geleistet? 

Zu einer auf die Zukunft gerichteten Analyse gehört auch das Eingeständnis, dass die Konzentration auf das Leitbild einer Kirche als Bewegung mit ziemlicher Sicherheit selbst den Formen sexualisierter Gewalt in der Kirche Vorschub geleistet hat. Die vermeintlich als Modernisierung und Emanzipation vorgebrachte Delegitimation institutioneller Verhaltensformen und rollenorientierter Schranken machte es den Tätern im Verbund mit der vorgebrachten Selbstinszenierung als charismatische Persönlichkeiten leichter, Vertrauen zu erschleichen und dann auch in Übergriffigkeiten und Gewalt zu missbrauchen.

Zu einer solchen Etablierung unabhängiger und formalisierter Vorgehensweisen drängt auch die Einsicht, dass die Kirche schon um ihrer Botschaft und ihres Auftrags willen anders agieren muss als eine Bewegung. Sie ist eben nicht einfach der Zusammenschluss von Menschen. Schon die Augsburgische Konfession hat daher in ihrem fünften Artikel vom Predigtamt als göttlicher Einsetzung gesprochen. Die Barmer Theologische Erklärung hat dies in ihrer dritten These wieder aufgenommen und auf den Zusammenhang von Botschaft und Ordnung der Kirche hingewiesen. Und ja, so ist das, wenn man sich eingesteht, dass das Reich Gottes sich verzögert hat und eine Institution kam: Dann muss diese wenigstens unter den Bedingungen des Vorletzten die verkündigte Botschaft spiegeln und bezeugen.

Die Kirche kann sich nicht abhängig machen von Einzelpersonen – übrigens auch aus ganz weltlichen Gründen als verlässliche Arbeitgeberin. Anders formuliert: Wer Kirche vor allem als Bewegung versteht, sollte sich fragen, ob sie oder er in ihren gegenwärtigen institutionellen Settings Verantwortung übernehmen will. Wer diese Frage nach der Bedeutung der Institution stellt, leugnet nicht die Relevanz eines professionellen Ethos, sieht vielmehr in regelhaften, entschleunigenden und so von ersten Emotionen distanzierenden Verfahren einen Gewinn für die Menschen. Ein solcher institutionell etablierter Schutz hilft allen Beteiligten und schafft eben auf diese Weise Institutionenvertrauen, sodass Gerechtigkeit sich einstelle – gerade in dieser für die Glaubwürdigkeit der Kirchen und damit der Sache Jesu so existenziellen Frage der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Nicht umsonst wird das Recht in gewichtigen Teilen des Alten Testaments als Etablierung von Barmherzigkeit verstanden. Geht man so rechtsförmig grundiert miteinander um, dann kann sehr wohl die Institution Kirche und nicht nur die Bewegung Kirche den Geist des Christlichen atmen. Und dann muss es nicht – wie es im Falle Kurschus scheint – nur Verlierer geben.

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Peter Dabrock

  Peter Dabrock ist seit 2010 Professor für Systematische Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Von 2012 bis 2020 war Dabrock Mitglied des Deutschen Ethikrates und von 2016 bis 2020 dessen Vorsitzender.


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