Ein Scherbenhaufen

Kritische Anmerkungen zur offiziellen Friedensethik der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Schwere Gefechte im Stadtgebiet der Millionenstadt Charkiv im Nordosten der Ukraine am 28.Februar 2022.
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Schwere Gefechte im Stadtgebiet der Millionenstadt Charkiv im Nordosten der Ukraine am 28.Februar 2022.

Die EKD braucht dringend eine neue friedensethische Positionierung, meint Johannes Fischer, Professor em. für Ethik an der Universität Zürich, denn die Friedensdenkschrift von 2007 passt nicht mehr in eine Welt, in der Wladimir Putin die Ukraine überfällt.

Aufgrund des militärischen Überfalls Russlands auf die Ukraine hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine Kehrtwendung in ihrer Sicherheitspolitik vollzogen. In seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022 vor dem Deutschen Bundestag kündigte Bundeskanzler Scholz eine massive Aufrüstung der Bundeswehr an, und zwar mit einem schuldenfinanzierten Investitionsprogramm von 100 Milliarden Euro und einem jährlichen Wehretat von mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das Ziel des Programms ist, Russland von weiteren militärischen Abenteuern abschrecken zu können und den eigenen Bündnisverpflichtungen gegenüber den osteuropäischen Staaten nachkommen zu können. Dieses Programm fand im Bundestag breite Unterstützung sowohl bei den Regierungsparteien als auch bei der oppositionellen CDU.

Reaktionen seitens der EKD auf dieses Aufrüstungsprogramm stehen bisher aus. Geht es nach ihrer friedensethischen Position, dann muss sie dagegen entschiedenen öffentlichen Widerspruch einlegen. Die letzte große friedensethische Verlautbarung aus dem Raum der EKD war die Kundgebung der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland in Dresden 2019 „Kirche auf dem Weg der Gerechtigkeit und des Friedens“1. Sie ist im Stil einer feierlichen Selbstverpflichtung der Mitglieder der Synode gehalten: „Als Christinnen und Christen, die sich im Gottesdienst und im Gebet in den Frieden Gottes stellen, haben wir Anteil an der Friedensbewegung Gottes in diese Welt hinein.“

Die Kundgebung beansprucht, über die Friedensdenkschrift der EKD von 2007 „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ hinauszugehen. Diese befasste sich den damaligen weltpolitischen Gegebenheiten entsprechend mit humanitären Interventionen und Auslandseinsätzen der Bundeswehr, insbesondere in Afghanistan. Ihre Position war: Unbedingter Vorrang des Zivilen, Schwerpunkt auf Prävention, Suchen und Entwickeln von gewaltlosen Wegen der Konfliktbearbeitung – aber: wenn es unumgänglich ist, auch Androhung und Anwendung militärischer Gewalt im Sinne rechtserhaltender Gewalt als ultima ratio.

„Weg der Gewaltfreiheit“

Davon setzt sich die Kundgebung ab. Die Mitglieder der Synode verpflichten sich selbst auf einen konsequenten „Weg der Gewaltfreiheit“, das heißt darauf, Jesus mit „aktivem Gewaltverzicht“ zu folgen. Sie "rufen die politisch Verantwortlichen dazu auf, militärische Gewalt zu überwinden“. Statt in Rüstung soll das Geld in Prävention investiert werden: „Prävention ist die nachhaltigste Form der Friedenssicherung. Deshalb fordern wir die Priorisierung von Haushaltsmitteln des Bundesetats – mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts – für entwicklungspolitische Maßnahmen, für die Bekämpfung von Gewaltursachen, für Krisenprävention, für gewaltfreie Konfliktbearbeitung und für Nachsorge und zivile Aufbauarbeit in Krisenregionen.“

Aus heutiger Sicht, nach all den vergeblichen diplomatischen Versuchen, Putin von dem Überfall auf die Ukraine abzuhalten, ist die folgende Passage, mit der der „Weg der Gewaltfreiheit“ begründet wird, besonders bemerkenswert: „Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, Gemeinschaften und Staaten in der Lage sind, Probleme und Konflikte in allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens auf konstruktive und gewaltfreie Weise zu bearbeiten. Es gibt erprobte Konzepte und Instrumente dafür, Wege aus Gewalt und Schuld zu finden, einander vor Gewalt zu schützen und Versöhnungsprozesse zu gestalten – in Friedenszeiten wie in Krisen- und Kriegssituationen.“
Das ist die Weltsicht, die der Kundgebung der EKD-Synode zugrunde liegt. Gerne würde man jetzt von den Mitgliedern der Synode erfahren, was die erprobten Konzepte und Instrumente, vor Gewalt zu schützen und Versöhnungsprozesse zu gestalten, in der aktuellen Situation in der Ukraine sind, in der die russischen Streitkräfte Kiew umzingelt haben und ein schreckliches Blutbad droht (ich schreibe dies am 2. März 2022).

Fundamentale theologische Verwirrung

 Die Kundgebung der EKD-Synode beruht auf einer fundamentalen theologischen Verirrung. Das habe ich an anderer Stelle ausgeführt und will das hier nicht wiederholen.2 Ihre politische Naivität und Realitätsverleugnung ist offensichtlich, und sie war es schon damals, als im Irak und in Syrien der IS militärisch niedergerungen wurde. Wie hätte man denn mit dem IS Versöhnungsprozesse gestalten sollen? Diese Art von frommem Wunschdenken findet sich auch in anderen Dokumenten im Raum der EKD. So empfiehlt die rheinische Landessynode den Gemeinden und Kirchenkreisen sowie der Landeskirche und ihren Einrichtungen, „zur Weiterarbeit an zivilgesellschaftlichen Konfliktlösungen als Alternativen zu militärischen Optionen … die Impulse der Initiative „Sicherheit neu denken“ aufzunehmen sowie den Beitritt zu dieser Initiative zu prüfen“.

Die Initiative „Sicherheit neu denken“ vertritt das Konzept einer zivilen Sicherheitspolitik mittels sozialer Verteidigung anstelle militärischer Verteidigung. Im Blick auf die Erfolgschancen der sozialen Verteidigung gegenüber einem militärisch hochgerüsteten und vor nichts zurückschreckenden Aggressor findet sich auf der Homepage der Initiative freilich wenig Überzeugendes. Neben Visionen und Zitatensammlungen findet sich zwar auch ein Hinweis auf Statistiken, wonach es viele erfolgreiche gewaltfreie Aufstände gegeben habe. Aber das besagt nicht mehr, als dass die Bedingungen für einen Erfolg jeweils günstig gewesen sind. Was man auf der Homepage vergeblich sucht, ist eine Auseinandersetzung mit den desillusionierenden Realitäten der Gegenwart wie der erfolgreichen Niederschlagung und Erstickung des zivilen Widerstands in Hongkong, in Belarus oder in Russland.

Diese Beispiele legen eher den Schluss nahe, dass der zivile Widerstand gegen autoritäre Regime, die keine moralischen Skrupel kennen und daher jedes Mittel einzusetzen bereit sind und die außerdem über einen entsprechenden Überwachungs- und Sicherheitsapparat verfügen, keinerlei Chance hat. Eine nicht unwichtige Frage ist in diesem Zusammenhang, kraft welcher Kompetenz eine kirchliche Synode den Gemeinden und den kirchlichen Einrichtungen empfiehlt, der Initiative „Sicherheit neu denken“ beizutreten. Verfügt die Synode über eine besondere sicherheitspolitische Kompetenz? Oder tut sie dies aus theologischen Gründen bzw. Gründen des Glaubens? Letzteres würde freilich bedeuten, dass sicherheitspolitische Fragen zu religiösen Glaubensfragen gemacht werden, ganz so, wie dies auch in der Kundgebung der EKD-Synode von 2019 geschieht. Das ist das eigentliche Skandalon in dieser Debatte, dass man zwischen Fragen des Glaubens und Fragen der (Sicherheits-)Politik nicht zu unterscheiden imstande oder willens ist.

Politisch und fromm sein?

Dem früheren Ratsvorsitzenden der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, wird der Satz zugeschrieben: „Wer fromm ist, muss politisch sein“. (Ob der Satz wahr ist, sei hier dahingestellt; im Falle seiner Wahrheit müsste man zum Beispiel ernstlich daran zweifeln, dass der Apostel Paulus ein frommer Mensch war.) Was heißt das denn: politisch zu sein? Eine politische Haltung oder Einstellung manifestiert sich ja nicht schon darin, dass jemand religiös motivierte oder moralische Forderungen und Appelle an die Politik richtet wie zum Beispiel die Forderung, auf militärische Rüstung zu verzichten. Das zeugt lediglich von einer religiösen oder moralischen Einstellung.

Eine politische Einstellung zeigt sich vielmehr in einem Verhalten und Handeln, das der besonderen Verfasstheit der Sphäre des Politischen Rechnung trägt und mit der Bereitschaft einhergeht, politische Verantwortung zu übernehmen. Eine solche Einstellung kann gerade in tiefe Konflikte stürzen mit religiösen und moralischen Überzeugungen. Für die Kirchen stellt daher das Verhältnis zur Politik seit jeher eine besondere Herausforderung dar, wie insbesondere die vielfältigen Bemühungen in der Geschichte der Kirchen zeigen, die Bergpredigt mit der Realität des Politischen abzugleichen.

Man muss sich hierzu vergegenwärtigen, dass die Sphäre des Politischen strukturell geprägt ist durch die Eigenart politischer Gemeinwesen. Zu deren Wesensmerkmalen gehört die Differenz zwischen denen, die ihnen zugehören, das heißt ihren Bürgerinnen und Bürgern, und denen, die ihnen nicht zugehören. Insofern gehört Exklusion zum Wesen des Politischen. Da politische Gemeinwesen territorial verfasst sind, wird mit jener Differenz zugleich eine Grenze gezogen zwischen denen, die ein Recht haben, auf dem betreffenden Territorium zu leben, und denen, die kein solches Recht haben, es sei denn, es wird ihnen ein entsprechendes Aufenthaltsrecht gewährt.

Für die Existenz und Bestandserhaltung politischer Gemeinwesen ist es dabei wesentlich, dass sie souverän darin sind, selbst die Kriterien festzulegen, die darüber entscheiden, wer zugehörig ist und wer nicht und wer eine Chance bekommen oder ein Anrecht darauf haben soll, geduldet oder aufgenommen zu werden. Michael Walzer hat politische Gemeinwesen in dieser Hinsicht mit Vereinen verglichen, die ebenfalls nur existieren und auf Dauer bestehen können, wenn sie die Entscheidungshoheit darüber haben, wen sie aufgrund welcher Kriterien als Mitglied aufnehmen.3

Auf Dauer Souveränität verteidigen

Auf Dauer behaupten können sich politische Gemeinwesen dabei nur, wenn sie ihre Souveränität gegenüber Versuchen, diese zu unterlaufen oder ganz zu beseitigen, verteidigen und die Regeln für Zugehörigkeit und Aufenthaltsrechte auch durchsetzen, wozu insbesondere der Schutz ihrer Außengrenzen gegen illegale Einwanderung gehört. In einer Welt voller Flucht und Migration sind damit Konflikte unvermeidlich. Auch die Fähigkeit, sich gegen einen potentiellen Aggressor angemessen verteidigen zu können, ist Voraussetzung für die Wahrung der Souveränität und Bestandserhaltung eines politischen Gemeinwesens. Das erleben wir gerade in der Ukraine.

Aus einer religiösen oder moralischen Perspektive kann man das alles furchtbar und hochproblematisch finden. Die Frage ist jedoch, wie menschliches Zusammenleben gedeihen können soll ohne seine politische Organisation und Gestaltung. Hannah Arendt hat es in Anbetracht der vielen Staatenlosen zu ihrer Zeit als das grundlegendste Recht eines jeden Menschen bezeichnet, Rechte zu haben. Doch politische Rechte gibt es nur dank politischer Gemeinwesen, die sie innerhalb ihrer Grenzen in Geltung setzen und gewährleisten. Auch die universellen Menschenrechte erlangen Wirksamkeit nur dann, wenn sie in staatliches Recht übernommen und innerhalb von dessen Geltungsbereich beachtet und durchgesetzt werden.

Man sieht dies ex negativo an Staaten, in denen Menschenrechte systematisch missachtet werden. Wer will, dass Menschen Rechte haben, der muss daher politische Gemeinwesen wollen. Damit aber ist unvermeidlich das Problem von Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit gegeben, und ebenso all das andere, was für den Bestand und die Selbstbehauptung politischer Gemeinwesen einschließlich ihrer Verteidigung gegenüber Aggressoren, die Menschenrechte mit Füßen treten, erfordert ist.

Diese wenigen Bemerkungen genügen, um zu verdeutlichen, dass zwischen christlichem Liebesethos und Moral einerseits und Politik andererseits ein fundamentales Spannungsverhältnis besteht. Aus einer moralischen Perspektive betrachtet ist es nicht wesentlich, ob jemand Deutscher oder Afghane ist. Wesentlich ist, dass er ein Mensch ist, dem das geschuldet ist, was Menschen moralisch geschuldet ist. Ähnlich verhält es sich, wenn man die Dinge aus einer christlichen Perspektive betrachtet. Auch hier spielt die politische Herkunft keine Rolle, sondern es ist der Nächste in der Person eines anderen, dem das christliche Handeln verpflichtet ist. Aus einer politischen Perspektive betrachtet macht es hingegen einen entscheidenden Unterschied, ob jemand Deutscher oder Afghane ist. Davon hängt ab, welche politischen Rechte er in Deutschland hat.

Gewalt und Gewaltfreiheit

Dieselbe tiefe Spannung zeigt sich aus einer christlichen Perspektive in der Frage der Gewalt und der Gewaltfreiheit. Christen können aus dieser Spannung die Konsequenz einer vollkommenen Politikabstinenz ziehen, um in Reinheit und ohne Kompromisse ihren Glauben leben zu können. Das hat es in der Geschichte der Kirchen immer gegeben, und das ist – entgegen der Devise „Wer fromm ist, muss politisch sein“ – unbedingt zu respektieren. Aber Christen, die sich für diesen Weg entscheiden, sollten dann nicht die Inkonsequenz begehen, von der Politik zu fordern, dass sie auf militärische Rüstung verzichten soll.

Wer hingegen diesen Weg nicht gehen will, sondern wie der frühere Ratsvorsitzende der Meinung ist, dass Christen auch politische Verantwortung übernehmen sollen, der begibt sich in ein tiefes Dilemma, dass sich nicht nach der einen oder anderen Seite hin auflösen lässt. Er kann nur versuchen, im Rahmen der politischen Verantwortungsübernahme so viel wie möglich von dem zu verwirklichen, wozu er sich als Christ verpflichtet weiß. Dazu gehört zum Beispiel, Gewalt nach Möglichkeit zu vermeiden und da, wo die „Androhung und Ausübung von Gewalt“ (Barmen V) unvermeidlich ist, diese nach Möglichkeit zu minimieren. Niemand hat über diese dilemmatische Struktur christlicher Existenz unter den Bedingungen des Politischen so klar geschrieben wie Dietrich Bonhoeffer in seinen Ethikmanuskripten in dem Abschnitt über die Struktur verantwortlichen Lebens. Besonders wichtig ist Bonhoeffer darin der Aspekt der

„Wirklichkeitsgemäßheit“, die das Gegenteil von Realitätsverleugnung ist. Kein Christ hat den Auftrag, die Welt zu überspringen und aus ihr das Reich Gottes zu machen, schreibt Bonhoeffer wörtlich. Und ebenso wendet er sich dagegen, das Handeln an vermeintlich christlichen Prinzipien zu orientieren. Dazu ist die Wirklichkeit zu komplex. Wirklichkeitsgemäßes Handeln muss sich vielmehr an dem ausrichten, was die jeweilige Situation erfordert. Das ist heute hochaktuell im Blick auf alle Dokumente aus dem Raum der EKD, die aus der Gewaltfreiheit ein christliches Prinzip machen und dies gegen eine Politik wenden, die durch Abschreckung im Rahmen des Nato-Bündnisses kriegerische Aggressionen wie jetzt in der Ukraine zu verhindern suchen.

Es ist dringend an der Zeit, dass die EKD ihre friedensethische Position neu überdenkt.

 

1 https://www.ekd.de/kundgebung-ekd-synode-frieden-2019-51648.htm

2 Johannes Fischer, Gewaltlosigkeit in einer Zuckerwattewelt. Die Kundgebung der EKD-Synode zu Frieden und Gerechtigkeit, http://profjohannesfischer.de/wp-content/uploads/2019/11/Kundgebung-der-EKD-Synode-zu- Frieden-und-Gerechtigkeit-2019.pdf . Eine gekürzte Fassung des Textes ist in der Zeitschrift zeitzeichen 1/2020 erschienen: https://zeitzeichen.net/node/7979 In der Ausgabe 2/2020 von zeitzeichen findet sich unter der Überschrift „Klares Bekenntnis zur Gewaltfreiheit. Warum Frieden kein Randthema ist, sondern in der Mitte des christlichen Glaubens steht“ eine Replik des Friedensbeauftragten der EKD, Renke Brahms, auf diesen Text. Ich habe auf diese Replik mit einem Nachtrag geantwortet:

http://profjohannesfischer.de/wp-content/uploads/2020/02/EKD-Theologie-31.pdf

3 Michael Walzer, Sphären der Gerechtigkeit. Ein Plädoyer für Pluralität und Gleichheit, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1992. Zum Problem der Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit als einem Gerechtigkeitsproblem vgl. besonders S. 65–108.

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Johannes Fischer

Johannes Fischer (Jahrgang 1947) war von 1993 bis 1997 Professor für Systematische Theologie in Basel und von 1998 bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor für theologische Ethik an der Universität Zürich und Leiter des dortigen Instituts für Sozialethik.


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